Mobiles Arbeiten: Bundesarbeitsminister will Daueranspruch auf Homeoffice
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten einräumen. Arbeitgeber kritisieren das.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will einen Gesetzentwurf vorlegen, der einen dauerhaften Anspruch auf Homeoffice festschreibt. Arbeitgeber könnten Angestellte dann nur noch in begründeten Ausnahmefällen ins Büro zwingen.
Heil sagte der Nachrichtenagentur dpa, dass die Koalition Regeln für mobiles Arbeiten in Deutschland aufstellen und einen Rechtsanspruch schaffen werde. Die Arbeit von Zuhause aus solle in die deutsche Arbeitswelt integriert werden.
Arbeitgeber haben den Plänen zufolge nur noch bei zwingenden Gründen das Recht, Angestellte vor Ort einzusetzen. Heil nannte als Beispiel aus der Industriewelt einen Stahlarbeiter am Hochofen. Wenn Arbeitgeber keine betrieblichen Gründe nennen könnten, gelte der Anspruch auf mobiles Arbeiten. Noch wurde der Gesetzentwurf nicht veröffentlicht.
Auch für diejenigen, die nur gelegentlich im Homeoffice arbeiten wollten, werde mehr Flexibilität geschaffen, kündigte der Minister an. Gleichzeitig müssten die Nachteile der Arbeit im Homeoffice eingegrenzt werden.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände kritisierte Heils Vorhaben. BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter sagte: "Homeoffice ist Standard in vielen Unternehmen und wird auch nach der Pandemie bleiben. Dazu bedarf es keines Rechtsanspruches, sondern eines vertrauensvollen Miteinanders im Betrieb. Der Staat schafft mit neuen Vorschriften kein Vertrauen, sondern setzt die Sicht der Ministerialbürokratie über die sich fortentwickelte betriebliche Praxis.". Im Koalitionsvertrag stehe nicht die Schaffung eines Rechtsanspruchs, sondern ein Erörterungsanspruch der Arbeitgeber.
Während im August 2021 nur 23,8 Prozent der Beschäftigten zu Hause arbeiteten, waren es im Dezember 27,9 Prozent, wie das Ifo-Institut auf Basis einer Umfrage mitteilte. Dennoch scheint der Trend im Vergleich zum März 2021 rückläufig zu sein: Damals waren es 31,7 Prozent.
In Deutschland gilt derzeit eine Homeoffice-Pflicht. Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Aufgaben von zuhause auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten müssen dieses Angebot annehmen, soweit ihrerseits keine Gründe widersprechen. Das regelt §28b des Infektionsschutzgesetzes bis einschließlich 19. März 2022. Das Gesetz kann danach angepasst und die Regelung verlängert werden.
Für Beschäftigte, die am Arbeitsplatz erscheinen müssen oder wollen, gilt die 3G-Regelung. Zugang zu Betrieben erhalten sie nur noch, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Auch ein Selbsttest vor Ort unter Aufsicht des Arbeitgebers ist möglich.
Weitere Informationen gibt es hier in unserem Karriere-Ratgeber zum Thema Homeoffice
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Da kann ich nur zustimmen. Von ca. 15.000 km ging es bei mir auf ca. 6.000 km pro Jahr...
In meinem Vertrag steht nicht dass ich keinerlei Geld für eine Homeoffice Ausstattung...
Das Thema wäre mal was für Golem :) Ich selbst hasse es Büroinsasse zu sein...
Aus Perspektive des AG ist es zwar eine Chance, aber noch mit recht großer Unsicherheit...