Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Nach Ablehnung im Bundesrat: Faeser will mit OZG schnell in den Vermittlungsausschuss

Nach dem Stopp des OZG 2.0 durch die Länder will die Bundesregierung möglichst rasch eine Kompromisslösung finden.
/ Friedhelm Greis
1 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)
Der Bundesrat hat das OZG 2.0 abgelehnt. (Bild: Michelle Tantussi/Reuters)
Der Bundesrat hat das OZG 2.0 abgelehnt. Bild: Michelle Tantussi/Reuters

Die Bundesregierung plant einen neuen Anlauf für das im Bundesrat gescheiterte Onlinezugangsgesetz (OZG) 2.0. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) wolle dem Kabinett bereits Anfang April vorschlagen, den Vermittlungsausschuss anzurufen, sagte ein Ministeriumssprecher am 25. März 2024 vor Journalisten in Berlin und fügte hinzu: "Die Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung laufen, so dass wir weiterhin alles dafür tun werden, damit das Gesetz doch noch das Leben entdeckt."

Der Bundestag verabschiedete das OZG 2.0 im Februar dieses Jahres . Es soll unter anderem Bürgern, Unternehmen und Organisationen das Recht geben, digitale Verwaltungsleistungen des Bundes ab dem Jahr 2028 beim Verwaltungsgericht einzuklagen. Das Gesetz bezieht sich im engeren Sinn nur auf Bundesverwaltungen wie die Bundesagentur für Arbeit oder das Amt für Ausbildungsförderung (Bafög). Es soll aber auch auf die Bundesländer und Kommunen ausstrahlen.

Streit über Finanzierung und Elster-Konten

Der Bundesrat lehnte das Gesetz in einer Sitzung am 22. März 2024 ab(öffnet im neuen Fenster) . Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand ebenfalls keine Mehrheit.

Die Länderkammer kritisierte unter anderem die Verteilung der Kosten, die bei der Umsetzung des OZG entstanden wären. "Die Finanzverantwortung für die Umsetzung eines teuren und hochkomplexen Systems wird allerdings auf die Länder einschließlich der kommunalen und nicht kommunalen mittelbaren Staatsverwaltung übertragen" , hieß es in der Stellungnahme des federführenden Innenausschusses(öffnet im neuen Fenster) (PDF). Es bestehe daher "die Erwartung einer auskömmlichen und dauerhaften finanziellen bundesseitigen Beteiligung" .

Ebenfalls abgelehnt wurde die geplante Befristung des Elster-Verfahrens als Identifizierungs- und Authentifizierungsmechanismus bei den Nutzerkonten der Bürger. "Ein etabliertes Verfahren (mit über 20 Millionen Nutzern) darf nicht ohne Not abgeschafft werden. Um die Digitalisierung schnell voranzutreiben, sollte die Nutzung der Elster-Konten auch außerhalb der Steuerverwaltung gefördert werden" , schrieb der Finanzausschuss.

Der Sprecher des Innenministeriums wies darauf hin, dass bereits vor der Abstimmung am vergangenen Freitag "ein relativ umfassendes Kompromissangebot" auf dem Tisch gelegen habe, "inklusive einer Protokollerklärung, wo nach meinem Kenntnisstand auf nahezu alle inhaltlichen Punkte der Länder eingegangen wurde" . Doch das habe die Länder nicht überzeugt. Daher werde die Regierung versuchen, "dass wir im Vermittlungsausschuss zu einer guten Lösung für alle kommen" .

Kritik von Branchenverbänden

Kritik an der Ablehnung des Gesetzes kam auch aus der Wirtschaft. Der IT-Branchenverband sah darin "eine schlechte Nachricht für alle, die sich eine digitalere Verwaltung in Deutschland wünschen" . Man könne es sich nicht leisten, "die Digitalisierung der Verwaltung im föderalen und parteipolitischen Zank auf die lange Bank zu schieben" .

Der Bundesverband IT-Mittelstand (Bitmi) bezeichnete die Ablehnung als "enttäuschend und als schmerzhaften Rückschlag für Bürger und Unternehmen gleichermaßen" . Der Verband forderte die Bundesregierung dazu auf, "im Einvernehmen mit den Ländern endlich ein sauber finanziertes, ausreichend ambitioniertes Gesetz zu erarbeiten" .

Nachtrag vom 25. März 2024, 16:22 Uhr

In der erwähnten Protokollerklärung, die Golem.de vorliegt, sagte die Bundesregierung im Falle einer Zustimmung des Bundesrats mehrere nachträgliche Änderungen am OZG zu. Dazu gehört unter anderem ein Passus, wonach "Elster-Softwarezertifikate dauerhaft als Identifizierungs- und Authentifizierungsverfahren eingesetzt werden können" .

Ebenfalls sicherte die Regierung zu, dass der Rechtsanspruch auf einen elektronischen Zugang zu den Verwaltungsleistungen des Bundes nur für solche Leistungen gelten soll, die der Bund selbst erbringt. "Leistungen, die im Rahmen der Auftragsverwaltung durch die Länder erbracht werden, sind hiervon nicht umfasst" , hieß es. Zudem werde durch Paragraf 3 Absatz 2 des IT-Netz-Gesetzes für die Länder kein Anschlusszwang an weitere Netze geschaffen.


Relevante Themen