Musterfeststellungsklage: Parship kann eine Kündigungswelle erwarten
Das Oberlandesgericht Hamburg hat eine Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) gegen die Onlinepartnervermittlung Parship zugelassen(öffnet im neuen Fenster) . Das gab die Konsumentenorganisation am 25. Januar 2022 bekannt(öffnet im neuen Fenster) . Ziel der Klage ist es, die Verträge von Parship-Betreiber PE Digital fristlos kündbar zu machen und die Vertragsverlängerung für unwirksam zu erklären.
Um den vollen Funktionsumfang der Plattform nutzen zu können, muss ein kostenpflichtiger Vertrag mit einer Laufzeit von mindestens sechs Monaten abgeschlossen werden. Der verlängert sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen um weitere zwölf Monate, sofern nicht spätestens zwölf Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Der VZBV hält diese Klausel für unwirksam. Ein Recht auf fristlose Kündigung besteht nicht.
Wer eine kostenpflichtige Parship-Mitgliedschaft erworben und gekündigt hat, kann sich in das Klageregister eintragen. "Betroffene Parship-Nutzer können nun aktiv werden" , sagte Henning Fischer, Referent beim VZBV. "Die Eintragung in das Register ist schnell erledigt und kostenlos. Um das weitere Verfahren kümmert sich der VZBV."
Paragraf aus dem Jahr 1900
Die Verbraucherschützer berief sich bisher auf den Paragrafen 656 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) aus dem Jahr 1900. Darin heißt es: "Durch das Versprechen eines Lohnes für den Nachweis der Gelegenheit zur Eingehung einer Ehe oder für die Vermittlung des Zustandekommens einer Ehe wird eine Verbindlichkeit nicht begründet." Der VZBV hat diesen Grundsatz auf die heutige Zeit übertragen und vertritt die Position, dass Partnervermittlungsportale inzwischen die Aufgaben übernehmen, die früher ein Heiratsvermittler gehabt habe.
Parship-Sprecherin Jeannine Michèle Kock sagte Golem.de auf Anfrage: "Nachdem der Bundesgerichtshof in Karlsruhe erst kürzlich ein Urteil zum Paragraf 656 im Sinne des Dating-App-Anbieters Parship getroffen hat(öffnet im neuen Fenster) , sieht Parship der Klage gelassen entgegen." Der Bundesgerichtshof habe eindeutig entschieden, dass Paragraf 656 nicht auf einen Online-Partnervermittlungsvertrag anwendbar sei.
Nachtrag vom 26. Januar 2022, 17:09 Uhr
Die Verbraucherzentrale geht aktuell mit Paragraf 627(öffnet im neuen Fenster) gegen Parship vor, der die fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung regelt. "PE Digital hat nach unserer Rechtsauffassung eine Vertrauensstellung im Sinne des Paragraf 627 BGB. Diese ergibt sich insbesondere daraus, dass Parship-Nutzer:innen eine Vielzahl sehr privater und sogar intimer Angaben machen müssen, um den Dienst nutzen zu können" , sagte Henning Fischer, Referent Team Musterfeststellungsklage beim VZBV, Golem.de auf Anfrage.
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