Monika Grütters: Kulturbeauftragte fordert ermäßigte Steuer für E-Books

Monika Grütters, die Kulturbeauftragte der neuen Bundesregierung, fordert, dass elektronische Bücher und Zeitungen wie gedruckte ebenfalls mit einer ermäßigten Umsatzsteuer belegt werden. Das soll die Regierung auf EU-Ebene durchsetzen.

Artikel veröffentlicht am ,
Monika Grütters (l., mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und Vorgänger Bernd Neumann): Vielfalt, Information und Meinungsbildung
Monika Grütters (l., mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und Vorgänger Bernd Neumann): Vielfalt, Information und Meinungsbildung (Bild: Bergmann/Bundesregierung)

Die Situation ist paradox: Für den Buchhandel sind E-Books Bücher, weshalb sie wie gedruckte Bücher der Buchpreisbindung unterliegen. Für die Finanzverwaltung nicht: Auf E-Books muss 19 Prozent Umsatzsteuer entrichtet werden - auf gedruckte jedoch nur 7 Prozent. Das Gleiche gilt auch für digitale Ausgaben von Zeitungen und Zeitschriften.

Monika Grütters, Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, will das ändern. Sie will sich deshalb dafür einsetzen, dass gedruckte und elektronische Inhalte künftig gleich besteuert werden. "Der reduzierte Mehrwertsteuersatz, der für gedruckte Bücher gilt, muss aus kulturpolitischer Sicht künftig auch auf elektronische Bücher angewandt werden", fordert die CDU-Politikerin.

Europäische Steuer

Ihrer Ansicht nach ist diese Ungleichbehandlung schädlich: Auf Bücher und Zeitungen würden niedrigere Steuern erhoben, weil sie ein Kulturgut seien, zu dem die Zugangsschwelle niedrig sein müsse. "Dies ist davon unabhängig, ob der Leser das Buch oder die Zeitung in körperlicher Form in die Hand nimmt oder sich elektronische Versionen auf sein mobiles Lesegerät herunterlädt." Die ermäßigte Steuer sichere "Vielfalt unseres Bücherangebots" und trage "zur Information und zu selbstständiger Meinungsbildung in der Bevölkerung bei."

Die Steuersätze sind indes nicht in Berlin, sondern in Brüssel festgelegt worden. Es sei daher Ziel der Bundesregierung, "auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, dass auf E-Books und E-Zeitungen künftig der ermäßigte Mehrwertsteuersatz verbindlich Anwendung finden soll."

Einen Vorstoß hat es bereits gegeben: Frankreich und Luxemburg haben bereits den ermäßigten Steuersatz für E-Books Anfang 2012 eingeführt. Die EU-Kommission hat beide Länder deshalb verklagt. Frankreich hat im November 2013 eine Modifizierung der Besteuerung beschlossen. Ab 2015 soll der ermäßigten Steuersatz E-Books vorbehalten sein, die in offenen Formaten angeboten werden. Auf E-Books mit digitalem Rechtemanagement hingegen soll dann wieder die volle Umsatzsteuer erhoben werden.

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dbettac 29. Jan 2014

Eine Entscheidung zu treffen, ob ein bestimmtes Buch nun Kultur oder Müll darstellt, wäre...

Anonymer Nutzer 28. Jan 2014

+2 ;-)

dura 28. Jan 2014

Preiserhöhung -> Noch weniger Umsatz -> Mehr Preiserhöhung -> Bankrott -> Weltfrieden und...

Anonymer Nutzer 28. Jan 2014

Was gilt es denn zu verhindern? Das Kind ist doch schon vor Jahren in den Brunnen...



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