Mobile Werbung: Google straft Webseiten mit Pop-ups ab
Der Suchmaschinenanbieter Google will künftig Webseiten mit nerviger mobiler Werbung in seinen Suchergebnissen niedriger einstufen. Das betreffe Seiten mit Pop-ups bestimmter Größen und sogenannte Unterbrecherwerbung (Interstitials), teilte Google in einem Blogbeitrag mit(öffnet im neuen Fenster). Die neuen Regelungen sollen am 17. Januar 2017 in Kraft treten. Im März 2016 hatte Google bereits angekündigt, Apps mit störender Werbung verbieten zu wollen.
Google begründet den neuen Schritt damit, dass die Nutzer frustriert sein könnten, wenn ihnen durch Werbung verschleierte Inhalte vorgeschlagen würden. Durch die Werbung werde der erwartete leichte Zugang zu den Inhalten verhindert. Daher würden solche Seiten künftig nicht mehr so hoch in den Suchergebnissen gelistet.
Nicht alle Pop-ups betroffen
Als Beispiele nennt Google Pop-ups, die den Hauptinhalt auf dem Bildschirm eines Smartphones verdecken. Diese könnten entweder direkt beim Aufrufen der Seite oder beim Lesen der Inhalte erscheinen. Ebenso missfällt Google, wenn die Nutzer vor dem Zugang zu den Inhalten eine Unterbrecherwerbung anschauen und wegklicken müssen. Als unzulässig wird zudem Werbung beschrieben, die zunächst den größten Teil des Bildschirms füllt und weggescrollt werden muss.
Nicht zur Abwertung sollen Pop-ups führen, die aus rechtlichen Gründen vorgeschrieben sind, beispielsweise zur Altersverifikation oder zur Akzeptanz von Cookies. Das gilt auch für Login-Dialoge, wie sie zum Beispiel für die Nutzung von E-Mail-Diensten erforderlich sind. Zudem sind Banner erlaubt, die einen "vernünftigen Bildschirmanteil" nutzen und leicht weggeklickt werden können.
Wie stark sich die abgelehnten Werbeformen auf das Seitenranking letztlich auswirken, lässt Google offen. Das neue Kriterium sei nur eines von Hunderten, die in die Bewertung einflössen. Wenn eine Seite sehr relevante Inhalte für eine Suchanfrage liefere, könne sie weiterhin sehr hoch gelistet werden.
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