Mobilcom-Debitel: Bußgeld von 145.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung

Die Bundesnetzagentur hat mitgeteilt, dass gegen das Freenet-Unternehmen Mobilcom-Debitel eine Geldbuße in Höhe von 145.000 Euro wegen unerlaubter Werbeanrufe festgesetzt wurde. Die Anrufe seien erfolgt, obwohl die Betroffenen keine wirksame Werbeeinwilligung erteilt hatten. Zudem sei vielen Angerufenen nach dem unerwünschten Werbeanruf ein Vertragsschluss zu einem Abo unterstellt worden.
Viele Betroffene berichteten der Bundesnetzagentur(öffnet im neuen Fenster) , dass trotz - teilweise schriftlicher - Untersagung weiterer Anrufe gehäuft Kontaktaufnahmen erfolgt seien. Nach den Feststellungen der Bundesnetzagentur hat es Mobilcom-Debitel unterlassen, für einen zügigen und vollständigen Datenaustausch zwischen den beauftragten Callcentern zu sorgen und so die ordnungsgemäße Beachtung von Werbewiderrufen zu gewährleisten.
Für die Bundesnetzagentur kam bei der Festsetzung des Bußgeldes erschwerend hinzu, dass Mobilcom-Debitel die Werbeanrufe benutzt habe, um Aboabschlüsse zu erhalten. Die Anrufer sollen nach Aussage von Mobilcom-Debitel bei einem solchen Werbeanruf Abos für Hörbücher und Zeitschriften, Video-on-Demand-Dienste, Sicherheitssoftware oder Handyversicherungen abgeschlossen haben. Vielfach war es den Ermittlungen der Bundesnetzagentur zufolge aber nicht zu einem Vertragsschluss gekommen, da die Angerufenen das Angebot ausdrücklich abgelehnt oder nur um Zusendung von Informationsmaterial gebeten hatten.
Betroffene mussten Abos widerrufen
Dennoch erhielten die Betroffenen unerwartete Vertragsbestätigung und reagierten darauf mit einem Widerruf. So konnten sie einen wirtschaftlichen Schaden abgewenden. Aber sie mussten erst einmal aktiv werden, obwohl sie kein Abo abgeschlossen hatten.
"Mobilcom-Debitel hat das Verbot unerlaubter Telefonwerbung wiederholt missachtet und Verbrauchern in großem Umfang ungewollte Vertragsabschlüsse unterstellt. Gegen solche Unternehmen verhängen wir hohe Bußgelder" , sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Nach Angaben der Bundesnetzagentur verwendete Mobilcom-Debitel im Kleingedruckten seiner Mobilfunkverträge eine vorformulierte Werbezustimmung, die nicht ausreichend erkennen ließ, dass Kunden neben Werbung zu Mobilcom-Debitel auch Werbung einer großen Anzahl von Drittanbietern zu erwarten hatten.
Unternehmen müssen eigentlich bei jedem Werbeanruf sicherstellen, dass eine Werbeeinwilligung vorliegt, die den europäischen Vorgaben entspricht. Es muss erkennbar sein, von welchen Unternehmen und zu welchen konkreten Produkten eine Person Werbung zu erwarten hat. Werbende müssen mit einem Bußgeldverfahren rechnen, wenn sie mit intransparenten und verschleiernden Klauseln arbeiten.



