Mobilfunk: Rufnummernportierung darf maximal 7 Euro kosten
Die Bundesnetzagentur hat dafür gesorgt, dass die bisherigen hohen Gebühren für eine Mitnahme einer Mobilfunkrufnummer nicht mehr erhoben werden dürfen. Seit dem 20. April 2020 dürfen Anbieter nur noch maximal 6,82 Euro für eine Rufnummernportierung verlangen. Die bisher erhobenen Entgelte in Höhe von etwa 30 Euro für eine Rufnummernmitnahme wurden untersagt. Zuletzt hatten sich Telefónica (O2), 1&1 Drillisch, 1&1 Telecom sowie Freenet erfolglos dagegen gewehrt, diese Preisobergrenze einhalten zu müssen.
Noch bis vor kurzem haben die genannten Anbieter für die Portierung einer Mobilfunkrufnummer Gebühren von bis zu 30 Euro verlangt. Sie waren aufgefordert, der Bundesnetzagentur zu erläutern, wie diese Kosten zustande kommen. Die betroffenen Unternehmen konnten in den Überprüfungsverfahren laut Bundesnetzagentur keine höheren Kosten als die festgelegten 6,82 Euro nachweisen, heißt es von der Behörde.
Wenn Kunden beim Wechsel ihres Mobilfunkanbieters die alte Mobilfunkrufnummer mitnehmen wollen, verlangen die bisherigen Anbieter üblicherweise eine Portierungsgebühr. Diese war nach Ansicht der Bundesnetzagentur viel zu hoch. Nach den gesetzlichen Vorgaben dürfen Verbrauchern nur Kosten berechnet werden, die beim Wechsel tatsächlich entstehen.
Viele Anbieter haben Portierungsgebühren freiwillig gesenkt
Als die Bundesnetzagentur angefangen hatte, die Portierungskosten zu senken, haben viele Mobilfunkanbieter mit einer freiwilligen Gebührensenkung der Portierungsentgelte reagiert. Zuvor hatte die Bundesnetzagentur die Entgelte auf der Vorleistungsebene für die Mitnahme einer Mobilfunkrufnummer auf 3,58 Euro (netto) abgesenkt.
"Wir haben die Hürden beim Wechsel des Mobilfunkanbieters deutlich abgesenkt. Das fördert den Wettbewerb und davon profitieren die Verbraucher" , sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Den Anbietern sei freigestellt, für die Rufnummernportierung auch eine niedrigere Gebühr oder auch gar keine zu erheben.
Im Herbst 2019 hatte die Bundesnetzagentur eine von Vodafone erhobene Gebühr für die Rufnummernportierung für unwirksam erklärt. Es wurde ein verringertes Entgelt festgesetzt, das auch für alle anderen Anbieter gilt.
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