Mobilfunkausbau: Bundesnetzagentur will 1&1 nicht bestrafen

Trotz starkem Rückstand beim Ausbau des 5G-Netzes von 1&1 ist die Bundesnetzagentur wie üblich sanft.

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Einer der 5G-Standorte von United Internet
Einer der 5G-Standorte von United Internet (Bild: United Internet)

United Internet muss trotz erheblichen Rückstands beim Ausbau seines Mobilfunknetzes nicht mit Strafen durch die Bundesnetzagentur rechnen. Das hat das Handelsblatt (Paywall) aus Kreisen der Behörde erfahren. Offiziell dauere die Prüfung, ob United Internet (1&1) die Auflagen aus der 5G-Frequenz-Auktion im Jahr 2019 erfüllt hat, noch an. Es seien jedoch "vorerst keine wesentlichen Sanktionen" zu erwarten.

1&1 Drillisch ersteigerte bei der vergangenen 5G-Frequenzauktion der Bundesnetzagentur Blöcke für 1,07 Milliarden Euro. Anfang des Jahres mussten alle Netzbetreiber ihren aktuellen Ausbaustand an die Bundesnetzagentur melden. Statt der vorgeschriebenen 1.000 5G-Stationen hatte United Internet (1&1) zu der Zeit nur drei Antennen errichtet.

Laut Angaben des Unternehmens an das Handelsblatt verfügt 1&1 nun über 94 Standorte (RAN – Radio Access Network), von denen 14 bereits in Betrieb genommen wurden.

Bundeskartellamt soll helfen

1&1 Mobilfunk hatte zuletzt beim Bundeskartellamt eine Beschwerde wegen "anhaltender Behinderungen beim Ausbau" des 5G-Mobilfunknetzes durch Vodafone eingereicht. Das gab die 1&1-Tochter am 23. Februar 2023 bekannt. Die Vodafone-Antennensparte Vantage Towers habe die vertraglich vereinbarten Ausbauziele für das Jahr 2022 nahezu vollständig verfehlt.

Zuvor hätten Vertreter von Vantage Towers und Vodafone in einem gemeinsamen Meeting mit 1&1 angekündigt, es komme erneut zu Verzögerungen, auch der neue Roll-out-Plan werde nicht eingehalten.

Laut den gültigen Vorgaben der Bundesnetzagentur muss United Internet/1&1 im 3,6-GHz-Frequenzbereich bis Ende 2025 mindestens 25 Prozent der Haushalte mit 5G versorgen, dazu werden mehrere Tausend Standorte benötigt. 1.000 davon hätten bereits bis Ende des Jahres 2022 in Betrieb sein müssen, je Bundesland proportional umgelegt. Doch am 3. Januar 2023 gab es nur drei bis fünf Antennen. Sind keine Ausbauanstrengungen erkennbar, kann die Regulierungsbehörde 1&1 die Mobilfunkfrequenzen wieder entziehen, ohne die Zahlungen zurückzuerstatten.

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