Mobilfunk: Telefónica droht Bußgeld wegen überhöhter Roaming-Gebühren
Manche O2- und Base-Nutzer zahlen zu hohe Roaming-Gebühren. Davon geht die Bundesnetzagentur aus und will dem Mutterkonzern Telefónica Deutschland ein Zwangsgeld verordnen, damit die gesetzlichen Bestimmungen künftig eingehalten werden.

Die Bundesnetzagentur verlangt von Telefónica Deutschland, nicht länger zu hohe Gebühren für das mobile Telefonieren und Surfen im EU-Ausland zu verlangen. Mancher O2- und Base-Nutzer zahle überhöhte Roaming-Gebühren im EU-Ausland. Der Telekommunikationskonzern müsse die Vorgaben der EU für die maximale Grenze der Roaming-Zuschläge einhalten.
Bundesnetzagentur verhandelt mit Telefónica seit sechs Wochen
Die Behörde wolle am Montag Telefónica "unter Androhung eines Zwangsgeldverfahrens schriftlich auffordern, die Verordnungskonformität unverzüglich herzustellen", sagte ein Sprecher der Bundesnetzagentur und bestätigte damit einen Bericht der Rheinischen Post. Telefónica ist nach der E-Plus-Übernahme der nach Kunden größte deutschen Mobilfunkanbieter.
Ein Konzernsprecher von Telefónica sagte, das Unternehmen sei im Gespräch mit der Bundesnetzagentur. "Mehr können wir im Moment nicht dazu sagen, da uns noch kein Schreiben vorliegt", fügt er hinzu. Nach Angaben der Rheinischen Post verhandle die Bundesnetzagentur mit dem Unternehmen seit sechs Wochen. Hintergrund des Streits sind Vorgaben der EU, die Roaming-Gebühren deutlich zu senken, zu begrenzen und später ganz abzuschaffen. Bis dahin mussten Verbraucher im Ausland oft hohe Zusatzgebühren für die Mobilfunknutzung bezahlen.
Reagiere Telefónica nicht auf die Forderungen der Bundesnetzagentur und würden die Preisobergrenzen für Roaming-Gebühren nicht eingehalten, werde ein Verfahren eingeleitet, an dessen Ende Zwangsgelder erhoben werden könnten, sagte der Sprecher der Bundesnetzagentur.
Neue Roaming-Preise gelten seit über sechs Wochen
Mobilfunkanbieter dürfen seit Ende April 2016 im EU-Ausland nur noch maximal 6 Cent pro Telefonminute, 2 Cent pro SMS oder 6 Cent pro MByte aufschlagen. Die genannten Preise gelten inklusive Mehrwertsteuer. Bei Kunden mit Flatrates dürfe beim Telefonieren im EU-Ausland lediglich der Zuschlag in Rechnung gestellt werden, sagt die Bundesnetzagentur und stellt damit klar, dass Nutzer mit Flatrate-Verträgen keine Schlupflöcher für versteckte Kosten befürchten müssten. Davor hatten Verbraucherschützer zuvor gewarnt.
Die Bundesnetzagentur bezweifelt, dass Telefónica diese Vorgabe bei allen Flatrate-Kunden umsetzt. Wer sich als Kunde nicht um die Buchung eines speziellen Auslandspakets kümmere, zahle möglicherweise überhöhte Gebühren. Wie viele Kunden das betreffen würde, ist bisher nicht klar. Die Bundesnetzagentur will sich dafür einsetzen, dass Telefónica-Kunden zu viel gezahlte Roaming-Gebühren zurück erhalten. Betroffene Kunden könnten sich dafür an die Bundesnetzagentur wenden.
Roaming-Zuschläge enfallen bald komplett
Der Rheinischen Post sagte ein Telefónica-Sprecher, das Unternehmen halte sich an die EU-Vorgaben und entsprechende Richtlinien. Allerdings habe das Unternehmen trotz mehrfacher Nachfragen nicht erklären können, aus welchem Grund Kunden älterer Flatrate-Tarife in der Regel einen Zuschlag von 20 Cent je Telefonminute zu zahlen hätten, obwohl die von der EU festgelegte Obergrenze bei 6 Cent pro Minute liegt.
Die Deutsche Telekom und Vodafone hätten die EU-Vorgaben ohne Streit umgesetzt. Vom 15. Juni 2017 an sollen die Roaming-Gebühren für das EU-Ausland komplett wegfallen. Wer dann den Mobilfunktarif im EU-Ausland nutzt, darf nur noch die im Heimatland üblichen Gebühren erhalten.
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Dann wäre der nächste Schritt deine Rechtsschutzversicherung zu überdenken ;)
immer nur ans geld denken und weniger an die kunden, typisch telefonica.
:-D mittlerweile sind die wie Bruder und Schwester. Deswegen gleichen sie ihre...
Immer wieder wird bei mir von O2 automatisch Datenvolumen nach gebucht, was auch...