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Nach Abmahnung durch Verbraucherschützer: Onlineportal Shein gibt Unterlassungserklärung ab

Nach Temu steht auch Shein unter besonderer Beobachtung von Verbraucherschützern. Es drohen Strafzahlungen.
/ Ingo Pakalski , dpa
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Sheins Unterlassungserklärung deckt alle Punkte ab, die kritisiert wurden. (Bild: Edgar Su/Reuters)
Sheins Unterlassungserklärung deckt alle Punkte ab, die kritisiert wurden. Bild: Edgar Su/Reuters

Nach der Abmahnung von deutschen Verbraucherschützern hat die Shopping-Plattform Shein eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. "Wir arbeiten mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) zusammen, um auf seine Bedenken einzugehen" , sagte ein Sprecher von Shein der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

Der VZBV bestätigte den Vorgang(öffnet im neuen Fenster) und erklärte, dass die Unterlassungserklärung alle monierten Punkte abdecke. Shein wolle künftig "auf irreführende Praktiken in Deutschland verzichten" , sagte Vorständin Ramona Pop. Der Anbieter müsse seine Website bis zum 1. Juni 2024 nachbessern. Das Verfahren wurde damit außergerichtlich abgeschlossen. Falls sich ein Verstoß wiederholt, kann der Verband eine Strafe fordern.

Shein war Ende April 2024 wegen mehrerer Verstöße abgemahnt worden. Der Anbieter führe Verbraucher "aufs Glatteis und missachtet Regeln des Verbraucherschutzes" , hieß es. Der VZBV monierte unter anderem manipulative Designs, komplizierte Beschwerdewege sowie versteckte Kontaktmöglichkeiten.

Kritik am Verhalten von Shein

Zudem wurden willkürlich erscheinende Rabatthöhen, fehlende Informationen bei Sternchen-Bewertungen sowie Pop-up-Fenster kritisiert. In diesen Fenstern erhalten Kunden folgenden Hinweis: "Du könntest jetzt Gutscheine erhalten! Bist du sicher, dass du gehen willst?"

Der VZBV warf Shein auch vor, gegen das Gesetz für digitale Dienste (DSA) zu verstoßen. Die neue EU-Richtlinie sieht eine strenge Regulierung von Inhalten im Netz vor und legt Vorschriften fest, an die sich alle Anbieter halten müssen. So sind diese unter anderem verpflichtet, strikt gegen illegale Inhalte wie Hassrede und Hetze vorzugehen.

Für sehr große Onlineplattformen gelten strengere Anforderungen. Plattformbetreiber, die dagegen verstoßen, können mit einer Strafe belangt werden. Die EU ermittelt wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das DSA unter anderem gegen Facebook, Instagram und X.

Shein ist eines der größten Modeunternehmen der Welt

Shein, das als eines der größten Modeunternehmen der Welt gilt, war Ende April 2024 von der EU offiziell als sehr große Plattform eingestuft worden. Nach der Benennung muss der Händler innerhalb von vier Monaten die strengsten Vorschriften des Gesetzes einhalten. Bis dahin gelten weiterhin die Regeln für alle mittelgroßen oder kleineren Anbieter. Shein wurde in China gegründet, verlegte seinen Sitz inzwischen aber nach Singapur.

Das chinesische Shopping-Portal Temu war kürzlich ebenfalls abgemahnt worden und unterzeichnete daraufhin eine Unterlassungserklärung . Handelsexperten und Verbände forderten in den vergangenen Monaten wiederholt ein strikteres Vorgehen gegen die Onlinehändler. "Unternehmen wie Shein machen Shopping zum Spiel, das süchtig machen kann. Auf solche Geschäftsmodelle ist das Verbraucherrecht nicht vorbereitet und braucht dringend ein Update" , sagte VZBV-Chefin Pop.

Kritik an Temu und Shine

Der Handelsexperte Kai Hudetz sieht trotz der Erfolge der Verbraucherschützer nach wie vor große Schwierigkeiten im Umgang mit den Plattformen. "Die Probleme des unfairen Wettbewerbs sind damit nicht gelöst. Bei Temu und Shein müssen hinsichtlich Sicherheit und Nachhaltigkeit die gleichen Standards gelten wie bei anderen Anbietern innerhalb der EU" , sagte der Geschäftsführer des Kölner Handelsforschungsinstituts IFH.

Es sei richtig, dass sich Shein und Temu gemäß dem Digitale-Dienste-Gesetz der EU schärferen Richtlinien unterwerfen müssen. "Kernproblem bleibt, dass über diese Plattformen Waren zu extrem niedrigen Preisen angeboten werden, die zumindest in Teilen nicht unseren Anforderungen an Qualität und Nachhaltigkeit genügen" , sagte Hudetz. So fehle es vielfach an Zertifizierungen.

Diese Kritik teilt auch der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland (HDE), Stephan Tromp. Er sagte: "Testkäufe durch eigene Mitgliedsunternehmen sowie Zahlen der Bundesnetzagentur zeigen, dass ein großer Teil der Produkte, die auf diesen Plattformen gekauft werden, oft nicht der Produktsicherheit und den hiesigen Vorschriften entsprechen."


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