Mobilfunkverträge: Vertragskonditionen von 1&1 sind rechtswidrig
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat auch in zweiter Instanz vor Gericht gegen 1&1 gewonnen. Mehrere Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Mobilfunkverträge von 1&1 wurden vom Oberlandesgericht Koblenz als rechtswidrig eingestuft.
Die AGB von 1&1 sahen nach Angaben der Verbraucherschützer vor, dass sich die Laufzeit eines Mobilfunkvertrags automatisch um jeweils zwölf Monate verlängert, wenn dieser nicht rechtzeitig vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird. Damit würden Kunden unangemessen benachteiligt, urteilte das Gericht und schloss sich der Rechtsauffassung der Verbraucherzentralen an.
Das Telekommunikationsgesetz schreibt vor, dass Verträge nach einer automatischen Vertragsverlängerung jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden können. Die strittige Klausel erwecke dagegen den Eindruck, dass eine Kündigung vor Ablauf der verlängerten Vertragsdauer ausgeschlossen sei.
Die AGB von 1&1 benachteiligen Kunden einseitig
In den AGB wollte sich 1&1 die Möglichkeit einräumen, die Bedingungen des Vertrags einseitig und ohne triftigen Grund zu ändern. Diese Klausel wurde vom Gericht für unzulässig erklärt: "1&1 hat das Recht, die Vertragsbedingungen nach billigem Ermessen und zu ändern, sofern die Ausgewogenheit des Vertrages hierdurch in nicht nur unbedeutendem Maße geändert wird."
Das Gericht bemängelte, dass das möglicherweise irrtümlich eingeschobene "und" in dem Vertragstext dazu führe, dass es an einer sinnhaften Regelung fehle. Das Gericht kritisierte eine Aneinanderreihung unbestimmter Rechtsbegriffe, so dass Kunden die Rechtsfolgen möglicher Vertragsänderungen nicht einmal ansatzweise einschätzen können.
Veröffentlichung der Rechnung im Kundenportal nicht ausreichend
Als rechtswidrig beurteilte das Oberlandesgericht Koblenz zudem eine Klausel, wonach die monatlichen Rechnungen bereits mit ihrer Veröffentlichung im Kundenportal fällig werden. Aus Sicht der Verbraucherschützer könne eine Veröffentlichung in einem Kundenportal nicht sicherstellen, dass Kunden eine Rechnung überhaupt zur Kenntnis nähmen.
"Allgemeine Geschäftsbedingungen sollten für beide Seiten fair sein und die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Vertrag klar und transparent bestimmen", sagt Jana Brockfeld, Referentin im Team Rechtsdurchsetzung beim Verbraucherzentrale Bundesverband. "Wie bei 1&1 sieht die Praxis oft anders aus: Manche Unternehmen nutzen ihre AGB dazu, um sich einseitige Vorteile zu verschaffen, gesetzliche Regelungen zum Verbraucherschutz zu umgehen und Verbraucher*innen über ihre Rechte zu täuschen."
1&1 und der Kampf vor Gerichten
Die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands war nach eigener Aussage bereits in erster Instanz vor dem Landgericht Koblenz überwiegend erfolgreich. Das Landgericht untersagte die Verwendung von fünf Klauseln. Mit dem vorliegenden Urteil erklärte das Oberlandesgericht aufgrund der Berufung der Verbraucherschützer zwei weitere Klauseln für unwirksam. Die Berufung von 1&1 hatte keinen Erfolg.
Das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz erging bereits am 29. Januar 2026 und wurde von der Verbraucherzentrale Bundesverband öffentlich gemacht (Az.; 2 U 603/24(öffnet im neuen Fenster)). Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Im Herbst 2024 entschied das Oberlandesgericht Koblenz schon einmal gegen 1&1: Das Unternehmen hatte die Kündigung eines Vertrags rechtswidrig erschwert.
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