Multicopter: Geschenk überm Weihnachtsbaum

Nur noch wenige Tage bis Weihnachten, und in diesem Jahr könnte ein beliebtes Geschenk nicht nur unter dem Baum liegen, sondern auch darüber fliegen: eine Hobbydrohne. Neue, erschwingliche Modelle sind auf dem besten Weg, die Gadgets aus der Nische der Modellflieger heraus für ein größeres Publikum zugänglich zu machen. In Großbritannien gibt es in einigen Geschäften bereits Lieferengpässe(öffnet im neuen Fenster) . Auch in Deutschland dürften Drohnen in diesem Jahr auf vielen Wunschzetteln stehen(öffnet im neuen Fenster) .
Die Anzahl der Hobby- oder RC-Drohnen über den Parks und Feldern der Republik dürfte deshalb zum Jahresanfang ansteigen, das passende Wetter vorausgesetzt. Und mit ihnen die Bedenken. Schließlich gelten Drohnen nicht nur als Spielzeug, sondern auch als Ärgernis. Erst vor wenigen Wochen war eine Hobbydrohne für den Abbruch eines Fußballländerspiels(öffnet im neuen Fenster) verantwortlich. Es häufen sich die Berichte, dass Drohnen in gefährlicher Nähe von Menschen abstürzen(öffnet im neuen Fenster) oder sogar fast mit Flugzeugen kollidieren(öffnet im neuen Fenster) . Und ja, natürlich lässt sich mit Drohnen prima spionieren.
Trotzdem glauben einige, dass Drohnen das nächste Smartphone sind(öffnet im neuen Fenster) . In Zukunft könnten wir sie am Handgelenk(öffnet im neuen Fenster) mit uns herumtragen. Sicher ist, dass Drohnen durchaus Spaß machen können. Und wer sich an die Regeln hält, dürfte auch keine Probleme mit seinen Mitmenschen oder den Behörden bekommen. Aber wie lauten die wichtigsten Regeln? Was dürfen Drohnen und ihrer Führer und was nicht? Wir beantworten einige der wichtigsten Fragen für den Kauf und Einsatz von Drohnen und Multicoptern.
Ja was denn nun: Heißt es Drohne oder Multicopter?
Der Begriff Drohne ist gebräuchlich für unbemannte Flugobjekte aller Art. Lange Zeit waren sie vor allem aus dem Militär bekannt. Bei den kleinen Flugkörpern im Hobbybereich handelt es sich in der Regel um sogenannte Multicopter: Modellflugkörper mit mehreren Propellern. Die meisten haben vier, weshalb sie auch Quad(ro)copter genannt werden. Einige Enthusiasten vermeiden bewusst den Begriff Drohne, wegen der negativen Assoziationen und der Unterschiede zu autonom fliegenden Varianten. Im Englischen dagegen ist drone für alle Arten geläufig, weshalb er sich zunehmend auch im deutschen Sprachraum durchsetzt.
Was sind die beliebtesten Drohnenmodelle?
Die günstigsten, handtellergroßen Minidrohnen ohne Kamera gibt es bereits ab etwa 30 Euro, zum Beispiel von Hubsan oder Revell. Die sind aber wirklich nur ein Spielzeug. Die beliebtesten Modelle für ambitioniertere Nutzer kommen von zwei Firmen: Das französische Unternehmen Parrot ist mit seiner AR.Drone 2(öffnet im neuen Fenster) einer der Marktführer. Sie gibt es ab circa 300 Euro, die Steuerung erfolgt über WLAN und eine Tablet- oder Smartphone-App.
Mit der Bebop führt Parrot demnächst aber auch ein Modell mit speziellem Controller für semiprofessionelle Filmemacher ein. Ab 500 Euro bietet der chinesische Hersteller DJI seine Phantom 2(öffnet im neuen Fenster) an. Deren Flugzeit und Reichweite übersteigen die der Parrot deutlich. Außerdem enthält sie standardmäßig ein GPS-Modul und weitere Extras. In der Preisklasse von 1.000 bis 1.500 Euro gibt es Modelle für höhere Ansprüche, die zum Beispiel auch Spiegelreflexkameras transportieren können(öffnet im neuen Fenster) .
Wo darf ich mit meiner Drohne fliegen?
Generell dürfen Drohnen im unkontrollierten Luftraum aufsteigen. Die Voraussetzung für den Betrieb ist allerdings, dass sie sich stets im Sichtbereich der Piloten aufhalten. Ein Modell wie die Parrot AR.Drone hat ohnehin nur eine Reichweite von etwa 50 Metern. Andere aber, etwa die Phantom 2, funktionieren über mehrere Hundert Meter hinweg. Als Faustregel gilt eine maximale Entfernung von 300 Metern und eine Höhe von 100 Metern für den sicheren Einsatz. Was sich gut für einen Flug anbietet, sind Modellflugplätze und freie Feld- und Wiesenflächen, wobei man auch hier die Erlaubnis des Grundbesitzers einholen muss.
Wo darf ich auf keinen Fall fliegen?
Untersagt ist ein Aufstieg im Umkreis von 1,5 Kilometern von Flughäfen. In einigen Stadtgebieten kann die Zone aber größer sein, weshalb man sich vorher informieren sollte. In Berlin etwa sind Drohnen innerhalb des Stadtgebiets ohne Ausnahmegenehmigung komplett verboten, auch wenn sie auf einigen Freiflächen geduldet werden. Auch gibt es Flugverbotszonen wie Regierungsviertel, militärische Stützpunkte oder Naturschutzgebiete. Einige Drohnen bieten GPS-gesteuerte Hilfen an, die Verbotszonen erkennen und umfliegen oder gar nicht erst starten. Darauf verlassen sollte man sich aber nicht.
Eine Versicherung für Drohnen ist vorgeschrieben
Sind Flüge über Wohngebieten erlaubt? Diese Frage entfacht selbst in der Modellflieger-Szene immer wieder Kontroversen. "Es gibt kein ausdrückliches Verbot, was das Fliegen in Wohngebieten anbelangt" , sagt Carl Sonnenschein, Justitiar des Deutschen Modellflieger Verbandes auf Nachfrage von Zeit Online. Allerdings ist es durch andere Gesetze eingeschränkt: Zum einen ist der Überflug von Menschenansammlungen nicht gestattet. Es muss immer ein ausreichender Sicherheitsabstand zu anderen Personen eingehalten werden. Zum anderen besagt § 1 der Luftverkehrsordnung, dass niemand gefährdet oder belästigt werden darf. "Dieser Punkt ist in Wohngebieten schnell erreicht" , sagt Sonnenschein. Dazu kommen Einschränkungen des Persönlichkeits- und Hausrechts, auf die wir noch zurückkommen.
Brauche ich eine Versicherung?
Ja, denn Drohnen stürzen hin und wieder ab. Da es nie ausgeschlossen ist, dass die Geräte einen Sach- oder Personenschaden anrichten, ist eine Versicherung in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Die Versicherung von Fluggeräten ist in den meisten privaten Haftpflichtversicherungen allerdings nicht enthalten, weshalb, je nach Anbieter, eine zusätzliche Police notwendig ist. Eventuell ist es aber günstiger, eine spezielle Versicherung abzuschließen, wie sie viele Modellfliegerverbände anbieten. Die Kosten variieren je nach Deckungssumme und Umfang zwischen 80 und 150 Euro jährlich. In jedem Fall sollte man vergleichen, welche Fälle und Szenarien die Versicherung genau abdeckt.
Wie sieht es mit einer Aufstiegsgenehmigung aus?
Modelle bis zu fünf Kilogramm Gesamtmasse und ohne Verbrennungsmotor benötigen in Deutschland keine Genehmigung. Jedenfalls nicht, wenn man die oben genannten Regeln und Verbotszonen beachtet und die Drohne nur zu privaten Zwecken aufsteigen lässt. Bei gewerblichen Einsätzen, und darunter fallen auch professionelle Luftaufnahmen, ist eine Aufstiegsgenehmigung allerdings Pflicht. Die Genehmigungen sind Sache der Bundesländer, weshalb sich Kosten, Dauer und Anforderungen unterscheiden. Informationen gibt es bei den jeweiligen Landesluftfahrtbehörden(öffnet im neuen Fenster) . In den USA wird übrigens gerade der Einsatz kommerzieller Drohnen neu verhandelt, da es für viele Startups und die Pläne von Konzernen wie Google und Amazon(öffnet im neuen Fenster) keinen klaren rechtlichen Rahmen gibt. Ein Vorschlag sieht vor, dass die Besitzer für den Einsatz eine Pilotenlizenz benötigen.
Aber ich will doch nur ein paar Videos machen. Kann ich das?
Grundsätzlich ja. Die Kameras sind für viele Nutzer ein Kaufargument. Hersteller wie Parrot oder DJI liefern sie deshalb in den aktuellen Modellen oder bestimmten Ausführungen gleich mit. Alternativ lassen sich viele Modelle nachrüsten, etwa mit einer GoPro(öffnet im neuen Fenster) . Die entsprechenden Halterungen finden sich im Netz. Interessant könnte es im kommenden Jahr werden, falls GoPro selbst ins Drohnengeschäft einsteigen sollte(öffnet im neuen Fenster) . Was die Piloten beachten sollten: Je größer und schwerer die Kamera, desto kürzer ist die ohnehin schon sehr knappe Flugzeit.
Drohnen-Besitzer müssen Persönlichkeitsrechte beachten
Darf ich filmen, was mein Nachbar auf dem Grill liegen hat? Nicht nur Datenschützer, sondern auch viele Privatpersonen sehen Drohnen kritisch(öffnet im neuen Fenster) . Teilweise sind die Bedenken berechtigt: Dank hochauflösender Kameras ist es möglich, Einblicke in Gärten, Balkone und auch in Wohnungen zu erhalten. Dass einige die Technik missbrauchen, lässt sich nicht vermeiden. Erlaubt ist es natürlich nicht, in anderer Menschen Privatsphäre einzudringen und in fremden Gärten oder gar durch Fenster hindurch zu filmen. Wie bereits erwähnt, ist die Rechtslage beim allgemeinen Überflug privater Grundstücke aber nicht ganz eindeutig. Generell gilt, dass man sich zuvor die Erlaubnis der Grundstückseigentümer einholen sollte. Einfacher und freundlicher ist es, einfach nebenan zu klingeln, wenn es aus dem Nachbargarten nach Gegrilltem riecht.
Aber ansonsten darf ich meine Aufnahmen ins Internet stellen?
Solange es sich um eigene Dronies(öffnet im neuen Fenster) oder Aufnahmen des eigenen Grundstücks handelt, spricht nichts dagegen. Wer allerdings an öffentlichen Orten filmt, muss die Persönlichkeitsrechte beachten. Sind Gesichter einzelner Personen klar erkennbar, bedarf es deren Einverständnis zur Veröffentlichung. Jedenfalls theoretisch. In der Praxis ist das allerdings ähnlich schwer durchzusetzen wie bei Fotos. Auch die Aufnahmen von Bauwerken dürfen nicht einfach veröffentlicht werden. Hier ist entscheidend, ob es sich um besondere Bauwerke handelt und wie die Eigentümer zu der Sache stehen. Die sogenannte Panoramafreiheit(öffnet im neuen Fenster) gilt für Luftaufnahmen generell nicht, da diese nicht von öffentlichen Wegen aus gemacht werden. Am besten ist es wiederum, bereits vor dem Flug um Erlaubnis zu fragen.
Was kommt im besten Fall dabei raus?
Ziemlich großartige Aufnahmen. Dank Drohnen gibt es mittlerweile Aufnahmen aus den meisten Großstädten der Welt(öffnet im neuen Fenster) , aus Vulkanen(öffnet im neuen Fenster) , von Surfern und Delfinen(öffnet im neuen Fenster) und selbst Tschernobyl(öffnet im neuen Fenster) sieht aus der Vogelperspektive gar nicht so trist aus. Man kann mit ihnen musizieren(öffnet im neuen Fenster) , tanzen(öffnet im neuen Fenster) oder Graffiti sprühen(öffnet im neuen Fenster) . Journalisten und Aktivisten nutzen Drohnen(öffnet im neuen Fenster) , um aktuelle Ereignisse zu begleiten(öffnet im neuen Fenster) . Projekte wie Travel by Drone(öffnet im neuen Fenster) platzieren die Videos auf einer Landkarte, auf der Plattform Vimeo findet man sie in diversen Gruppen(öffnet im neuen Fenster) und natürlich gibt es auch ein Sub-Reddit(öffnet im neuen Fenster) .
Ich finde Drohnen trotzdem doof. Darf ich sie vom Himmel holen?
Schlechte Idee. Zwar gibt es ein Recht auf Selbsthilfe, falls die persönliche Freiheit bedroht ist. Allerdings gilt das nur, wenn die Hilfe staatlicher Stellen, etwa der Polizei, versagt. Das müssten die Drohnenjäger anschließend beweisen. Außerdem stellen abstürzende Drohnen eine Gefahr dar. Manche Gegner von Drohnen rüsten deshalb lieber technisch auf(öffnet im neuen Fenster) : Warnmelder erkennen, wenn eine Drohne in der Nähe ist. Andere nutzen WLAN- und GPS-Jammer oder kapern die Drohne anderer mit ihrer eigenen(öffnet im neuen Fenster) . Doof nur: Auch die Jammer und Hacks fremder Drohnen sind nicht erlaubt.
Wie in den meisten Fällen hilft auch im Drohnen-Zeitalter der gesunde Menschenverstand: Wer keine Drohnen in seiner Nähe möchte, sollte deren Besitzer freundlich darauf hinweisen. Dann gibt es auch keinen Stress am Weihnachtsfeiertag.



