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Nach Änderungen am Prime-Abo: Hier gibt es Hilfe bei der Sammelklage gegen Amazon

Verbraucherschützer haben eine Hilfestellung für die Sammelklage gegen Amazon veröffentlicht. Es geht um eine einseitige Änderung des Prime-Abos .
/ Ingo Pakalski
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Verbraucherzentrale Sachsen hilft bei Sammelklage gegen Amazon. (Bild: Jakub Porzycki via Reuters Connect)
Verbraucherzentrale Sachsen hilft bei Sammelklage gegen Amazon. Bild: Jakub Porzycki via Reuters Connect

Mit Hilfestellungen will die Verbraucherzentrale Sachsen Betroffene dabei unterstützen, sich bei der Sammelklage gegen Amazon zu beteiligen. Die Verbraucherschützer werfen dem Unternehmen vor, die Leistungen des Prime-Abos einseitig geändert zu haben. Demnach hätte Amazon von Abonnenten die Genehmigung für die Änderung einholen müssen. Vor einer Woche wurde das Register für die Verbandsklage gegen Amazon eröffnet.

Auf einer speziell dafür eingerichteten Webseite wollen die Verbraucherschützer alle Fragen rund um die Sammelklage gegen Amazon(öffnet im neuen Fenster) beantworten. Dabei geht es vor allem darum, das Anmeldeformular juristisch korrekt auszufüllen. Der Sammelklage können sich alle anschließen, die vor dem 5. Februar 2024 ein Prime-Abo bei Amazon gebucht hatten. Die Anmeldung zur Sammelklage ist beim Bundesamt für Justiz möglich(öffnet im neuen Fenster) .

Wer mit diesen Hilfsmitteln nicht weiterkommt, kann bei der Verbraucherzentrale Sachsen zum Preis von 15 Euro eine Kurzberatung bei Rechtsexperten buchen. Die Buchung einer Beratung ist online(öffnet im neuen Fenster) oder telefonisch unter 0341/6962929 möglich

Prime Video hat Funktionen verloren

Amazon führte Anfang Februar 2024 zusätzliche Werbeclips in seinem Videostreamingabo Prime Video ein, das Bestandteil des Prime-Abos ist. Die bis dahin üblichen überspringbaren Werbeclips für Filme und Serien wurden durch solche ersetzt, die sich nicht mehr überspringen lassen und für allerlei Produkte am Markt werben. Außerdem wurde die Menge der Werbeclips erhöht und es gibt seitdem viel mehr Unterbrechungen beim Schauen.

Des Weiteren wurden zwei Funktionen aus Prime Video entfernt. Bis heute informierte Amazon Abonnenten nicht darüber, dass die Funktionen weggefallen sind.

Wer etwa die verbesserte Bild- und Tonqualität weiterhin haben möchte, muss die Werbefrei-Option für Prime Video ergänzend zu den Kosten für das Prime-Abo dazubuchen.

Für das frühere Prime Video verlangt Amazon einen Preisaufschlag

Gegen einen Preisaufschlag von monatlich 2,99 Euro gibt es die Werbefrei-Option, die weiterhin eine bessere Bild- und Tonqualität als das normale Prime-Video-Abo bietet. Nicht einmal Abonnenten der Werbefrei-Option erfahren etwas von den Unterschieden bei den Funktionen von Prime Video.

Anfang April 2024 wurde die Funktion Watch Party bei allen Prime-Video-Abonnenten abgeschaltet . Abonnenten wurden nicht von Amazon darüber informiert.

"Solche Änderungen innerhalb eines laufenden Vertrages sind nur mit Zustimmung der Verbraucher möglich" , sagte Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. "Wir halten sie deshalb für rechtswidrig. Andere Streamingdienste machen vor, wie es richtig geht, und fragen ihre Kunden vorher."

Klage ist auch möglich, wenn Prime Video nie benutzt wurde

Der Sammelklage können sich alle Abonnenten anschließen, die vor dem 5. Februar 2024 ein Amazon-Prime-Abo hatten und es bezahlt haben. "Das gilt sowohl für Amazon-Kunden, die das Zusatzabo abgeschlossen haben, als auch für Kunden, die nichts getan haben" , so Hummel.

"Man muss den Videodienst nicht genutzt haben, das Abo muss auch nicht mehr bestehen. Auf ein Jahr gerechnet geht es um etwa 36 Euro und wir rechnen mit einer Verfahrensdauer von mehreren Jahren. Am Ende können also mehrere Jahre zusammenkommen" , ergänzte Hummel.


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