Monopolkommission: 12 Millionen neue Glasfaseranschlüsse nötig
Um die Gigabit-Ziele bis 2025 zu erreichen, müsste die Bürokratie verschwinden und es müssten alternative Verlegeverfahren zugelassen werden. Doch selbst dann bleibt es schwierig.

Die flächendeckende Versorgung mit Gigabitgeschwindigkeiten bis 2025 ist laut Monopolkommission nur schwer erreichbar. Um die politischen Ziele im vorgesehenen Zeitrahmen erfüllen zu können, müsste der Ausbau erheblich beschleunigt und intensiviert werden, erklärte die Monopolkommission in ihrem 11. Sektorgutachten Telekommunikation, das am 3. Dezember 2019 vorgelegt (PDF) wurde. "Um die Gigabitziele im Festnetz zu erfüllen, müssten schätzungsweise 30 Prozent der deutschen Haushalte bis 2025 mit Glasfasernetzen erschlossen werden, was rund 12 Millionen neuen Anschlüssen entspricht", erklärte die Kommission.
Auch im Mobilfunk bedürfe es erheblicher Ausbauanstrengungen, um die politischen Ziele zu erreichen. Zwar bestünden hohe Versorgungsauflagen aus der Frequenzversteigerung und vertraglich vereinbarte Ausbauverpflichtungen, allerdings gingen die politischen Vorgaben darüber noch hinaus. "Die geforderte vollständige Erschließung aller Haushalte sowie die Versorgung entlang von Kreis und Gemeindestraßen bedarf der Errichtung von bis zu 5.000 zusätzlichen Mobilfunkstandorten"
Die Ausbauprojekte seien aber bei geringer Vermarktungsquote und hohen Ausbaukosten in dünn besiedeltem ländlichem Raum meist nicht wirtschaftlich. Zudem fehle es an Tiefbaukapazitäten und geeigneten Standorten für die Errichtung von Mobilfunkmasten. Hohe administrative und rechtliche Hürden bremsten den Ausbau zusätzlich.
Die Monopolkommission sprach sich für die Schaffung eines investitionsfreundlichen Regulierungsrahmens aus, ohne dabei das Ziel eines funktionsfähigen Wettbewerbs zu vernachlässigen. "Um die Intensität der Zugangs- und Entgeltregulierung von Glasfasernetzen zurückführen zu können, sollte die Auferlegung strenger Nichtdiskriminierungsvorschriften geprüft werden." Damit wäre die Deutsche Telekom als Anbieter mit beträchtlicher Marktmacht verpflichtet, externen Nachfragern den gleichen Netzzugang wie der eigenen Endkundensparte zu gewähren. Bürokratische und rechtliche Hürden für ausbauende Unternehmen, wie etwa bei der Nutzung alternativer Verlegeverfahren, seien konsequent abzubauen.
Die Monopolkommission ist ein unabhängiges Gremium, das die Bundesregierung im Bereich der Wettbewerbspolitik, des Wettbewerbsrechts und der Regulierung berät. Alle zwei Jahre erstellt sie ein Sondergutachten zur Entwicklung des Wettbewerbs auf dem Telekommunikationsmarkt.
Laut Breko (Bundesverband Breitbandkommunikation) dürfe es kein einseitiges Recht zur - vorzeitigen oder frei festgelegten Abschaltung von Kupferanschlüssen geben. Eindeutig spricht sich die Monopolkommission für den Einsatz von Voucher in nicht gigabitfähigen Gebieten aus, was VATM (Verband der Anbieter von Telekommunitations- und Mehrwertdiensten) und Breko unterstützen.
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Bildsuche Google: BT cabinet Uebrigens, schau mal auf das Gruene, ziemlich interessant...
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