Nach 36 Jahren: Bundesdatenschutz wird unabhängige Behörde

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff soll in Zukunft nicht mehr dem Bundesinnenministerium unterstellt sein. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzesentwurf(öffnet im neuen Fenster) zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes, wonach das Amt zum 1. Januar 2016 in eine eigenständige oberste Bundesbehörde(öffnet im neuen Fenster) mit Dienstsitz in Bonn überführt wird. Die neue Behörde soll nicht Teil der Bundesregierung sein. Gleiches gilt beispielsweise für den Bundesrechnungshof oder das Bundespräsidialamt.
Nach Angaben der Regierung(öffnet im neuen Fenster) üben Voßhoff und ihre Mitarbeiter schon jetzt ihr Amt unabhängig aus, sind organisatorisch aber an das Innenministerium angegliedert. Die Bundesbeauftragte werde künftig "ausschließlich parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle unterstehen" und einen "eigenen Einzelplan im Bundeshaushalt bewirtschaften" .
Hintergrund der neuen Regelung ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom März 2010 . Damals hatte das Gericht Deutschland dazu verurteilt, seine Datenschützer anders zu organisieren. Geht es um die Aufsicht privater Firmen – und damit um den im Bundesdatenschutzgesetz sogenannten nichtöffentlichen Bereich – seien die Aufsichtsbehörden nicht unabhängig genug, befanden die Richter. Sie mahnten einen Umbau an. Es gehe nicht an, dass die meisten Behörden den Innenministerien der Länder angegliedert seien. Sie seien so einem direkten politischen Einfluss ausgesetzt. Immerhin seien sie "ein wesentliches Element zum Schutz der Bürger bei der Verarbeitung personenbezogener Daten" .
In dem von der EU-Kommission angestrengten Rechtsstreit war es darum gegangen, was der Begriff Unabhängigkeit bedeutet. Fordert doch Artikel 28 der EU-Datenschutzrichtlinie von 1995(öffnet im neuen Fenster) , dass die Aufsichtsbehörden ihre Aufgaben in "völliger Unabhängigkeit" wahrnehmen sollen. Der Bund und einige Länder hatten dies so ausgelegt, dass die Datenschützer unabhängig von den der Kontrolle unterstellten Einrichtungen sein müssten. Also von den Firmen. Der EuGH befand, das beziehe sich ausdrücklich auch auf Unabhängigkeit in die andere Richtung. Die Datenschützer müssten völlig frei sein "von Weisungen und Druck" – und somit auch von Ministerien. Das Amt des Bundesdatenschutzbeauftragten war 1978 mit dem Inkrafttreten des ersten Bundesdatenschutzgesetzes eingerichtet worden.
Nachtrag vom 27. August 2014, 17:15 Uhr
Die SPD-Fraktion im Bundestag begrüßte den Schritt der Bundesregierung. Die Unabhängigkeit der Bundesdatenschutzbeauftragten sei "immens wichtig" , sagte der SPD-Abgeordnete Gerold Reichenbach(öffnet im neuen Fenster) . In den weiteren Beratungen zum Gesetzentwurf sei sicherzustellen, dass die Beauftragte "weiterhin bei allen datenschutzrechtlich relevanten Vorhaben von vornherein einbezogen wird und auch von sich aus aktiv werden kann" .
Nachtrag vom 27. August 2014, 18:15 Uhr
Voßhoffs Amtsvorgänger Peter Schaar kritisierte den Entwurf als "völlig unzureichend" . So beanspruche die Bundesregierung weiterhin ein exklusives Vorschlagsrecht für den Beauftragten. Anders als in vielen Bundesländern sei deshalb der Vorschlag von Kandidaten aus den Reihen des Parlaments weiterhin nicht möglich, schrieb Schaar auf netzpolitik.org(öffnet im neuen Fenster) . Die Regelungen zur Zeugenvernehmung würden gegenüber den derzeitigen deutlich eingeschränkt: "Betrifft die Aussage laufende oder abgeschlossene Vorgänge, die dem 'Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung der Bundesregierung zuzurechnen sind' oder auch nur 'sein könnten', soll die oder der Bundesbeauftragte zukünftig nur im 'Einvernehmen mit der Bundesregierung' aussagen dürfen." Auch solle in Zukunft der Bundesbeauftragten jegliche Sanktionsmöglichkeit gegen Unternehmen der Post- und Telekommunikationswirtschaft vorenthalten werden. Schaar hofft darauf, "dass der deutsche Bundestag den völlig unterambitionierten Gesetzentwurf substantiell nachbessert" .