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Mit Glasfaseranschluss zur WM geworben: Verbraucherschützer gehen juristisch gegen 1&1 vor

In einem Werbeschreiben versprach 1&1, bis zum Beginn der Fußball-WM einen Glasfaseranschluss zu schalten. Das stimmte nicht und bringt juristischen Ärger.
/ Ingo Pakalski
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1&1 wirbt mit Glasfaser-Schaltung zur Fußball-WM, kann das aber nicht einhalten. (Bild: Lars Baron/Getty Images)
1&1 wirbt mit Glasfaser-Schaltung zur Fußball-WM, kann das aber nicht einhalten. Bild: Lars Baron/Getty Images

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat 1&1 wegen eines irreführenden Werbeversprechens rund um einen Glasfaseranschluss abgemahnt. Ende Mai 2026 erweckte 1&1 in einem Werbeschreiben den Eindruck, einen Glasfaseranschluss noch vor Beginn der Fußball-WM in diesem Monat schalten zu können.

Das Werbeschreiben erhielten Bewohnerinnen und Bewohner eines Hauses in Hannover und darin heißt es, diese könnten zur Fußball-WM "ins beste Netz" wechseln. Dabei wird eine "zeitnahe Schaltung" eines Glasfaseranschlusses zugesichert, zitieren die Verbraucherschützer(öffnet im neuen Fenster) aus dem Werbetext.

In dem mehrseitigen Schreiben gebe es auf den folgenden Seiten leicht übersehbare Sternchenhinweise im Kleingedruckten, heißt es weiter. Darin werde erklärt, dass je nach Region der Ausbau des Glasfasernetzes erst noch erfolgen müsse, berichten die Verbraucherschützer.

Tatsächlich kann die Glasfaserschaltung bis Oktober 2027 dauern

"So ein Hinweis darf zur Erläuterung genutzt werden, aber nicht gleich das komplette Werbeversprechen aufheben", kritisiert Jana von Bibra, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Wenn die Empfänger des Werbeschreibens auf der 1&1-Webseite nachsehen, ab wann das betroffene Haus mit einem Glasfaseranschluss durch das Unternehmen versorgt werden kann, wird als Zeitraum zwischen Oktober 2026 und Oktober 2027 genannt. Das ist frühestens etliche Monate nach Ende der Fußball-WM, obwohl die Werbung so tut, als ob Kunden den Glasfaseranschluss bereits im Juni 2026 nutzen können.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen fordert 1&1 mit ihrer Abmahnung auf, solche irreführenden Werbeversprechen zu unterlassen. Das Unternehmen hat bis zum 26. Juni 2026 Zeit, auf die Abmahnung zu reagieren.

Unternehmen hätten sehr genaue Ausbaupläne bei Glasfaseranschlüssen, ergänzt von Bibra. "Statt mit falschen Werbeversprechen zu locken, sollten sie diese Zeiträume gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern transparent kommunizieren", betont die Rechtsexpertin. "Andernfalls schwindet leicht das Vertrauen in den Glasfaserausbau und die Wechselbereitschaft sinkt."

Golem hat bei 1&1 nach einer Stellungnahme gefragt und wird den Bericht ergänzen, sobald diese vorliegt.

Nachtrag vom 14. Juni 2026

Folgende Stellungnahme gab es dazu von 1&1: "Für 1&1 ist es selbstverständlich, dass Kundinnen und Kunden faktentreu zu den angebotenen Tarifen informiert werden. Ihr Vertrauen steht für uns an erster Stelle. Wir prüfen aktuell die Angelegenheit."

Nachtrag vom 29. Juni 2026

Auf Nachfrage von Golem erklärte die Verbraucherzentrale Niedersachsen, dass 1&1 um eine Fristverlängerung bis zum 10. Juli 2026 gebeten habe. Diese wurde von den Verbraucherschützern gewährt. Wir fragten auch bei 1&1 nach: Das Unternehmen verwies lediglich darauf, dass der Fall weiterhin geprüft werde.


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