My Friend Cayla: Eltern müssen Puppen ihrer Kinder zerstören
Smartes Spielzeug wird vor allem von Datenschützern immer wieder kritisiert. In einem Fall greift die Bundesnetzagentur zu einem drastischen Mittel: Die Puppe "My Friend Cayla" muss zerstört werden, der Besitz ist strafbar. Der Hersteller widerspricht vehement.

Die vermeintlich smarte Puppe My Friend Cayla ist nach Ansicht der Bundesnetzagentur eine "verbotene Sendeanlage" und muss zerstört werden. Eltern sollen den Akt der Vernichtung übernehmen und dann einen Vernichtungsnachweis führen. Die Saarbrücker Zeitung hat als erste über das Verbot berichtet.
Die Initiative geht auf den Jura-Studenten Stefan Hessel von der Universität des Saarlandes zurück. Er hatte in einem Rechtsgutachten argumentiert, dass die Puppe eine nach Paragraf 90 des Telekommunikationsgesetztes verbotene Sendeanlage sei. Die Bundesnetzagentur habe sich dieser Auffassung "im Wesentlichen" angeschlossen, schreibt die Universität in einer Pressemitteilung.
Neben den juristischen Problemen beschrieb Hessel auch technische Schwachstellen der Puppe, die mit dem Smartphone über eine Bluetooth-Verbindung Kontakt aufnimmt. Das Smartphone kontaktiert über die App des Herstellers dann dessen Server. "Die Puppe vermittelt für sich genommen den Eindruck, dass es sich um ein gewöhnliches Kinderspielzeug ohne technische Funktion handelt", sagte Hessel der Saarbrücker Zeitung.
Auch technische Probleme
Aber die Halskette der Puppe, die leuchten soll, wenn das Mikrofon eingeschaltet ist, tut dies offenbar nicht immer. "Zum einen funktioniert dieses Signal nach Herstellerangabe bei einigen Android-Geräten nicht, so dass die Halskette trotz eingeschaltetem Mikrofon nicht leuchtet. Zum anderen kann das Leuchten mittels der App ausgeschaltet werden." Kinder wüssten also nicht unbedingt, wann Sprache aufgezeichnet wird und wann nicht.
Wer das Gerät ungeachtet des durch die Netzagentur erteilten Verbots weiter besitzt und benutzt, macht sich nach geltender Rechtslage strafbar. Nach Paragraf 148 des Telekommunikationsgetzes drohen bis zu zwei Jahre Haft.
Smarte Geräte mit Mikrofonen werden von Datenschützern immer wieder kritisiert, neben Kinderspielzeug wie Hello Barbie betrifft dies auch Geräte wie Amazons Alexa und Google-Sprachassistenten auf Android-Geräten. Dagegen wird argumentiert, dass Erwachsene souveräne Kaufentscheidungen fällen können und sich der Tatsache bewusst sind, dass ein Mikrofon Sprache aufzeichnen kann.
Nachtrag vom 17. Februar 2017, 17:48 Uhr
Mittlerweile hat sich der Hersteller zu Wort gemeldet. Auf Anfrage von Golem.de teilte Vivid mit: "My Friend Cayla verstößt in keiner Weise gegen Paragraf 90 TKG. Paragraf 90 TKG verlangt, wie auch die Gesetzesbegründung klarstellt, für einen Verstoß neben anderen Voraussetzungen ausdrücklich, dass das betreffende Gerät in besonderer Weise dazu bestimmt ist, das nichtöffentlich gesprochene Wort unbemerkt abzuhören - und dass dieser Zweck sogar der einzige Zweck des Gerätes ist, es also von vornherein keinem anerkennenswerten Zweck dient. Dass dies für Cayla nicht zutrifft, ist eindeutig."
Weiter heißt es in der Erklärung: "Die Auffassung der Bundesnetzagentur ist daher aus unserer Sicht nicht haltbar. Ein Verbot des Verkaufs von My Friend Cayla entbehrt jeder rechtlichen Grundlage. Es ist unser Ziel, diesen bedauerlichen Fall so schnell wie möglich zu klären. Wir beabsichtigen hierfür, die Fragestellung gerichtlich prüfen zu lassen."
Auch vor den Schlussfolgerungen der Bundesnetzagentur warnt der Hersteller: "Ganz unabhängig davon legen wir Wert darauf, die Verbraucher darüber aufzuklären, dass es keinen Anlass gibt, Cayla zu zerstören oder die Puppe wegzugeben. Sie ist kein 'Spionagegerät' und kann im Einklang mit der Gebrauchsanleitung in jeder Hinsicht sicher benutzt werden."
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Aber die Puppe nimmt ja auch nur nach manueller Aktivierung (ggf. eben durch Verbindung...
Stimmt, dann ist es wohl auch reine "Beckmesserei", dass man keine Schusswaffen...
hmm, noch gar keine Videos bei Youtube wie die Puppe gesprengt, geschreddert, oder...
Bei Dingen wo man logisch nachdenken davon ausgehen kann das etwas verboten ist etwa...
Inwieweit siehst du darin ein Problem?