Monocam: Erstes Bundesland stellt Handy-Blitzer auf

Nach einer mehrmonatigen Testphase ist der rheinland-pfälzische Innenminister Ebling vom Nutzen der Kameraüberwachung von Autofahrern überzeugt.

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Michael Ebling mit einer Monocam
Michael Ebling mit einer Monocam (Bild: Innenministerium RLP)

Rheinland-Pfalz will als erstes Bundesland mithilfe von Videokameras gegen die unzulässige Handynutzung beim Autofahren vorgehen. Nach der Auswertung eines mehrmonatigen Pilotprojekts sagte Innenminister Michael Ebling (SPD) am 25. April 2023 in Mainz: "Das Pilotprojekt belegt, dass die Monocam eine präventive Wirkung hat und geeignet ist, die Verkehrssicherheit in Rheinland-Pfalz zu erhöhen."

Das Land setzte das aus den Niederlanden stammende Monocam-System zunächst auf einer Autobahnbrücke bei Trier und anschließend auf einer Autobahnbrücke bei Mainz ein.

Das Kamerasystem kann in vorbeifahrende Autos schauen und erkennen, ob der Fahrer mit seinem Handy hantiert. Anschließend werden die Aufnahmen von Polizeibeamten in einem Fahrzeug ausgewertet. An 46 Kontrolltagen bei Trier registrierte die Polizei 327 Verstöße gegen das Verbot der Handynutzung am Steuer. An 42 Kontrolltagen bei Mainz folgten 941 Ablenkungsverstöße. Diese werden mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.

Zahl der Verstöße halbiert

Doch laut Ebling geht es nicht nur darum, die unzulässige Handynutzung zu ahnden. "Wir haben herausgefunden, dass durch unseren neuen Ansatz die Anzahl der Ablenkungsverstöße in den Testphasen in Trier und Mainz mindestens halbiert wurde. In vielen Fällen geht die präventive Wirkung sogar noch darüber hinaus", sagte der Minister. Deshalb werde die Landesregierung mit der nächsten Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes einen Vorschlag für eine Rechtsgrundlage erarbeiten, die den dauerhaften Einsatz der Monocam ermögliche.

Der Landesdatenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann hatte dem Pilotversuch unter bestimmten Voraussetzungen zugestimmt. So hatte er unter anderem gefordert, dass die Autofahrer durch ein Hinweisschild auf die Kontrollen aufmerksam gemacht werden.

Klage gegen Bußgeldbescheide

Die Speicherung der Aufnahmen erfolgt laut Innenministerium nur dann, "wenn die KI-Software im Rahmen der automatischen elektronischen Livestream-Auswertung einen Anfangsverdacht für eine Verkehrsordnungswidrigkeit feststelle, also absolut verdachtsabhängig". Stellten die Beamten daraufhin fest, dass der Verdacht unberechtigt sei, würden die Aufnahmen umgehend gelöscht.

Für den Pilotversuch gab es jedoch noch keine datenschutzrechtliche Grundlage. Deswegen versuchten betroffene Autofahrer, sich juristisch gegen die Bußgeldbescheide zu wehren. In erster Instanz wies das Amtsgericht Trier aber die Klagen der erwischten Autofahrer zurück. Ebling kündigte nun an, er wolle "natürlich auch die datenschutzrechtlichen Belange berücksichtigen".

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