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Mobiles Arbeiten: Arbeitsministerium bringt Leitlinien zur Homeoffice-Arbeit

Um sichere und gesunde Arbeitsweisen im Homeoffice zu fördern, hat das Bundesarbeitsministerium Empfehlungen für hybride Arbeitsumgebungen herausgegeben.
/ Andreas Donath
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Homeoffice (Symbolbild) (Bild: Pexels)
Homeoffice (Symbolbild) Bild: Pexels / CC0 1.0

Die Richtlinien des Bundesministerium für Arbeit und Soziales(öffnet im neuen Fenster) (BMAS) zu besserem Homeoffice zielen darauf ab, ein Gleichgewicht zwischen Anwesenheit im Büro und Homeoffice herzustellen. Das Ministerium empfiehlt, nicht nur auf Homeoffice zu setzen. Die Richtlinien haben keinen verbindlichen Charakter, sondern sind lediglich Empfehlungen.

Das BMAS erkennt an, dass hybride Arbeitsmodelle die Flexibilität erhöhen und eine bessere Work-Life-Balance ermöglichen können. Darüber hinaus bieten sie Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, sich stärker in die Arbeitswelt einzubringen, und können nach längeren Arbeitsunfähigkeitszeiten die Wiedereingliederung erleichtern.

Diese neue Form der Zusammenarbeit stelle jedoch auch höhere und andere Anforderungen an alle Beteiligten. Arbeitgeber müssten faire und sichere Lösungen für die Arbeitsgestaltung finden, auch wenn keine Telearbeitsvereinbarung besteht, heißt es seitens des Arbeitsministeriums.

Die Mitarbeiter müssten sich stärker selbst organisieren, während die Führungskräfte vor der Herausforderung stehen, aus der Ferne zu führen, Teams an verschiedenen Standorten zusammenzuhalten und den Informationsfluss zu steuern.

Das BMAS hat als Leitfaden sieben Schritte zur Gestaltung guter hybrider Arbeitsumgebungen festgelegt.

1. Definition von Begriffen, Umfang und Zielen

2. Geeignete mobile bildschirmgestützte Aktivitäten festlegen

3. Zeitrahmen für die hybride Arbeit festlegen

4. Vereinbarung über Kostenteilung und Kostenerstattung

5. Risikobewertungen durchführen, Maßnahmen definieren und umsetzen

6. Mitarbeiter informieren und anweisen

7. Überwachung der Wirksamkeit der Maßnahmen und ggf. Anpassung

Das Ministerium betont, wie wichtig es sei, die Mitarbeiter und ihre Vertreter in den Prozess der Festlegung von Richtlinien für die Hybridarbeit einzubeziehen. Wo es im Unternehmen oder auf kollektiver Ebene Regeln für die Arbeit von zu Hause aus gibt, funktioniere die Hybridarbeit in der Regel gut, so die Beobachtung des Ministeriums.

Das BMAS würde die Entwicklung hybrider Arbeitsformen weiter beobachten und prüfen, ob Anpassungen erforderlich seien, teilte das Ministerium mit. Darüber hinaus müssten anstehende Gesetzgebungsverfahren auf europäischer Ebene zur mobilen Arbeit abgewartet und anschließend in nationales Recht umgesetzt beziehungsweise berücksichtigt werden.


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