Nach Änderungen am Prime-Abo: Klageregister für Sammelklage gegen Amazon eröffnet
Die Verbraucherzentrale Sachsen hat eine Schadensersatz-Sammelklage gegen Amazon eingereicht. Das Klageregister ist eröffnet und im Erfolgsfall erhalten Kunden Geld zurück.
Die Verbraucherschützer werfen dem Unternehmen vor, die Leistungen des Prime-Abos einseitig geändert zu haben. Demnach hätte Amazon von Abonnenten die Genehmigung für die Änderung einholen müssen.
Der Anbieter führte Anfang Februar 2024 zusätzliche Werbeclips in seinem Videostreamingabo Prime Video ein, das Bestandteil des Prime-Abos ist. Die bis dahin üblichen überspringbaren Werbeclips für Filme und Serien wurden durch solche ersetzt, die sich nicht mehr überspringen lassen und für allerlei Produkte am Markt werben. Außerdem wurde die Menge der Werbeclips deutlich erhöht und es gibt seitdem viel mehr Unterbrechungen beim Schauen.
Prime Video hat Funktionen verloren
Darüberhinaus wurden zwei Funktionen aus Prime Video entfernt. Bis heute hat Amazon Abonnenten nicht darüber informiert, dass die Funktionen weggefallen sind.
Wer etwa die verbesserte Bild- und Tonqualität weiterhin haben möchte, muss die Werbefrei-Option für Prime Video ergänzend zu den Kosten für das Prime-Abo dazubuchen.
Für das alte Prime Video verlangt Amazon einen Preisaufschlag
Gegen einen Preisaufschlag von monatlich 2,99 Euro gibt es die Werbefrei-Option, die weiterhin eine bessere Bild- und Tonqualität als das normale Prime-Video-Abo bietet. Selbst Abonnenten der Werbefrei-Option erfahren nichts von den Unterschieden bei den Funktionen von Prime Video.
Anfang April 2024 wurde die Funktion Watch Party bei allen Prime-Video-Abonnenten abgeschaltet . Abonnenten wurden nie von Amazon darüber informiert.
"Solche Änderungen innerhalb eines laufenden Vertrages sind nur mit Zustimmung der Verbraucher möglich" , sagte Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. "Wir halten sie deshalb für rechtswidrig. Andere Streamingdienste machen vor, wie es richtig geht, und fragen ihre Kunden vorher."
Der Sammelklage können sich alle Abonnenten anschließen, die vor dem 5. Februar 2024 ein Amazon-Prime-Abo hatten und es bezahlt haben. "Das gilt sowohl für Amazon-Kunden, die das Zusatzabo abgeschlossen haben, als auch für Kunden, die nichts getan haben" , so Hummel.
Alle Prime-Abonnenten können sich beteiligen
"Man muss den Videodienst nicht genutzt haben, das Abo muss auch nicht mehr bestehen. Auf ein Jahr gerechnet geht es um etwa 36 Euro und wir rechnen mit einer Verfahrensdauer von mehreren Jahren. Am Ende können also mehrere Jahre zusammenkommen" , ergänzte Hummel.
Die Anmeldung zur Abhilfeklage gegen Amazon ist beim Bundesamt für Justiz möglich(öffnet im neuen Fenster) . Wer die Anmeldung nicht selbst vornehmen möchte, kann die Unterstützung der Verbraucherzentrale Sachsen in Anspruch nehmen. Termine können online oder telefonisch unter 0341/6962929 vereinbart werden.
Nachtrag vom 24. Mai 2024, 15:40 Uhr
Auf Nachfrage von Golem.de erklärte die Verbraucherzentrale Sachsen, dass derzeit an einer Anleitung gearbeitet werde, um es Betroffenen einfacher zu machen, sich der Klage anzuschließen. Bis es so weit ist, verweisen die Verbraucherschützer auf eine Anleitung beim Stern(öffnet im neuen Fenster) . Das Anmeldeformular ist aktuell nicht erreichbar, die Verbraucherschützer arbeiten daran, dass es wieder nutzbar ist.
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