Mobilfunkanbieter: Kelber fordert Einwilligung bei Weitergabe von Vertragsdaten
Mobilfunkprovider leiten die Vertragsdaten ihrer Kunden ohne Einwilligung an die Schufa weiter. Der Bundesdatenschutzbeauftragte will das nicht mehr hinnehmen.

Zwischen den deutschen Mobilfunkbetreibern und dem Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber bahnt sich ein Streit über die Weitergabe von Kundendaten an Auskunfteien an. Während die Provider die Weitergabe von Handyvertragsdaten ohne Einwilligung der Kunden weiterhin für rechtmäßig halten, will Kelber auf die Zustimmung der Kunden drängen. Allerdings deuten Provider wie die Telekom und Vodafone an, Alternativen zur bisherigen Praxis zu prüfen.
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Hintergrund des Streits ist ein aktueller Beschluss der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK), wonach Übermittlung und Verarbeitung sogenannter Positivdaten an beziehungsweise durch Handels- und Wirtschaftsauskunfteien "grundsätzlich" nicht auf das "berechtigte Interesse" nach Artikel 6 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gestützt werden kann.
VATM verteidigt aktuelle Praxis
Auf Anfrage von Golem.de teilte eine Sprecherin Kelbers mit Verweis auf den DSK-Beschluss vom September 2021 (PDF) mit: "Der BfDI wird dieses Papier zum Anlass nehmen, um bei seinem nächsten Jour fixe die unter seiner Aufsicht stehenden Mobilfunkanbieter über das Erfordernis zu informieren, eine Einwilligung zur Übermittlung und Verarbeitung von sogenannten Positivdaten an beziehungsweise durch Handels- und Wirtschaftsauskunfteien einzuholen."
Auf Anfrage von Golem.de hat der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) hingegen mitgeteilt: "Diese Datenverarbeitung auf Basis der Interessensabwägung ist weiterhin sinnvoll und erforderlich. Die Interessenabwägung führt dazu, dass die Unternehmen berechtigte Interessen haben und nicht die Rechte der Betroffenen überwiegen". Dennoch prüfe man, eine anderslautende Auffassung der Datenschutzbehörden überprüfen zu lassen und wolle "gleichzeitig alternativ über Möglichkeiten einer konstruktiven Lösung" beraten.
Telekom arbeitet an Einwilligung
Zu den sogenannten Positivdaten zählen Namen, Geburtsdatum, Adresse, Vertragsart und Vertragsbeginn beziehungsweise -ende. Die Auskunfteien speichern die Daten und nutzen sie unter anderem bei künftigen Vertragsabschlüssen. Dem Verband zufolge erfolgt die Datenweitergabe "nicht etwa nur zum Schutz unternehmenseigener Interessen, sondern insbesondere auch im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher, die von günstigen Mobilfunkverträgen profitieren wollen".
Der VATM vertritt unter anderem die Provider Vodafone, Telefónica und Pyur, die in Konkurrenz zum ehemaligen Monopolisten Deutsche Telekom stehen. Die Telekom erklärte auf Anfrage von Golem.de: "Wir arbeiten aktuell an einer alternativen Lösung auf Basis einer Einwilligung und stehen dafür in Kontakt mit den Auskunfteien und dem Verband VATM." Bislang übermittle die Telekom die Positivdaten ohne Einwilligung an die Auskunfteien Schufa und Crif GmbH. Der Sprecher räumte ein: "Es gibt aus unserer Sicht einige Argumente, die für diese Rechtsauffassung sprechen, auch wenn die Datenschutzkonferenz eine andere hat."
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Verfahren angeblich mit Datenschützern abgesprochen |
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