Mobilfunk: Grundlage für Warnung per Cell Broadcast steht

Die erste Verordnung für die Einführung von Cell Broadcast steht und macht den Netzbetreibern einigen Vorgaben. Vor allem Redundanz.

Artikel veröffentlicht am , / dpa
Die Verordnung für Cell Broadcast steht.
Die Verordnung für Cell Broadcast steht. (Bild: GEORGE FREY/AFP via Getty Images)

Im Katastrophenfall soll die Bevölkerung künftig auch über Mobilfunk gewarnt werden. Für dieses Cell-Broadcast-System steht nun die Grundlage. Das Bundeswirtschaftsministerium veröffentlichte dazu am 24. November eine Mobilfunk-Warn-Verordnung.

Damit könnten öffentliche Warnungen vor Katastrophen und Notfällen bald auch über die Mobilfunknetze mittels Cell Broadcast versendet werden, teilte das Ministerium auf Anfrage mit Zuerst hatten die Zeitungen der Funke Mediengruppe berichtet.

Nach der Flutkatastrophe im Juli vor allem im Westen Deutschlands hatten Bund und Länder nach langer Diskussion die Einführung von Cell Broadcast beschlossen. Beim Cell Broadcasting (CB) wird ähnlich wie bei einer SMS eine Textnachricht an Handynutzer verschickt - und zwar an alle Empfänger, die sich zu dem Zeitpunkt in der betreffenden Funkzelle aufhalten.

Für das CB-Warnsystem werden außerdem spezielle Warntöne des Telefons abgespielt und etwa der Lautlos-Modus übergangen. Datenschützer halten diese Technologie für unbedenklich.

Redundanter Betrieb, Überprüfung und Tests

Die Verordnung konkretisiere die entsprechenden gesetzlichen Pflichten der Mobilfunknetzbetreiber und -diensteanbieter und gestalte diese aus, hieß es aus dem Ministerium. Sie regele die grundlegenden technischen Anforderungen sowie die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Aussendung der Warnungen.

Dazu gehört laut dem vorliegenden Text (PDF) etwa, dass die Betreiber von öffentlichen Mobilfunknetzen zwei sogenannte Cell Broadcast Center betreiben müssen, die redundant ausgelegt und mindestens 200 km voneinander entfernt sind.

Auch müssen sie einen unterbrechungsfreien Betrieb gewährleisten, falls die öffentliche Stromversorgung ausfällt. Zudem muss das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) Zugang zu den Räumlichkeiten der Netzbetreiber bekommen, um eventuelle Anbindungen an das Warnsystem des Bundes sicherstellen zu können. Festgehalten wird auch, dass die Warnnachrichten dauerhaft wiederholt ausgesendet werden, bis die Warnungen aufgehoben werden, und außerdem, dass die Tests des Warnsystems über Cell Broadcast ausgesendet werden müssen.

Für die Verordnung ist laut Ministerium die Zustimmung des Bundesrats erforderlich. Dieser werde sich noch an diesem Freitag mit der Verordnung befassen. Parallel erarbeite die Bundesnetzagentur eine Richtlinie, die technische Detailregelungen festlege. Darin werden wohl vor allem die eigentliche Anbindung sowie die Ausgestaltung der Cell-Broadcast-Nachrichten festgelegt, die sich an entsprechenden internationalen Standards orientieren dürften. Konkret genannt wurden hierfür die Standards für das EU-Alert-System der Etsi.

Nachtrag vom 26. November 2021, 12:17 Uhr

Wie erwartet hat der Bundesrat in seiner 1012. Sitzung heute der Verordnung zum Cell Broadcast zugestimmt.

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