Mobilfunk-Provider vor Gericht: Primamobile wegen Falschaussagen zu Kündigungen verurteilt

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist juristisch erfolgreich gegen Primamobile vorgegangen. Das Unternehmen wollte die rechtsgültige Kündigung eines Kunden nicht akzeptieren und erreichen, dass sein Smartphone-Mobilfunktarif weiterläuft. Primamobile versuchte sogar, dem Kunden noch weitere Kosten aufdrücken.
In einem Urteil des Landgerichts Berlin (Az. 97 O 99/21) wurde Primamobile dazu verurteilt, dieses Geschäftsverhalten künftig zu unterlassen. Das Vorgehen von Primamobile war nach Ansicht des Gerichts rechtswidrig. Es habe sich um eine Irreführung des Kunden gehandelt.
In dem Fall wollte Primamobile(öffnet im neuen Fenster) dem Kunden weismachen, dass eine per E-Mail versendete Kündigung nicht rechtmäßig sei und nicht akzeptiert werde. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sah dies als wahrheitswidrig an und zog vor Gericht. Primamobile hatte dem Kunden gegenüber angegeben, dass eine Kündigung des Mobilfunkvertrages per E-Mail nicht ausreiche, sondern eine "unterschriebene Originalkündigung" zur "Verifizierung" vorliegen müsse.
Primamobile machte irreführende Angaben
Nach Angaben der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg agierte Primamobile zudem noch dreister: Nachdem das Unternehmen die Kündigung offenbar doch akzeptiert hatte, bekam der Kunde eine SIM-Karte zugesandt - und die Kosten dafür wurden von seinem Konto abgebucht.
Primamobile erklärte, der Kunde habe lediglich den Tarif gekündigt, nicht aber den Vertrag mit dem Anbieter. Daher sei eine neue SIM-Karte für einen anderen Tarif verschickt worden.
"Die Primamobile GmbH hat hier einfach versucht, den Kunden in die Irre zu führen und ihm das Gefühl zu geben, dass er irgendwas falsch gemacht hat, oder dass er noch irgendwas tun müsste, um die Kündigung gültig zu machen - das ist eindeutig unzulässig" , sagte Oliver Buttler, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
"Einen Mobilfunkvertrag kann man selbstverständlich ganz einfach und ohne irgendwelche Bestätigungsvorgänge auch per Email kündigen" , ergänzte er.



