Roaming-Gebühren: EU-Kommission zieht umstrittene 90-Tage-Regel zurück

Die EU-Kommission reagiert auf die heftige Kritik an der geplanten Neuregelung der Roaming-Kosten im EU-Ausland. Der betreffende Vorschlag der EU, dass Anbieter komplett kostenfreies Roaming nur zeitlich begrenzt anbieten müssen, wurde zurückgenommen.

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Streit um den Wegfall der Roaming-Gebühren in der EU
Streit um den Wegfall der Roaming-Gebühren in der EU (Bild: Philippe Huguen/AFP/Getty Images)

Eigentlich ist ein kompletter Wegfall der Roaming-Gebühren innerhalb der EU bis Mitte 2017 versprochen worden. Ob es dazu kommen wird, ist allerdings weiter ungewiss. Denn ein Vorschlag der EU-Kommission von dieser Woche sah überraschend Einschränkungen beim Wegfall der Roaming-Gebühren vor. Demnach sollen Mobilfunkkunden im EU-Ausland für mindestens 90 Tage pro Jahr keine Zusatzkosten für Roaming bezahlen. Sie könnten dann für den besagten Zeitraum alle Inklusivleistungen des Vertrags kostenlos nutzen. Bei gebuchter Telefon-, SMS- und Datenflatrate würden keine weiteren Kosten entstehen, sofern nur mit dem Heimatland kommuniziert wird.

Juncker ordnet neuen Vorschlag an

Nachdem die EU-Kommission für diesen Vorschlag stark kritisiert wurde, wurde er auf Anordnung von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker zurückgezogen. Die EU-Kommission wird einen neuen Vorschlag ausarbeiten. Nähere Details liegen dazu noch nicht vor.

Die EU-Staaten sowie das Europaparlament hatten den weitgehenden Wegfall der Roaming-Gebühren für die Mobilfunknutzung im EU-Ausland ab Juni 2017 bereits im vergangenen Jahr beschlossen. Dabei war allerdings noch nicht über mögliche Einschränkungen entschieden worden.

Mit dem vorgeschlagenen 90-Tage-Zeitraum sollten die Bedürfnisse von Urlaubern und Geschäftsreisenden erfüllt werden. Nach Ansicht der EU würden sich die Bürger im Durchschnitt nur an zwölf Tagen im Jahr in einem anderen EU-Land befinden, so dass diese 90-Tage-Regelung die Bedürfnisse der meisten erfüllen sollte.

Dabei sollte es mindestens eine Ausnahme geben: Wenn sich ein Reisender 30 Tage am Stück in einem anderen EU-Land aufhält, soll das heimische Mobilfunkunternehmen verlangen können, dass sich der Kunde nach dieser Zeit wieder im heimischen Mobilfunknetz einbucht. Der 90-Tage-Zeitraum soll von Kunden also nicht zwingend am Stück verbraucht, sondern über das Jahr verteilt werden.

Mit dieser Einschränkung soll verhindert werden, dass Kunden ihren Mobilfunkvertrag bei einem günstigeren ausländischen Anbieter buchen und diesen dann ganzjährig im Heimatland nutzen. Die Kommission befürchtet, dass dies am Ende zu steigenden Preisen führen würde.

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subjord 14. Sep 2016

Man legt EU weit fest, dass man zum erhalten einer Sim Karte einen Perso braucht. Auf...

Der Held vom... 10. Sep 2016

Das halte ich für sehr unwahrscheinlich. Sicherlich werden günstigere ausländische...

ChMu 09. Sep 2016

Moment, ein nicht Kunde kann sich nicht einbuchen. Wenn ich eine deutsche Vodafone Karte...



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