Mobilfunkantennen: Telekom gegen Neueinstufung als kritische Infrastruktur

Die Deutsche Telekom wendet sich gegen die Neueinstufung von Mobilfunkantennen als kritische Infrastruktur durch die Bundesnetzagentur, was den weiteren Einsatz von Huawei-Technik gefährden würde. Telekom-Sprecher Stephan Broszio sagte Golem auf Anfrage, man sei der Meinung, "dass zusätzliche Regulierungen Innovationen nicht verhindern sollten. Es geht um die beste Versorgung unserer Kundinnen und Kunden und um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands."
Auch hätten sich im Juli 2024 die drei deutschen Mobilfunknetzbetreiber und die Bundesregierung auf eine Lösung verständigt, die verbleibende Sicherheitsrisiken minimiere. "Dazu unterzeichneten sie jeweils einen rechtsverbindlichen Vertrag mit der Bundesregierung, der weiterhin gültig ist."
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte im Juli 2024 klargestellt , dass es bei ihrem Vertrag mit den Mobilfunkbetreibern zum Umgang mit chinesischen Ausrüstern nicht um den Ausbau von Hardware geht. "Es geht um Technik, die in Rechenzentren etc. vernetzt ist. Es geht nicht um Hardware" , sagte Faeser am 11. Juli 2024. Öffentlich-rechtliche Verträge mit allen drei Betreibern würden aktuell unterzeichnet, betonte sie.
Betrachtung von aktuellen oder potenziellen internationalen Konflikten
Judith Henke, Sprecherin der Bundesnetzagentur, lieferte Golem am 5. November 2025 die technische Begründung nach: "Die Basisstationen im RAN übernehmen in der neuen Ausprägung der Funknetze zentrale Funktionen als Sicherheits- und Steuerungselemente und sind bezüglich der Schutzziele Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit als kritisch einzustufen." Die Behörde hatte den Entwurf für neue Anforderungen zur Konsultation (PDF)(öffnet im neuen Fenster) gestellt.
Diese Einstufung habe sich durch die Übernahme von logischen Funktionen in Richtung RAN und durch eine größere Breite der remoten Steuerungsmöglichkeiten der RAN-Komponenten "stark verfestigt" . Die Kritikalität bestätige sich bei Einbeziehung der erweiterten Funktionen und der damit verbundenen Ausfallszenarien in den Erfahrungen aus Naturkatastrophen und auch bei der Betrachtung von aktuellen oder potenziellen internationalen Konflikten.
"Wegen der modularen Architektur ist es nicht auszuschließen, dass sich Vorfälle und mögliche Angriffe auch auf mehrere Funkzellen oder ganze Regionen auswirken. In gleichem Maße können auch Vertraulichkeit und Integrität des Zugangsnetzwerks nicht mehr nur lokal betrachtet werden" , betonte die Sprecherin. Der Entwurf des neuen Sicherheitskatalogs der Bundesnetzagentur ist zur Kommentierung verteilt worden.
Standardisierungsebene hat sich nicht verändert
Auf Standardisierungsebene hat sich die Rolle der Base Station zwischen Release 15 und Release 18 jedoch nicht wesentlich verändert. Die Basisstationen arbeiten nicht unabhängig, sondern stets unter der Steuerung des Kernnetzes. Alle externen Schnittstellen der gNBs sind offene Schnittstellen, und die Nachrichten darüber sind detailliert spezifiziert. Daher ist genau bekannt, welche Eingaben eine gNB empfängt, und die Rolle der gNB ist weitgehend auf die Weiterleitung der Signalisierung zwischen UE und Kernnetz beschränkt. Ihre Funktion bei der Verwaltung von Funkressourcen ist lokal und den Operationen des Kernnetzes untergeordnet. Die gNodeB ist nicht für zentrale Netzwerkfunktionen und -maßnahmen verantwortlich, die maßgeblich zur Steuerung oder Verwaltung des Netzwerkzugriffs und -verkehrs dienen.
Damit scheint es wesentlich, die Rolle von US-Hyperscalern und US-Komponenten/-Technologie für die deutschen 5G-Kernnetzen zu hinterfragen, statt Basisstationen für kritisch zu erklären.



