Musikstreaming: Spotifys Chef entschuldigt sich für Datenschutzbestimmungen

Spotify hat für seine neuen Datenschutzbestimmungen viel Kritik bekommen. Nun versucht Spotify, anhand von Beispielen diese weitergehenden Rechte zu begründen. Außerdem betont das Unternehmen, dass diese Rechte optional sind und die Bestimmungen noch einmal überarbeitet werden sollen.

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Spotify versucht, die neuen Datenschutzbestimmungen zu begründen.
Spotify versucht, die neuen Datenschutzbestimmungen zu begründen. (Bild: Steve Haak/Golem.de)

Für die neuen Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen des Musikstreamingdienstes Spotify hat sich Daniel Ek, Chef des Unternehmens, entschuldigt. Er betont, dass das Unternehmen zwar Interesse an neuen Daten habe, das Teilen der Daten soll jedoch auf freiwilliger Basis passieren und Spotify will vorher nachfragen, ob dies getan werden darf.

Ek versucht zudem klarzustellen, was mit dem juristisch formulierten Terms and Conditions gemeint ist. So möchte Spotify weiterhin Zugriff auf Fotos haben. Das ist etwa notwendig, um ein Profilfoto hochzuladen. Ohne Erlaubnis der Nutzung der Fotos wäre das nicht möglich. Ek versichert, dass Spotify nur Zugriff auf Bilder nimmt, von denen es die Erlaubnis hat. Es werden also nicht ganze Bildbibliotheken hochgeladen. Sinngemäß sind es neben dem Spotify-Profilbild etwa auch Daten für personalisierte Alben-Cover. Das ist bisher in den Bestimmungen jedoch nicht in solch detaillierter Art und Weise formuliert.

Positionsdaten möchte Spotify, um Empfehlungen basierend auf der Position geben zu können. Ist etwa in einer Umgebung gerade ein bestimmter Song beliebt, würde Spotify diese Daten positionsbasiert verwenden und auswerten. Den Zugriff auf andere Daten erklärt Ek ebenfalls. Das Mikrofon wird etwa für eine Sprachsteuerung verwendet. Über die Bestimmungen sichert sich Spotify ab, dass Sprachbefehle auch entgegengenommen werden dürfen. Um eigene Playlisten zu versenden, sichert sich das Unternehmen das Recht zu, auch Kontaktdaten zu verwenden.

Das Teilen weiterer Daten mit Rechteinhabern, Mobilfunkbetreibern und Werbepartnern hingegen ist laut Ek nichts Neues. Wer über seinen Mobilfunkbetreiber etwa Spotify gebucht hat, der dürfte dort auch Daten hinterlassen. Selbiges gilt für Abspielstatistiken, die Rechteinhaber für die Tantiemenausschüttung benötigen. Die werbefinanzierte Version von Spotify dürfte zudem ebenfalls diesen Datenaustausch begründen. Diese Daten sind zudem anonymisiert, wie Ek verspricht. Aufgrund der Kritik sollen die Bestimmungen nun noch einmal überarbeitet werden.

Derartige Vorfälle passieren beim Einführen von Datenschutzbestimmungen und AGB häufiger. Die juristisch verfassten Texte bieten für den normalen Leser viel Angriffsfläche und sorgen wegen weitreichender Rechte für berechtigtes Entsetzen. Für das Unternehmen sind sie hingegen eine Absicherung auch für zukünftige Anwendungsfälle. Zudem verzichten die Ersteller der Bestimmungen in der Regel auf praktische Beispiele. Ob diese Anwendungsfälle nun missbräuchlicher Natur sind oder tatsächlich für bestimmte Funktionen notwendig sind, ist aus den Bestimmungen selbst in der Regel nicht ersichtlich, da diese sehr weit gefasst formuliert werden. Vermutlich werden die Regeln nun entsprechend präziser formuliert. Die Erklärungen von Ek dürften dann in juristisch abgesicherter Schriftform vorliegen. Das wird aber noch einige Zeit dauern.

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zwangsregistrie... 24. Aug 2015

entspannungsmusik in der Therme evtl?!

kendon 24. Aug 2015

...und da Apple eh schon alles von Dir hat (Fotos, Kontakte, Standort, Seele...) ist das...

ndakota79 24. Aug 2015

Und es liest sich nunmal so, als würde das mit den Daten aller Kunden geschehen. Da ist...

Anonymer Nutzer 23. Aug 2015

Im Grunde vergeht sich hier gerade nur ein Kobold an Schlumpfine. Ich finde auch das...



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