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Monopolkommission: Bundesregierung soll Telekom-Anteile endlich verkaufen

Die Monopolkommission rät der Bundesregierung auch, die Förderung von Glasfaser auf Gutscheine für die Haushalte umzustellen.
/ Achim Sawall
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Timotheus Höttges, CEO Deutsche Telekom (Bild: Deutsche Telekom)
Timotheus Höttges, CEO Deutsche Telekom Bild: Deutsche Telekom

Die Staatsanteile an der Deutschen Telekom sollten veräußert werden. Das gab die Monopolkommission am 7. September 2021 bekannt(öffnet im neuen Fenster) . Die Anteile des Bundes an der Telekom in Höhe von knapp 32 Prozent führten "zu einem Interessenskonflikt, da der Bund zum einen die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen im Telekommunikationsgesetz vorgibt und auch mit einer Regulierungsbehörde Einfluss auf das Marktgeschehen nimmt" . Als Anteilseigner habe das Bundesfinanzministerium "ein originäres Interesse an auskömmlichen Dividenden sowie an der zukünftigen Ertragskraft der Telekom. Durch den Verkauf der Bundesbeteiligung würde die problematische Doppelrolle des Staates als Regulierer und Anteilseigner beendet" .

Die Monopolkommission ist ein unabhängiges Beratungsgremium der deutschen Bundesregierung für Wettbewerbspolitik, Wettbewerbsrecht und Regulierung. Die Berater hatten immer wieder gefordert, die Staatsanteile abzugeben, zuletzt im Jahr 2019 , bei der Auktion der 5G-Frequenzen. Der Bund hält direkt oder über die Staatsbank KfW noch immer mehr als 30 Prozent der Aktien bei der Telekom und gut 20 Prozent bei der Post und ist damit in beiden Unternehmen der mit Abstand größte Einzelaktionär.

Zwischen den in der Digitalisierungsstrategie festgehaltenen Zielen und der Ausbaurealität bestehen laut Monopolkommission zudem "erhebliche Diskrepanzen, die politischen Handlungsbedarf hervorrufen" . Zusätzlich zum novellierten Telekommunikationsgesetz (TKG), "sind allerdings weitere Reformen notwendig" , stellte das Gutachtergremium fest.

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Förderung ist wichtig, aber anders

Förderung mit öffentlichen Mitteln sei in Gebieten notwendig, in denen sich auf absehbare Zeit ein privatwirtschaftlicher Breitbandausbau nicht lohne. Die Förderung müsse aber so erfolgen, dass es nicht zu einer Verdrängung oder Entwertung von Investitionen der Unternehmen komme. Sinnvoll seien zeitlich befristete Gigabit-Voucher für Interessenten, um die Nachfrage für Glasfaser zu erzeugen.


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