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Mobilfunk bei Stromausfall: Bundesregierung will keine pauschale Batteriepflicht

Die Bundesregierung hält eine starre Batteriepflicht für Mobilfunkstandorte zur Ausfallsicherung für ungeeignet.
/ Mike Faust
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Notstromaggregate auf einem Gelände der Stromnetz Berlin am 6. Januar 2026 (Bild: Odd ANDERSEN / AFP via Getty Images))
Notstromaggregate auf einem Gelände der Stromnetz Berlin am 6. Januar 2026 Bild: Odd ANDERSEN / AFP via Getty Images)

Die Bundesregierung will Mobilfunkbetreibern vorerst keine bundesweit identische Batteriepufferung von 72 Stunden vorschreiben. Wie aus der Antwort auf eine kleine Anfrage der AfD-Fraktion(öffnet im neuen Fenster) hervorgeht, könne eine solche Vorgabe je nach Mobilfunkstandort nur teilweise oder überhaupt nicht umgesetzt werden.

Auslöser der Diskussion ist der Stromausfall vom 3. bis 7. Januar 2026 in Berlin Steglitz-Zehlendorf. Eine vom Berliner Senat eingesetzte Expertenkommission stellte im Anschluss fest, dass Mobilfunkstandorte teilweise nur etwa 30 Minuten Batteriepuffer besitzen, und empfahl einen verbindlichen Standard von mindestens 72 Stunden.

Eine solche Mindestdauer schreibt das Telekommunikationsgesetz (TKG) derzeit nicht vor. Netzbetreiber müssen lediglich "angemessene" technische und organisatorische Maßnahmen treffen. Dabei dürfen Kosten und technischer Aufwand nicht außer Verhältnis zur Bedeutung des Netzes stehen. Wie die Notstromversorgung konkret umgesetzt wird, bleibt weitgehend den Unternehmen überlassen.

Mobilfunkbetreiber haben ihre bestehenden Pflichten erfüllt

Die Bundesnetzagentur warnte bereits 2022, dass ein Stromausfall Telekommunikationsnetze unmittelbar treffen kann. Wenn Mobilfunkzellen ausfallen, funktionieren auch Notrufe und Cell Broadcast nicht mehr zuverlässig. Freiwillige mobile Notstromaggregate der Betreiber sind laut Behörde vor allem für lokale oder regionale Ereignisse ausreichend. Für größere Krisen sei eine wesentlich umfangreichere Vorhaltung notwendig.

Nach Gesprächen mit den Netzbetreibern kam die Bundesregierung zu dem Ergebnis, dass diese ihre bestehenden Pflichten nach dem TKG erfüllt hatten. Die Bundesnetzagentur, das BSI und der Bundesdatenschutzbeauftragte überarbeiten derzeit die technischen Sicherheitsanforderungen mit Blick auf die Themen Krisenkommunikation, Verfügbarkeit und Energieversorgung.

Parallel zum laufenden Verfahren zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes werde zudem geprüft, ob nach den Erfahrungen aus Berlin zusätzliche gesetzliche Vorschriften notwendig seien. Berlin setzt unterdessen auf eigene Maßnahmen. Mobilfunkanbieter sollen stärker in Krisenübungen eingebunden, Telekommunikationsstandorte bei der Energieversorgung priorisiert und alternative Stromversorgungen, etwa mit Photovoltaik und Batteriespeichern, getestet werden.


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