Multicopter: Geschenk überm Weihnachtsbaum

Zu Weihnachten werden Drohnen auf vielen Wunschzetteln stehen. Wo dürfen sie fliegen? Und filmen? Was darf man veröffentlichen? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Artikel von Eike Kühl/Zeit Online veröffentlicht am
Eine Parrot AR.Drone der ersten Generation im Einsatz
Eine Parrot AR.Drone der ersten Generation im Einsatz (Bild: Miguel Villagran/Getty Images)

Nur noch wenige Tage bis Weihnachten, und in diesem Jahr könnte ein beliebtes Geschenk nicht nur unter dem Baum liegen, sondern auch darüber fliegen: eine Hobbydrohne. Neue, erschwingliche Modelle sind auf dem besten Weg, die Gadgets aus der Nische der Modellflieger heraus für ein größeres Publikum zugänglich zu machen. In Großbritannien gibt es in einigen Geschäften bereits Lieferengpässe. Auch in Deutschland dürften Drohnen in diesem Jahr auf vielen Wunschzetteln stehen.

Die Anzahl der Hobby- oder RC-Drohnen über den Parks und Feldern der Republik dürfte deshalb zum Jahresanfang ansteigen, das passende Wetter vorausgesetzt. Und mit ihnen die Bedenken. Schließlich gelten Drohnen nicht nur als Spielzeug, sondern auch als Ärgernis. Erst vor wenigen Wochen war eine Hobbydrohne für den Abbruch eines Fußballländerspiels verantwortlich. Es häufen sich die Berichte, dass Drohnen in gefährlicher Nähe von Menschen abstürzen oder sogar fast mit Flugzeugen kollidieren. Und ja, natürlich lässt sich mit Drohnen prima spionieren.

Trotzdem glauben einige, dass Drohnen das nächste Smartphone sind. In Zukunft könnten wir sie am Handgelenk mit uns herumtragen. Sicher ist, dass Drohnen durchaus Spaß machen können. Und wer sich an die Regeln hält, dürfte auch keine Probleme mit seinen Mitmenschen oder den Behörden bekommen. Aber wie lauten die wichtigsten Regeln? Was dürfen Drohnen und ihrer Führer und was nicht? Wir beantworten einige der wichtigsten Fragen für den Kauf und Einsatz von Drohnen und Multicoptern.

Ja was denn nun: Heißt es Drohne oder Multicopter?

Der Begriff Drohne ist gebräuchlich für unbemannte Flugobjekte aller Art. Lange Zeit waren sie vor allem aus dem Militär bekannt. Bei den kleinen Flugkörpern im Hobbybereich handelt es sich in der Regel um sogenannte Multicopter: Modellflugkörper mit mehreren Propellern. Die meisten haben vier, weshalb sie auch Quad(ro)copter genannt werden. Einige Enthusiasten vermeiden bewusst den Begriff Drohne, wegen der negativen Assoziationen und der Unterschiede zu autonom fliegenden Varianten. Im Englischen dagegen ist drone für alle Arten geläufig, weshalb er sich zunehmend auch im deutschen Sprachraum durchsetzt.

Was sind die beliebtesten Drohnenmodelle?

Die günstigsten, handtellergroßen Minidrohnen ohne Kamera gibt es bereits ab etwa 30 Euro, zum Beispiel von Hubsan oder Revell. Die sind aber wirklich nur ein Spielzeug. Die beliebtesten Modelle für ambitioniertere Nutzer kommen von zwei Firmen: Das französische Unternehmen Parrot ist mit seiner AR.Drone 2 einer der Marktführer. Sie gibt es ab circa 300 Euro, die Steuerung erfolgt über WLAN und eine Tablet- oder Smartphone-App.

Mit der Bebop führt Parrot demnächst aber auch ein Modell mit speziellem Controller für semiprofessionelle Filmemacher ein. Ab 500 Euro bietet der chinesische Hersteller DJI seine Phantom 2 an. Deren Flugzeit und Reichweite übersteigen die der Parrot deutlich. Außerdem enthält sie standardmäßig ein GPS-Modul und weitere Extras. In der Preisklasse von 1.000 bis 1.500 Euro gibt es Modelle für höhere Ansprüche, die zum Beispiel auch Spiegelreflexkameras transportieren können. Wo darf ich mit meiner Drohne fliegen?

Generell dürfen Drohnen im unkontrollierten Luftraum aufsteigen. Die Voraussetzung für den Betrieb ist allerdings, dass sie sich stets im Sichtbereich der Piloten aufhalten. Ein Modell wie die Parrot AR.Drone hat ohnehin nur eine Reichweite von etwa 50 Metern. Andere aber, etwa die Phantom 2, funktionieren über mehrere Hundert Meter hinweg. Als Faustregel gilt eine maximale Entfernung von 300 Metern und eine Höhe von 100 Metern für den sicheren Einsatz. Was sich gut für einen Flug anbietet, sind Modellflugplätze und freie Feld- und Wiesenflächen, wobei man auch hier die Erlaubnis des Grundbesitzers einholen muss.

Wo darf ich auf keinen Fall fliegen?

Untersagt ist ein Aufstieg im Umkreis von 1,5 Kilometern von Flughäfen. In einigen Stadtgebieten kann die Zone aber größer sein, weshalb man sich vorher informieren sollte. In Berlin etwa sind Drohnen innerhalb des Stadtgebiets ohne Ausnahmegenehmigung komplett verboten, auch wenn sie auf einigen Freiflächen geduldet werden. Auch gibt es Flugverbotszonen wie Regierungsviertel, militärische Stützpunkte oder Naturschutzgebiete. Einige Drohnen bieten GPS-gesteuerte Hilfen an, die Verbotszonen erkennen und umfliegen oder gar nicht erst starten. Darauf verlassen sollte man sich aber nicht.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed
Eine Versicherung für Drohnen ist vorgeschrieben 
  1. 1
  2. 2
  3. 3
  4.  


unknown75 26. Dez 2014

Joa kann ich, du kannst dir viel Wissen relativ schnell über Youtube aneignen, je nachdem...

ITUrgestein 26. Dez 2014

Naja, bevor die Diskussion auch hier hochkocht ... nur der Hinweis, dass man sich bei...

ITUrgestein 26. Dez 2014

Wenn Drohnen eindeutig als Flugmodelle gelten würden, dann wäre die Zusammenstellung von...

Kleba 24. Dez 2014

+1



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Updates für GPT-3 und GPT-4
GPT im Geschwindigkeitsrausch

OpenAIs Updates für GPT-4 und GPT-3 machen die Modelle zuverlässiger, vor allem aber anpassungsfähiger. Die Änderungen und neuen Features im Detail.
Von Fabian Deitelhoff

Updates für GPT-3 und GPT-4: GPT im Geschwindigkeitsrausch
Artikel
  1. Candy Crushed: Royal Match wird profitabelstes Mobile Game
    Candy Crushed
    Royal Match wird profitabelstes Mobile Game

    Die langanhaltende Dominanz von Candy Crush Saga ist vorbei. Das meiste Geld verdient jetzt ein Start-up aus Istanbul mit einem Puzzlespiel.

  2. Datenschutz: ChatGPT-Exploit findet E-Mail-Adressen von Times-Reportern
    Datenschutz
    ChatGPT-Exploit findet E-Mail-Adressen von Times-Reportern

    Eigentlich sollte der Chatbot auf diese Anfrage gar nicht antworten. Tut er es dennoch, lauern womöglich noch viel brisantere Informationen.

  3. Donald E. Knuth: 30 Jahre Weihnachtsvorlesungen frei verfügbar
    Donald E. Knuth
    30 Jahre Weihnachtsvorlesungen frei verfügbar

    Ein bisschen theoretische Informatik, Algorithmen oder Mathematik zu Weihnachten? Wer das mag, kann nun sogar alle Vorlesungen hintereinander ansehen.

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • TeamGroup Cardea Graphene A440 2 TB mit zwei Kühlkörpern 112,89€ • Logitech G915 TKL LIGHTSYNC RGB 125,11€ • AVM FRITZ!Repeater 3000 AX 129€ • Philips Ambilight 77OLED808 2.599€ • MindStar: Patriot Viper VENOM 64 GB DDR5-6000 159€, XFX RX 7900 XT Speedster MERC 310 Black 789€ [Werbung]
    •  /