Nach Auskunftsrecht: Künstlerkollektiv Peng! verklagt den Verfassungsschutz

Das Künstlerkollektiv Peng! erhebt gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) Untätigkeitsklage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz. Das Kollektiv hatte Auskunft darüber verlangt, ob es als Verein beobachtet wird und Daten gespeichert werden. Das Bundesamt habe jedoch selbst nach Widerspruch keine Auskunft darüber erteilt. Laut Pressemitteilung der GFF(öffnet im neuen Fenster) geht der Verfassungsschutz davon aus, dass Vereine kein Auskunftsrecht haben. Diese Frage wird nun vor dem Verwaltungsgericht Köln geklärt.
Die Rechtsanwältin und Verfahrenskoordinatorin der GFF, Vivian Kube, sagte laut der Pressemitteilung, dass "das Recht auf informationelle Selbstbestimmung [...] auch für Vereine und Organisationen [gilt] - das muss endlich gerichtlich anerkannt werden!" Sie argumentiert, dass bei jedem Zusammenschluss von Menschen diese nichts über eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz erfahren könnten. Dies habe eine abschreckende Wirkung und "katastrophale Folgen für die Zivilgesellschaft" .
GFF: Diskurs und Grundrechte in Gefahr
Die GFF betont die fehlende Transparenz des Verfassungsschutzes und daraus resultierende Rechtsunsicherheit. Das gefährde den Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft und die kollektive Grundrechtsausübung. So heißt es in der Pressemitteilung: "Menschen werden [durch das Handeln des Verfassungsschutzes, Anm. der Red.] davon abgeschreckt, sich in den demokratischen Diskurs einzubringen und ihre Grundrechte kollektiv wahrzunehmen."
Peng!-Mitglied Galina von Spitzelstein, die nur unter Pseudonym spricht, erklärt in der Mitteilung: "Der Verfassungsschutz hat in Deutschland nicht umsonst traditionell einen sehr schlechten Ruf. Jetzt verbirgt er auch noch die Information, ob er zu einer Künstler*innengruppe arbeitet. Wir bieten den Beamten auch gerne mal an, bei Tee und Kuchen mit uns über Demokratie und die deutsche Verfassung zu sprechen, aber wir kommen nun auch nicht mehr umhin, sie vor Gericht an ihre Aufgaben zu erinnern."
Peng! macht seit mehreren Jahren kapitalismus- und staatskritische Kunstaktionen. Im Jahr 2018 fälschte die Gruppe zum Beispiel Passbilder so, dass zwei Menschen sie nutzen konnten . Seit dem Jahr 2020 müssen Passbilder - vermutlich wegen der Aktion - vor Ort aufgenommen werden . Die Gesellschaft für Freiheitsrechte setzt sich mittels strategischer Prozessführung für eine Stärkung der Grundrechte ein. Zuletzt erzielte sie einen ersten Erfolg im Streit um Gesundheitsdaten .



