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Mobilfunkausfall am Wohnort: Kunde erstreitet Schadensersatz von fast 3.000 Euro

Ein Gericht hat entschieden, dass ein Mobilfunkunternehmen Schadensersatz zahlen muss, auch wenn die Störung nur auf eine bestimmte Region beschränkt ist.
/ Ingo Pakalski
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Mobilfunkunternehmen muss 2.810 Euro an Kunden als Schadensersatz zahlen. (Bild: Pixabay)
Mobilfunkunternehmen muss 2.810 Euro an Kunden als Schadensersatz zahlen. Bild: Pixabay

Ein Mobilfunkkunde hat sich vor Gericht einen Schadensersatz von 2.810 Euro erstritten, weil das Mobilfunknetz im Bereich der eigenen Wohnung in Göttingen neun Monate lang gestört gewesen ist. Für die Berechnung der Schadensersatzsumme bezog sich das zuständige Landgericht Göttingen auf das Telekommunikationsgesetz (TKG) § 58 Abs. 1, 3(öffnet im neuen Fenster) . Darüber berichten unter anderem die Anwaltskanzleien Dr. Bahr(öffnet im neuen Fenster) , Vetter & Mertens(öffnet im neuen Fenster) sowie Kotz(öffnet im neuen Fenster) übereinstimmend.

Das Mobilfunkunternehmen sah kein Anrecht auf Schadensersatz, weil der Ausfall nur örtlich begrenzt gewesen sei. Nach Auffassung des Unternehmens bestünde nur dann Schadensersatz, wenn das Mobilfunknetz großflächig ausfalle. Dem widersprach das Gericht und verwies darauf, dass eine gemeldete Störung laut TKG innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmitteilung behoben werden müsse.

Wird die Störung vom Mobilfunkunternehmen nicht innerhalb dieser Frist behoben, kann der Kunde ab dem Folgetag für jeden Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes eine Entschädigung verlangen. Der Ausfall wurde vom Kunden am 22. März 2022 gemeldet und bestand bis zum 31. Dezember 2022. Der Beginn des Anspruchs auf Schadensersatz wurde mit dem 25. März 2022 vom Gericht festgelegt.

Berechnung der Schadensersatzsumme

Im TKG ist geregelt, dass an den ersten beiden Tagen nach Störungsmeldung ein Schadensersatz von 5 Euro oder zehn Prozent der monatlichen Gebühr pro Tag anfallen. Ab dem fünften Tag steigt die Summe auf 10 Euro oder 20 Prozent der monatlichen Mobilfunkgebühren pro Tag. Dabei wird der Betrag genommen, der höher ist.

Im aktuellen Fall nutzten mehrere Familienmitglieder einen Mobilfunkvertrag, der monatlich bei 5,99 Euro und bei 6,99 Euro lag. In dem Fall wurden also die festgelegten Eurosummen als Schadensersatz herangezogen, so dass sich pro Monat ein Schadensersatz von bis zu 310 Euro ergibt. Bei Störungen über einen Zeitraum von neun Monaten ergibt das eine Summe von 2.810 Euro. Der Kläger wollte einen Schadensersatz von insgesamt 7.500 Euro erstreiten.

Vor Gericht hatte das Mobilfunkunternehmen bestritten, dass der Sendemast für die Abdeckung des Wohnorts in Göttingen ausgefallen sei. Allerdings wurde eingeräumt, dass es Störungen an benachbarten Mobilfunkstationen gegeben habe. In der Folge war die für die Wohnung des Klägers zuständige Mobilfunkstation überlastet und das führte dazu, dass das Mobiltelefon nicht vollständig nutzbar gewesen ist.

Gericht widerspricht dem Mobilfunkunternehmen

Das Gericht befand, dass anzunehmen ist, dass die Störungen über den gesamten Zeitraum bestanden haben. Das Mobilfunkunternehmen wollte vor Gericht keine Angaben dazu machen, in welchem Zeitraum die Störungen der anderen Stationen im näheren Umkreis bestanden haben.

Das Mobilfunkunternehmen verwies darauf, dass der Kläger außerhalb der eigenen Wohnung das Mobilfunknetz nutzen konnte. Das Gericht ließ dies nicht gelten und verwies darauf, dass das "Wesen der Mobiltelefonie" die Möglichkeit sei, "zu jeder Zeit und an jedem Ort telefonieren zu können, ohne dafür den Ort wechseln zu müssen" . Vor allem verwies das Gericht darauf, dass das Mobiltelefon immer häufiger ein Ersatz für einen Festnetzanschluss sei (Aktenzeichen 4 O 78/23).


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