Monopol: Kartellamt prüft Bedrohung durch Microsoft

Durch einflussreiche Produkte wie Windows, Teams, Xbox und zuletzt auch Bing hat Microsoft die Aufmerksamkeit des Bundeskartellamtes geweckt.

Artikel veröffentlicht am , /dpa
Microsofts mutmaßliche Monopolstellung ist für das Bundeskartellamt beobachtungswürdig.
Microsofts mutmaßliche Monopolstellung ist für das Bundeskartellamt beobachtungswürdig. (Bild: Microsoft/Montage: Golem.de)

Das Bundeskartellamt überprüft mit Microsoft den nächsten Tech-Konzern. Die Behörde untersucht laut einer Pressemitteilung vom 28. März, ob der Softwarekonzern näher unter Beobachtung gestellt werden soll.

"Microsoft hat mit Windows und den Office-Produkten traditionell eine sehr starke Stellung bei Betriebssystemen und Bürosoftware. Darauf aufbauend hat es sein Produktangebot sowohl für Unternehmenskunden als auch für Verbraucherinnen und Verbraucher ständig erweitert", erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, in der Mitteilung.

Dabei werden unter anderem Beispiele wie Microsoft Teams und Microsoft Office genannt. Das Unternehmen sei auch durch den Clouddienst Azure und den Onlinespeicher Onedrive, der sich an Endkunden richte, stark etabliert. Im Gaming-Bereich sei Microsoft durch die Xbox-Plattform aufgestellt.

Der Konzern hat zudem bereits mehrere größere Übernahmen vollzogen und in Planung, etwa den Kauf von Bethesda oder die noch nicht abgeschlossene Akquise von Activision Blizzard.

Cloud und KI bestimmen die Arbeitswelt

In Windows und anderen Produkten werden weitere Microsoft-Dienste wie Bing im Edge-Browser immer beliebter. Die Suchmaschine ist durch die KI-Chatfunktion in der Betaversion aktuell sogar besonders nachgefragt. Aus diesen Gesichtspunkten stelle sich die Frage, "ob Microsoft eine überragende marktübergreifende Bedeutung zukommt", erklärte das Kartellamt.

Die Behörde bekam 2021 mehr Vollmachten in Bezug auf Unternehmen mit marktübergreifendem Einfluss und kann ihnen Praktiken untersagen, die aus ihrer Sicht den Wettbewerb gefährden. Die Einstufung erfordert aber eine vorangegangene umfassende Prüfung durch das Kartellamt.

Dadurch wurde bereits die Google-Mutter Alphabet im Januar 2022 als ein solches Unternehmen eingestuft. Der Facebook-Konzern Meta folgte im Mai und Amazon im Juli. Der weltgrößte Onlinehändler will das aber nicht akzeptieren – die Beschwerde liegt beim Bundesgerichtshof. Zu Apple laufe noch die Prüfung, die "weit fortgeschritten" sei, teilte das Bundeskartellamt mit.

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Xenon= 11. Apr 2023

Das ist, als würdest du einen Monopolisten für Küchenherde damit verteidigen, dass die...

Bonito 29. Mär 2023

hat der eine mit dem Fernglas dann das Monopol. Ich glaube da sollten Sie mal eine...

Captain 29. Mär 2023

wenn Microsoft gezwungen würde Sachen wie: 1. Microsoft Account Zwang 2. in das System...

Allandor 29. Mär 2023

Das Problem ist inzwischen das man gigantische Geldtöpfe braucht um so etwas was man...



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