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Motorola: Apple iPhones bald wieder verfügbar

Motorola hat gegen Apple in einem Patentprozess um den iCloud-Dienst und die zugehörigen Geräte gewonnen. Apple hat heute die 3G-Modelle des iPads und ältere iPhones aus seinem Onlineshop entfernt – aufgrund eines früheren Urteils. Sie sollen aber bald wieder verfügbar sein.
/ Jörg Thoma
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Einige iPhones sind gegenwärtig im deutschen Apple-Onlinestore wegen einer Patenverletzung nicht erhältlich. (Bild: Jörg Thoma/Golem.de)
Einige iPhones sind gegenwärtig im deutschen Apple-Onlinestore wegen einer Patenverletzung nicht erhältlich. Bild: Jörg Thoma/Golem.de

Vor dem Landgericht Mannheim hat Richter Andreas Voss ein von Motorola angestrebtes Unterlassungsurteil gegen Apple gefällt. Die deutsche Abteilung von Motorola Mobility hatte gegen die in Irland beheimatete Apple-Abteilung Sales International wegen einer Patentverletzung geklagt. Bei dem Unterlassungsurteil handelt es sich nicht um eine einstweilige Verfügung. Die Klage wurde bereits im April 2011 eingereicht. Apple wird gegen das Urteil Einspruch erheben, bestätigte ein Konzernsprecher Golem.de. Es gilt nur für Deutschland.

Das fragliche Patent Verfahren beschreibt die Synchronisierung von Geräten mit einer Cloud-Infrastruktur. Genauer handelt es sich um das Patent EP0847654(öffnet im neuen Fenster), das am 20. Februar 2002 in Europa erteilt wurde. Golem.de erfuhr von Apple, dass die Technik im Push-Verfahren von MobileMe verwendet wird.

iPhones und iPads im deutschen Onlineshop entfernt

Apple hat bereits einige Geräte aus seinem deutschen Onlineshop Apple Store entfernt, darunter das iPhone 3G, das iPhone 3GS und das iPhone 4 und alle iPads mit 3G-Technik. Apple hat damit auf ein Urteil vor dem gleichen Gericht reagiert, das im Dezember 2011 gefällt wurde. Nach dem damaligen Urteilsspruch nutzt Apple ohne Genehmigung in seinen Produkten das Motorola-Patent EP (European Patent) 1010336 (B1)(öffnet im neuen Fenster), das im Rahmen von GPRS-Funktionen verwendet wird.

FRAND-Patent?

In dem Verfahren im Dezember 2011 verzichtete Apple auf Anfrage des Richters auf einen Einspruch, nach dem es sich bei dem Patent um FRAND(öffnet im neuen Fenster) handeln könnte. Apples Anwalt sagte dem Richter(öffnet im neuen Fenster), ihm sei nicht bekannt, dass das strittige Patent unter FRAND falle. Nach FRAND (Fair, Reasonable and Non-Discriminatory) hätte Motorola das Patent zu fairen sowie diskriminierungsfreien Konditionen anbieten müssen, unter anderem, da es den Interessen der Allgemeinheit dient(öffnet im neuen Fenster).

Sollte Motorola die Unterlassung tatsächlich erwirken wollen, muss es bei Gericht eine Kaution von 100 Millionen Euro hinterlegen, solange Apple in Berufung gehen kann. Sollte eine höhere Instanz das jetzige Urteil verwerfen, müsste Motorola eine entsprechende Strafe zahlen. Apple hatte eine Kaution von 2 Milliarden Dollar verlangt.

Update vom 2. Februar 2012 12:15 Uhr

Inzwischen hat Apple Golem.de bestätigt, dass es gegen das heutige Urteil in Berufung gehen wird.

Update 2 vom 2. Februar 2012, 18:00 Uhr

Das Landesgericht in Karlsruhe hat das Unterlassungsurteil vom Dezember 2011 vor dem Mannheimer Gericht vorübergehend ausgesetzt, das Urteil in der Patentklage des Gerichts in Mannheim allerdings nicht widerrufen. Apple will seine Geräte in Kürze wieder über das Onlineangebot des Apple Store in Deutschland anbieten. Wie lange die Aussetzung gültig ist, ist noch nicht bekannt.


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