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Moritz Hennemann: Koalition einigt sich auf neuen Datenschutzbeauftragten

Nach dem Amtsverzicht von Specht-Riemenschneider haben Union und SPD einen BfDI-Nachfolger gefunden. Dieser steht der DSGVO kritisch gegenüber.
/ Friedhelm Greis
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Der Freiburger Jura-Professor Moritz Hennemann soll neuer Bundesdatenschutzbeauftragter werden. (Bild: Universität Freiburg)
Der Freiburger Jura-Professor Moritz Hennemann soll neuer Bundesdatenschutzbeauftragter werden. Bild: Universität Freiburg

Der Freiburger Jura-Professor Moritz Hennemann soll neuer Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) werden. Einen entsprechenden Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung(öffnet im neuen Fenster) (FAZ) bestätigten SPD-Fraktionskreise am 8. Juni 2026 auf Anfrage von Golem. Hennemann sei als anerkannter Fachmann "ein echter Gewinn für einen pragmatischen Datenschutz", hieß es weiter. Er gelte "als einer der führenden deutschen Experten für europäisches und internationales Informations- und Datenrecht".

Die bisherige Bundesdatenschutzbeauftragte Lousia Specht-Riemenschneider hatte Mitte März 2026 angekündigt, ihr Amt aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig niederzulegen.

Nach Angaben der Universität Freiburg (öffnet im neuen Fenster) studierte der 1985 geborene Hennemann von 2004 bis 2009 Jura an den Universitäten Heidelberg und Krakau. Von 2009 bis 2011 absolvierte er ein Postgraduiertenstudium an der Universität Oxford und wurde 2011 von der Uni Freiburg mit einer Arbeit zum Thema Urheberrechtsdurchsetzung und Internet zum Dr. jur. promoviert. Seit Oktober 2023 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Zivilrecht mit Informationsrecht, Medienrecht, Internetrecht an der Uni Freiburg.

Kritische Einstellung zur DSGVO

Hennemann äußerte sich in den vergangenen Jahren in mehreren Fachbeiträgen kritisch zum Datenschutzrecht und zur EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). So schrieb er im Jahr 2020(öffnet im neuen Fenster) von "vielfältigen konstruktiven Schwächen der DSGVO". Die strikte Durchsetzung des europäischen Datenschutzes verschließe "den Markt für regulatorische Ideen" und sei nicht nur in diesem Sinne ein "Innovationshemmnis".

In einem Gastbeitrag für die FAZ(öffnet im neuen Fenster) (Paywall) begrüßte Hennemann zusammen mit dem Regensburger Jura-Professor Jürgen Kühling im November 2025 die Pläne der EU-Kommission, mit dem sogenannten digitalen Omnibus auch bestimmte Datenschutzregeln zu lockern. Zu lange sei die DSGVO als "heilige Kuh" behandelt worden. Die Autoren befürworten unter anderem eine Neudefinition des Personenbezugs von Daten, was eine einfachere Verarbeitung ermöglichen würde.

Specht-Riemenschneider war im Mai 2024 vom Bundestag gewählt worden und hatte im September 2024 ihr Amt angetreten. Ihre reguläre Amtszeit hätte fünf Jahre gedauert. Sie wollte nach der Ankündigung zum Amtsverzicht ihre Geschäfte jedoch noch so lange fortführen, bis ein Nachfolger gefunden worden sei.

Kritik an Plänen zur BND-Kontrolle

Der Bundesdatenschutzbeauftragte übernimmt zum einen die Datenschutzaufsicht bei öffentlichen Stellen des Bundes sowie bei den Finanzbehörden. Zum anderen beaufsichtigt der BfDI die Einhaltung des Datenschutzes bei Unternehmen, die Telekommunikations- oder Postdienstleistungen erbringen oder unter das Sicherheitsüberprüfungsgesetz fallen. Im Bereich der Informationsfreiheit ist der BfDI für alle öffentlichen Stellen des Bundes zuständig.

Zuletzt kritisierte Specht-Riemenschneider die Pläne der Bundesregierung, ihrer Behörde die Kontrolle der Nachrichtendienste zu entziehen. Das sei "großer Quatsch". Die Behörde sei die einzige, "die den vollständigen Überblick über alle Nachrichtendienste und Bundespolizeien und die dort stattfindende Datenverarbeitung hat". Das sei elementar, um abschätzen zu können, wie die Bürger insgesamt von staatlicher Überwachung betroffen seien.

Der oder die Bundesdatenschutzbeauftragte wird auf Vorschlag des Bundesinnenministers vom Bundestag gewählt, die Ernennung erfolgt durch den Bundespräsidenten.


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