Verfahren angeblich mit Datenschützern abgesprochen
Nach Angaben des VATM wurde das Auskunfteiverfahren bislang "entsprechend der Abstimmung mit den deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden im Rahmen der DSGVO-Umstellung auf die Rechtsgrundlage der Interessenabwägung gestützt". Auf Anraten der Aufsichtsbehörden sei somit flächendeckend auf das Einholen von Einwilligungen für die Verarbeitung im Auskunfteienkontext verzichtet worden.
Diese Einschätzung ist nicht ganz nachvollziehbar. Denn schon im Juni 2018 hatte die DSK festgestellt (PDF), das bei der Weitergabe der Daten "regelmäßig" das Schutzinteresse der Betroffenen überwiege und daher eine Einwilligung erforderlich sei. Sowohl "grundsätzlich" als auch "regelmäßig" erlauben jedoch Ausnahmen.
Nicht jeder Vertrag betroffen
Nach Angaben von VATM werden ohnehin nicht über jeden abgeschlossenen Mobilfunkvertrag die Daten an Wirtschaftsauskunfteien weitergegeben. Verarbeitet würden ausschließlich Verträge mit einem kreditorischen Risiko. "Hier geht es zum Beispiel darum, dass die Anbieter bei der Finanzierung eines Handys in finanzielle Vorleistung gehen oder bei Vertragsanfragen ein Betrugsrisiko prüfen", heißt es zur Begründung. Das bedeutet, dass Prepaid-Vertragsdaten im Grunde nicht weitergeleitet werden dürften.
Das Verfahren werde seit vielen Jahren praktiziert, habe sich bewährt und "wurde uns gegenüber nie von Verbraucherinnen und Verbrauchern beanstandet", schreibt der Verband und verweist auf eine Umfrage (PDF), wonach 74 Prozent der Verbraucher mit der Datenübermittlung vor Vertragsabschluss zwecks Einschätzung der Zahlungsfähigkeit rechneten.
Viele Kunden stören sich an Datenweitergabe
In der Umfrage wurde den Befragten suggeriert, der Mobilfunkanbieter sei "grundsätzlich berechtigt, Daten über Sie als Vertragspartner und den abgeschlossenen Vertrag an eine Auskunftei zu übermitteln". Nur 17 Prozent der Befragten gaben demnach an, dies nicht gewusst zu haben. Mehr als die Hälfte solle das gewusst haben, obwohl nach Ansicht der Datenschutzbehörden nicht zutrifft.
Der Umfrage zufolge stören sich immerhin 28 Prozent der Befragten daran, dass die sogenannten Positivdaten nach Vertragsabschluss an die Auskunfteien übermittelt werden. Noch mehr Befragte, 31 Prozent, stören sich daran, dass diese Daten bei zukünftigen Vertragsabschlüssen berücksichtigt werden.
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Mobilfunkanbieter: Kelber fordert Einwilligung bei Weitergabe von Vertragsdaten |
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