MPEG-Patente: ARD-Tochter verliert Prozess um 317 Millionen Euro
Im langjährigen Streit um die Vergütung von Patenten hat das Institut für Rundfunktechnik (IRT) eine weitere Niederlage hinnehmen müssen. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe habe eine Berufung gegen das vorangegangene Urteil des Landgerichts Mannheim zurückgewiesen, teilten die Anwälte des beklagten italienischen Patentverwerters Sisvel mit(öffnet im neuen Fenster) . Die Berufung sei am 9. November 2022 "vollumfänglich" zurückgewiesen worden (Az. 6 U 131/19). Die Revision sei nicht zulässig.
In dem Fall wollte das IRT fast 277 Millionen Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 40 Millionen Euro erstreiten. Das IRT ist bis vor anderthalb Jahren von den ARD-Anstalten, dem ZDF, dem Deutschlandradio, der Deutsche Welle sowie dem Österreichischen und Schweizer Rundfunk betrieben worden. Derzeit wird das Institut abgewickelt .
Das IRT forschte zu allem rund um die Übertragungstechnik von Hörfunk, Fernsehen und Internet. Anfang der 1990er Jahre entwickelte das Institut das MPEG-Format mit, das für Audio- und Videokompression genutzt wird. Das Institut hat von den Milliardeneinnahmen durch Patentzahlungen nach eigenen Angaben nur wenig abbekommen. Es sah sich betrogen und zog vor Gericht.
Patente auch für MP3-Verwender durchgesetzt
Das Institut ging gegen Sisvel sowie einen deutschen Patentanwalt vor. Die italienische Firma soll den Großteil der Einnahmen durch die MPEG-Patente zusammen mit einem deutschen Patentanwalt widerrechtlich abgezweigt haben, so der Vorwurf des IRT. Den Sisvel-Anwälte zufolge (PDF)(öffnet im neuen Fenster) hat das IRT behauptet, Sisvel habe über die Jahre zu geringe Lizenzgebühren an das IRT entrichtet und das IRT über den Erfolg des Patent-Pools für die MPEG-Audio-Technologie zu Unrecht im Dunkeln gehalten. Sisvel sei es gelungen, die Lizenzen für diesen Pool auch gegenüber Verwendern der MP3-Technik durchzusetzen.
Ebenso wie das Landgericht Mannheim wies nun auch das OLG Karlsruhe die Ansprüche des IRT zurück. Das 68-seitige Urteil liest sich nach Angaben der Süddeutschen Zeitung(öffnet im neuen Fenster) (Paywall) so, als habe das IRT versagt. Ein Kaufmann, gemeint sei das IRT, müsse selbst für seine "eigenen Interessen einstehen" .
Dem Bericht zufolge zitiert das OLG in seinem Urteil aus einem Brief, den die Geschäftsleitung des IRT am 29. April 2008 an den Betriebsrat geschickt habe: "Alle weiteren Dinge, die mit Sisvel zu tun haben, sind uns nicht bekannt. So ist uns insbesondere nicht bekannt, welche Einnahmen oder Kosten Sisvel hat. Dieses würde Sisvel auch nicht preisgeben. Wir dürfen Ihnen allerdings versichern, dass wir mit Sisvel aus unserer Sicht jedenfalls einen sehr guten Vertrag abgeschlossen haben."
Nachtrag vom 13. November 2022, 23:15 Uhr
Wir haben im zweiten Absatz den Hinweis ergänzt, dass das IRT inzwischen den Betrieb eingestellt hat.
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