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Mobilfunk: Bundeskartellamt will 5G weitgehend öffnen

Dass das Bundeskartellamt für einen vierten Mobilfunknetzbetreiber eintritt, ist nicht neu. Doch die Forderungen für das 5G -Netz gehen noch weiter.
/ Achim Sawall
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5G-Antenne vom Marktführer Huawei (Bild: Achim Sawall/Golem.de)
5G-Antenne vom Marktführer Huawei Bild: Achim Sawall/Golem.de

Das Bundeskartellamt spricht sich bei 5G nicht nur für Zugangsrechte für Diensteanbieter und Mobile Virtual Network Operator (MVNO) aus, sondern begrüßt auch die Vergabe lokaler und regionaler Frequenzen. Behördenchef Andreas Mundt erklärte am 24. August 2018(öffnet im neuen Fenster) , der Entwicklung auf dem Mobilfunkmarkt komme eine Schlüsselstellung auf dem Weg in die Gigabit-Gesellschaft zu.

Investitionsfördernde Rahmenbedingungen seien nötig. "Aber Wettbewerb ist ein genauso wichtiger Faktor. Wettbewerb ist der zentrale Treiber für innovative Dienstleistungen zur Unterstützung der Digitalisierung der Wirtschaft" , sagte Mundt. Drittanbieter entwickelten bereits innovative Anwendungen für das Internet der Dinge, Machine-to-Machine-Kommunikation (M2M) oder automatisiertes Fahren. "Diese Anbieter brauchen Netzzugang, damit sie ihre Innovationskraft entfalten können. Mit dem so entstehenden Wettbewerb können wir die Entwicklung neuer Technologien und Produkte für die Industrie 4.0 erheblich fördern" , betonte Mundt. Nur im Wettbewerb würden Verbraucher attraktive Produkte zu angemessenen Preisen erhalten.

5G: Bundesnetzagentur gegen Bundeskartellamt

Mundt hatte sich schon zuvor für einen vierten Netzbetreiber auf dem deutschen Markt und National Roaming eingesetzt. Die Telekom hatte dem widersprochen. Auch die Bundesnetzagentur ist gegen National Roaming. Um die Betreiber zu verpflichten, ihre Netze für eine Mitnutzung durch einen anderen Anbieter zu öffnen, müsse ihnen "beträchtliche Marktmacht" nachgewiesen werden. Statt auf verpflichtende Kooperationsmodelle oder die Mitnutzung fremder Netze setzt die Bundesnetzagentur auf Freiwilligkeit sowie auf eine Diensteanbieterverpflichtung. Demnach müssen Netzbetreiber Diensteanbietern Zugang gewähren. Sollte mit den Vorgaben der Wettbewerb sowie der Netzausbau nicht ausreichend vorankommen, will die Netzagentur bei den nächsten Frequenzvergaben neue Auflagen erteilen. Allein von 2025 bis 2033 laufen sieben Frequenzen aus, die neu vergeben werden müssen.

Aus Sicht des Bundeskartellamtes wäre es für den Wettbewerb auf dem Mobilfunkmarkt wünschenswert, wenn es im Rahmen der Auktion zu einem Marktzutritt eines vierten Netzbetreibers käme. Weiterhin sei es wettbewerblich von hoher Bedeutung, dass Diensteanbieter und MVNOs einen Anspruch auf angemessenen und diskriminierungsfreien Zugang zu den Mobilfunknetzen erhielten beziehungsweise behielten. Über entsprechende Zugangsentgelte, die die Drittanbieter an den Frequenz- und Ausbaukosten beteiligen, würden die Investitionsanreize der etablierten Mobilfunknetzbetreiber aufrechterhalten.

Dem Bundeskartellamt liegen verschiedene Beschwerden von Drittanbietern vor, die das Fehlen eines effektiven Zugangs zum Mobilfunknetz bemängeln. Auch die vergleichsweise geringe Verfügbarkeit von LTE in Deutschland zeige, dass sich ohne effektive Regeln nur schwer ein zufriedenstellender Zugang von Drittanbietern zu neueren technologischen Standards entwickeln würde.


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