MPEG-Patente: ARD-Tochter verliert 280-Millionen-Euro-Klage
Der Rechtsstreit um die Vergütung von MPEG-Patenten ist vorläufig beendet. Eine ARD-Tochter wollte knapp 280 Millionen Euro vor Gericht erstreiten. Die Klage ist abgewiesen worden, die Sendeanstalt will aber in Berufung gehen.

Im langjährigen Rechtsstreit um die Vergütung von MPEG-Patenten gibt es ein erstes Urteil: Das Landgericht Mannheim habe die Klage abgewiesen, berichtet die Süddeutsche Zeitung. In dem Fall wollte das Institut für Rundfunktechnik (IRT) in einem Zivilverfahren fast 280 Millionen Euro erstreiten. Das IRT wird von ARD, ZDF und Deutschlandradio betrieben und sieht sich bei Patentzahlungen hintergangen.
Das IRT forscht zu allem rund um die Übertragungstechnik von Hörfunk, Fernsehen und Internet. Anfang der 1990er Jahre entwickelte das Institut das MPEG-Format mit, das für Audio- und Videokompression genutzt wird. Das Institut hat von den Milliardeneinnahmen durch Patentzahlungen nach eigenen Angaben nur wenig abbekommen. Es sieht sich betrogen und zog vor Gericht.
Das Institut ging gegen den italienischen Patentverwerter Sisvel sowie einen deutschen Patentanwalt vor. Von einer "vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung" habe das Institut vor dem Landgericht Mannheim gesprochen, als um Sisvel ging. Die italienische Firma soll den Großteil der Einnahmen durch die MPEG-Patente zusammen mit einem deutschen Patentanwalt widerrechtlich abgezweigt haben, so der Vorwurf des IRT.
Es gibt bereits einen Vergleich
2018 hat es zwischen dem deutschen Patentanwalt und dem IRT einen Vergleich in Höhe von 60 Millionen Euro gegeben - über die übrige Summe wurde weiter vor Gericht gestritten. Nach Berechnungen des Instituts wurden über 200 Millionen Euro nicht gezahlt, die das IRT eigentlich hätte erhalten müssen.
Der Bayerische Rundfunk verantwortet den Prozess um die MPEG-Patente und teilte nach der Klageabweisung der SZ mit, dass der Sender "sehr überrascht" sei, dass die Klage "ohne jegliche Beweisaufnahme" abgewiesen worden sei. Der Sender wolle die noch ausstehende schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Derzeit geht der Bayerische Rundfunk davon aus, dass man gegen die Entscheidung Berufung beim Oberlandesgericht Karlsruhe einlegen werde.
Sisvel zeigte sich mit dem Urteil des Gerichts zufrieden und begrüßte die Entscheidung. Damit sei festgestellt worden, dass sich der italienische Patentverwerter korrekt verhalten habe.
Weitere Verfahren endeten zu Ungunsten des IRT
Im Rechtsstreit zwischen dem IRT und Sisvel gab es weitere Verfahren. Ende 2018 hatte die Staatsanwaltschaft München Ermittlungen gegen ehemalige Sisvel-Geschäftsführer eingestellt und ein Verfahren vor einem italienischen Gericht wurde ebenfalls Ende vergangenen Jahres beendet.
Das italienische Gericht kam zu dem Urteil, dass Sisvel korrekt gehandelt habe. Das IRT habe sich seinerzeit eigenverantwortlich für eine pauschale Vergütung für die MPEG entschieden und sich damit gegen eine Umsatzbeteiligung ausgesprochen.
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Wie ich an andere Stelle bereits angemerkt hatte: Die Frage ist immer, unabhängig wem...
Sind es denn keine Zwangsgebühren? Ich konsumiere öffentlich rechtliche Inhalte nicht...
Das ist lediglich eine Vermutung. Zusätzliches Geld könnte auch einfach ausgegeben...
Möglicherweise Drittmittelforschung?
Wenn ein Gericht gar keine Beweisaufnahme einleitet (und das werden die sich bei diesem...