Mobilfunk: Vier Konzerne wollen für 5G-Frequenzen bieten
Die Beteiligten an der 5G-Frequenzauktion im März stehen fest. Die kurzwelligen Frequenzen sind laut Telekom nur für städtische Gebiete geeignet.

An der Auktion der neuen Mobilfunkfrequenzen wollen sich vier Unternehmen beteiligen. Das erfuhr das Handelsblatt aus Kreisen der Bundesnetzagentur. Für die 5G-Frequenzen bieten demnach die Deutsche Telekom, Vodafone, Telefónica und United Internet. Die Antragsfrist auf Zulassung zur Auktion endete am Freitag um 15 Uhr. Die IT-Branchenorganisation Bitkom bestätigte die Anzahl von vier Bietern.
Die Telekom wird sich an der Frequenzauktion im März beteiligen, erklärte das Unternehmen Golem.de. "Die Frequenzen, die versteigert werden, sind eine wichtige Grundlage für den Aufbau von 5G-Netzen in städtischen Gebieten und für industrielle Anwendungen. 5G ist dafür eine zentrale Zukunftstechnologie. Wir wollen mit einem Milliarden-Investitionsprogramm in 5G digitale Teilhabe ermöglichen."
Wegen fehlender "Rechtssicherheit und angemessener Rahmenbedingungen" habe die Telekom jedoch gegen die Vergabebedingungen der Bundesnetzagentur geklagt. "Mit unserer Klage versuchen wir zu erreichen, dass diese Bedingungen nachträglich verbessert werden", sagte Telekom-Sprecher Andras Middel.
Telekom: Freiwillige Zusammenarbeit mit MVNOs hat sich bewährt
Die Telekom sei für Roaming, aber auf der Basis freiwilliger Vereinbarungen. Es gebe viele gute Gründe, beim Netzausbau zu kooperieren, insbesondere auf dem Land. "In der Praxis haben sich vielfältige Varianten der gemeinsamen Nutzung von Netzinfrastruktur herausgebildet. Auch wir öffnen unser Netz für andere Anbieter, so wie beispielsweise mit Telefónica O2 vereinbart", erklärte Middel. Was man nicht wolle sei, dass Vereinbarungen zum Zugang zu bereits errichteter Netzinfrastruktur angeordnet würden.
Deutschland habe mit 23 Prozent bereits den höchsten Marktanteil an Wiederverkäufern in Europa, damit sind Mobile Virtual Network Operator (MVNO) gemeint. "Freiwillige Diensteangebote haben sich in der Vergangenheit bewährt, und sie sollten auch in Zukunft beibehalten werden", sagte Middel. Die in den Auktionsbedingungen vorgesehene Eingriffsbefugnis des Regulierers zugunsten von Diensteanbietern sei daher nicht gerechtfertigt.
Die ambitionierten Versorgungsauflagen, die die Netzagentur festgelegt habe, würden sich aber "mit den im aktuellen Auktionsverfahren bereitgestellten kurzwelligen Frequenzen nicht erfüllen lassen", erklärte Middel. "Diese sind nur für städtische Gebiete geeignet. Gelingen kann dies nur mit den langwelligen Frequenzen, die bereits in den Auktionen 2010 und 2015 versteigert wurden." Nachträgliche Auflagen für zuvor ersteigertes Spektrum seien aus Sicht der Telekom nicht zulässig.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
So wie man halt große Projekte finanziert, mit Krediten und Risikokapital. Und beides hat...
Selbstverständlich ist mir die Absurdität des Ganzen klar. Aber die Telekom weist ja...
Wenn das das Mindestgebot abgibst wirst du in der Runde darauf wahrscheinlich von wem...
Zwar Troll, aber trotzdem eine vernünftige Antwort: Die nächste Auktion wird wohl in...