Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Nach Ampel-Aus: Welche Digitalprojekte kann Rot-Grün noch umsetzen?

Nach dem Bruch der Ampel-Koalition gibt es keine Mehrheit für Rot-Grün im Bundestag . Was das für die offenen Digitalgesetze bedeutet.
Aktualisiert am , veröffentlicht am / Friedhelm Greis
18 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)
Dem Deutschen Bundestag stehen stürmische Zeiten bevor. (Symbolbild) (Bild: John MacDougall/AFP/Getty Images)
Dem Deutschen Bundestag stehen stürmische Zeiten bevor. (Symbolbild) Bild: John MacDougall/AFP/Getty Images

Am Tag eins nach dem Bruch der Ampel-Koalition herrscht in Berlin große Ungewissheit über die politische Zukunft des Landes. Kommt es, wie von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) geplant, im Januar 2025 zur Vertrauensfrage im Bundestag? Oder wird der Bundestag schon früher aufgelöst, wie die Opposition das wünscht? Auf jeden Fall dürfte es schwierig werden, für die bereits im parlamentarischen Verfahren befindlichen Gesetze noch eine Mehrheit zu finden. Von den Gesetzen in der Ressortabstimmung ganz abgesehen.

Die FDP-Fraktion zeigte sich offen für eine Zustimmung zu Gesetzentwürfen. "Die Entscheidung, ob die gemeinsam erarbeiteten Gesetzesentwürfe beschlossen werden, hängt vom Einzelfall ab. Wenn wir als Fraktion der Freien Demokraten einen liberalen Mehrwert für Deutschland und die Wirtschaftswende erkennen, besteht hierfür eine Möglichkeit im Bundestag" , sagte der digitalpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Maximilian Funke-Kaiser, auf Anfrage von Golem.de.

Dafür müssten Ideen der Liberalen "überraschenderweise die anstehenden Überarbeitungen durch SPD und Grüne überstehen" , sagte Funke-Kaiser und fügte hinzu: "Wir dürfen der Ampel-Regierung nun nicht nachtrauern, sondern brauchen dringend Neuwahlen für einen wirtschaftlichen und politischen Neustart unter Beteiligung der FDP."

Die Vorsitzende des Bundestagsdigitalausschusses, Tabea Rößner (Grüne), erklärte auf Anfrage von Golem.de: "Die Situation ist derzeit sehr dynamisch, daher kann ich nur sagen, dass wir das jetzt im Digitalbereich sondieren, welche Gesetze zustimmungsfähig sind und was wir noch auf den Weg bringen können."

In seiner Stellungnahme zum Bruch der Ampel-Koalition warf der IT-Verband Bitkom dem Regierungsbündnis vor, in der Digitalpolitik "über alle Ressorts hinweg bislang nicht einmal ein Drittel ihrer 334 Vorhaben abgeschlossen" zu haben. In den kommenden acht Monaten bis zur Sommerpause hätte die Ampel allerdings noch die Möglichkeit gehabt, einige Gesetze durch den Bundestag zu bringen.

Quick-Freeze kommt wohl nicht mehr

Das dürfte auch im Interesse der FDP gelegen haben, die sich in den vergangenen drei Jahren für bürgerrechtsfreundliche Digitalgesetze starkgemacht hat. Allerdings brachte Bundesjustizminister Marco Buschmann erst Mitte Oktober 2024 das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren auf den Weg , das eine Alternative zur Vorratsdatenspeicherung bieten soll. Zuvor hatte die SPD, die zumindest IP-Adressen auf Vorrat speichern will, entsprechende Pläne blockiert.

Ohne Regierungsbeteiligung der FDP ist es unwahrscheinlich, dass der Entwurf in dieser Form vom Kabinett beschlossen wird. Es ist eher abzusehen, dass nach den Neuwahlen und einer wahrscheinlichen Regierungsbeteiligung der Union die Speicherung von IP-Adressen beschlossen wird.

Hackerparagraf bleibt wohl bestehen

Die Reform des sogenannten Hackerparagrafen dürfte ebenfalls nicht mehr verabschiedet werden. In diesem Fall legte Buschmann erst vor wenigen Tagen einen Gesetzentwurf vor , der an Länder und Verbände zur Stellungnahme geschickt wurde. Weder ein Kabinettsbeschluss noch ein parlamentarisches Verfahren erscheinen realistisch.

Doch wie sieht es mit Gesetzesvorhaben aus, die bereits in den Bundestag eingebracht und in den Ausschüssen beraten wurden?

Verzögert sich die Umsetzung von NIS 2 weiter?

Erst am vergangenen Montag diskutierte der Innenausschuss die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie für eine bessere Cybersicherheit in Deutschland (g+). Die Ampel-Koalition ist mit der Umsetzung der Richtlinie bereits im Verzug. Die Frist lief Mitte Oktober 2024 ab. Es war erwartet worden, dass die Vorgaben im Frühjahr 2025 in Kraft treten sollen.

In der Anhörung forderten die meisten Experten jedoch erhebliche Nachbesserungen, auf die sich die Abgeordneten noch verständigen müssten. Inwieweit eine Einigung möglich sein wird, scheint unklar. Sollte das Gesetz erst vom neuen Bundestag beschlossen werden, wäre Deutschland mit der Umsetzung noch deutlich länger im Verzug. Zum Nachteil der IT-Sicherheit in Deutschland.

VATM: TK-Nabeg noch beschließen

Bereits im Oktober 2024 diskutierte der Digitalausschuss (öffnet im neuen Fenster) den Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen (TK-Nabeg). Mit dem Gesetz wollte die Koalition den Ausbau von Mobilfunk- und Glasfasernetzen beschleunigen und dafür benötigte Daten besser nutzbar machen.

"Es darf nicht dazu kommen, dass mit dem vorzeitigen Ende dieser Regierung ein so immanent wichtiges Gesetzesvorhaben für die Digitalisierung Deutschlands jetzt ad acta gelegt und erst in einer fernen Zukunft möglicherweise neu beraten wird" , forderte nun der Branchenverband VATM. Der Verband appellierte "an die zuständigen Parlamentarier, das überragende öffentliche Interesse der TK-Infrastruktur im Festnetz wie im Mobilfunk anzuerkennen und damit die dringend notwendigen Reformen und Beschleunigungsimpulse des Gesetzentwurfs noch in diesem Jahr zu beschließen" .

Das Mobilitätsdatengesetz dürfte wohl ebenfalls nicht mehr beschlossen werden. Zwar beschloss das Kabinett bereits Anfang Oktober 2024 den entsprechenden Entwurf , doch dieser wurde noch nicht in den Bundestag gebracht. Üblicherweise wird dazu die Stellungnahme des Bundesrates abgewartet, der aber erst am 22. November 2024 darüber diskutiert(öffnet im neuen Fenster) . Für ein parlamentarisches Verfahren bis zu Neuwahlen reicht die Zeit kaum noch.

Scholz will E-Mobilität stärker fördern

Für Bundeskanzler Scholz und die SPD dürften die genannten Vorhaben ohnhin nur eine untergeordnete Rolle spielen. Priorität haben die Themen, die Scholz in seiner Erklärung zur Entlassung Lindners nannte und "keinerlei Aufschub" duldeten. Dazu zählten der Ausgleich der kalten Progression, die Stabilisierung der gesetzlichen Rente, die Umsetzung der Regeln des europäischen Asylsystems sowie Sofortmaßnahmen für die Industrie.

Zu diesen Sofortmaßnahmen gehört einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ)(öffnet im neuen Fenster) zufolge ein Bundeszuschuss in Höhe von 1,3 Milliarden Euro, um die Übertragungsnetzentgelte auf dem aktuellen Niveau einzufrieren. Auch wolle Scholz die Strompreiskompensation, mit der energieintensive Unternehmen die Kosten für CO 2 -Zertifikate ersetzt bekommen, auf weitere Branchen wie die Glas- und die Batteriezellenproduktion ausweiten.

Weitere 400 Millionen Euro sollen in die Stärkung der Autoindustrie fließen. Gegenüber der Wachstumsinitiative sollen die Abschreibungsregeln beim Kauf eines Elektroautos weiter verbessert werden. Die Befreiung von der Kfz-Steuer für E-Autos wolle Scholz bis 2030 verlängern. Eine Kaufprämie sei hingegen nicht vorgesehen.

Diese Pläne lassen sich wohl nur mit der Aufhebung der Schuldenbremse umsetzen. Dafür wäre Rot-Grün jedoch auf die Zustimmung der Union angewiesen. Allerdings fordert die Opposition möglichst umgehende Neuwahlen. Zudem dürften CDU und CSU wenig Interesse daran haben, vor den Neuwahlen die Pläne von Scholz zu unterstützen und diesen als handlungsfähigen Regierungschef erscheinen zu lassen. Falls doch, müssten SPD und Grüne dafür wohl zu großen Zugeständnissen bereit sein.

Nachtrag vom 7. November 2024, 14:03 Uhr

Mit Blick auf ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts , das die Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes (BND) für teilweise verfassungswidrig erklärte, forderte Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz eine schnelle Neuregelung. "Die große Reform des Nachrichtendienstrechts, auf die wir uns im Koalitionsvertrag verständigt haben, muss unbedingt und sehr schnell noch umgesetzt werden" , schrieb Notz in einer Stellungnahme(öffnet im neuen Fenster) .

Stark gestiegene Bedrohungslagen und erhebliche Rechtsunsicherheiten machten dies erforderlich. "Die Ministerien sind in der Pflicht, dem Parlament schnellstmöglich entsprechende Gesetzesvorlagen zuzuleiten. Dies ist und bleibt unsere klare Erwartungshaltung" , sagte Notz.

Nachtrag vom 7. November 2024, 14:48 Uhr

Wir haben die Stellungnahme der FDP-Fraktion in den ersten beiden Absätzen ergänzt. Ebenfalls haben wir die Passage zum Quick-Freeze-Gesetz korrigiert, da Nancy Faeser nun doch nicht das Justizressort übernimmt.


Relevante Themen