Mobbingvorwürfe: Schönbohm verliert Klage gegen Bundesinnenministerium
Der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, ist mit einer Klage gegen das Bundesinnenministerium gescheitert. Ihm stehe kein Anspruch auf Schadenersatz wegen Mobbings oder einer sonstigen Verletzung der Fürsorgepflicht durch seinen Dienstherrn zu, entschied das Verwaltungsgericht Köln am 23. Januar 2025(öffnet im neuen Fenster) (Az. 15 K 4797/23).
Unter Mobbing verstehe man systematisches Anfeinden und Schikanieren, und das lasse sich hier nicht feststellen, sagten die Richter. Die Besoldungsstufe B8 bringe zudem zum Ausdruck, dass das Amt des BSI-Präsidenten "mit einer exponierten Stellung und einer hohen Verantwortung verbunden ist" . In einer solchen Position müsse ein Beamter umso eher damit rechnen, in eine auch politisch aufgeladene Auseinandersetzung zu geraten.
Schönbohm hatte dem Ministerium vorgeworfen, es hätte sich schützend vor ihn stellen müssen, nachdem Jan Böhmermanns ZDF Magazin Royale im Oktober 2022 einen kritischen Bericht über ihn gesendet hatte . Dass Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) dazu geschwiegen und ihn von seinem Posten abberufen habe , habe "das mediale Feuer" gegen ihn "noch weiter angefacht" , sagte Schönbohm in einer mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Köln.
Schönbohm als "Putin-Schwein" beschimpft
Schönbohm berichtete, er habe nach der Sendung Morddrohungen bekommen und sei als "Putin-Schwein" beschimpft worden. Seine Kinder seien gemobbt worden, Nachbarn hätten die Straßenseite gewechselt, um ihm auszuweichen. Schönbohm verklagte das Bundesinnenministerium als seinen Dienstherrn daraufhin auf 5.000 Euro Schadensersatz.
Böhmermann war Schönbohm in seiner Satiresendung zu große Nähe zu einem Verein mit angeblichen Kontakten zu russischen Geheimdiensten vor. Schönbohm setzte sich dagegen zur Wehr, teilweise mit Erfolg: Das Landgericht München I verbot dem ZDF im Dezember 2024 mehrere Aussagen aus der Sendung .
Die Forderung nach einer Geldentschädigung wurde allerdings abgewiesen, und das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das ZDF betonte, dass in der Böhmermann-Sendung "solche bewussten Kontakte gar nicht – weder direkt noch indirekt – behauptet worden" seien.
Die Urteilsbegründung
Das Verwaltungsgericht Köln kam in seinem Urteil zu dem Schluss, es spreche zwar vieles dafür, dass das Bundesinnenministerium seiner Fürsorgepflicht nicht hinreichend nachgekommen sei, weil es sich nicht stärker schützend vor Schönbohm gestellt habe. Es lasse sich aber nicht feststellen, dass gerade dadurch Schönbohmss Persönlichkeitsrechte schwerwiegend verletzt worden seien. Die große öffentliche Aufmerksamkeit und die damit verbundenen negativen Folgen für ihn hätten sich nicht aus dem Handeln des Ministeriums ergeben, sondern aus der Sendung.
Die Anwälte des Bundesinnenministeriums argumentieren in der Verhandlung, man habe Schönbohm zu seinem Schutz erst einmal aus der Schusslinie nehmen wollen. Verwiesen wurde darauf, dass Schönbohm unmittelbar nach seiner Abberufung als BSI-Chef eine gleich gut bezahlte Stelle als Präsident der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung bekommen habe.
Gegen das Urteil kann Schönbohm einen Antrag auf Zulassung einer Berufung stellen. Er wisse noch nicht, ob er das tun werde, sagte er nach der Urteilsverkündung. Für ihn sei das wichtigere Verfahren das derzeit laufende gegen das ZDF. Hier enthalte das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln durchaus Punkte, die seine Position stützten – wenn etwa festgestellt werde, dass ihn das Ministerium stärker hätte in Schutz nehmen müssen.
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