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Nach Audi-Klage: Nio will Elektromodelle ES6 und ES8 nicht umbenennen

In erster Instanz hat Audi eine Klage gegen Nio gewonnen. Doch der chinesische Elektroauto -Hersteller hat Berufung eingelegt.
/ Friedhelm Greis
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Ausstellungsräume von Nio in Berlin (Bild: Friedhelm Greis/Golem.de)
Ausstellungsräume von Nio in Berlin Bild: Friedhelm Greis/Golem.de

Der Rechtsstreit zwischen den Autoherstellern Nio und Audi über ähnliche Modellnamen geht in die nächste Runde. Nachdem das Landgericht München I dem chinesischen Hersteller untersagt hat, die Bezeichnungen ES6 und ES8 für zwei Elektroautos zu verwenden, will Nio die Entscheidung anfechten. "Wir sind mit dem Urteil des Landgerichts nicht einverstanden und haben gestern Berufung eingelegt" , sagte ein Firmensprecher am 24. Januar 2023 auf Anfrage von Golem.de und fügte hinzu: "Unser Schwerpunkt liegt klar auf der weiteren Geschäftsentwicklung in Europa und der Rechtsstreit wird unsere Wachstumspläne nicht beeinträchtigen."

Nach Ansicht von Audi besteht bei den Modellen eine Verwechslungsgefahr mit den eingetragenen Marken S6 und S8. Das Gericht schloss sich der Argumentation an und bejahte laut Pressemitteilung(öffnet im neuen Fenster) "im Ergebnis eine Verwechslungsgefahr der beiden Zeichen durch gedankliches Inverbindungbringen" (Az. 1 HK O 13543/21).

Das Gericht ging in seinem Urteil vom 19. Januar 2023 demnach davon aus, "dass der in der Werbung zu sehende Firmenname für die Bewertung der Verwechslungsgefahr rechtlich außer Betracht zu bleiben habe, da es sich bei dem angegriffenen Zeichen erkennbar um eine Kfz-Typenbezeichnung handele und es im Automobilbereich die Gepflogenheit gebe, Typenbezeichnungen als eigenständige Marken im Sinne von Zweitmarken anzusehen." Es gelte dann der Grundsatz, dass Marken als Ganzes zu vergleichen seien.

Zwar weiche die Bezeichnung durch den zusätzlichen Buchstaben E schriftbildlich und klanglich merkbar von den Audi-Marken S6 und S8 ab. Der zusätzliche Buchstabe E sichere jedoch keine hinreichende Unterscheidungskraft, hieß es weiter.

Das E reicht zur Unterscheidung nicht aus

Der Buchstabe E in Verbindung mit einem Produkt sei "aktuell als Abkürzung für 'Elektro'/ 'elektronisch' quasi allgegenwärtig" . Der Buchstabengebrauch betreffe sämtliche Lebensbereiche, insbesondere aber auch den Automobilbereich. Es sei deshalb zu erwarten, "dass ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise das 'E' in dem angegriffenen Zeichen und damit den einzigen Unterschied zwischen den beiden Zeichen auch hier als in diesem Sinne beschreibend verstehe und darin lediglich einen Hinweis auf den Motortyp des Fahrzeugs sehe" . Es bestehe die Gefahr, dass Verbraucher annehmen, der ES6 sei der S6 in der Elektroversion und die beiden Fahrzeuge seien vom selben Hersteller.

Das Urteil betrifft damit nur die Modelle ES6 und ES8 , beide SUVs. Beide Modelle sind noch nicht in Deutschland erhältlich. Im Oktober 2022 hat Nio die Limousine ET7 hierzulande vorgestellt .

Nio teilte weiter mit: "In diesem Jahr werden die Modelle EL7 und ET5 wie geplant an User in Europa, wo Nie bereits in fünf Märkten, darunter auch Deutschland, vertreten ist, ausgeliefert. Gleiches betrifft den Ausbau unsere Infrastruktur, wie die Power Swap Stationen." Für den Aufbau seines Akkutauschnetzes kooperiert Nio mit dem baden-württembergischen Stromkonzern EnBW .

Die Elektroautos von Nio sollten zunächst nur im Abo erhältlich sein . Inzwischen gibt es auch eine Kaufoption .


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