Missbrauchsbeauftragte: Chat-Betreiber sollen Alter kontrollieren
Anbieter von Chats sollen sicherstellen, dass ein Kind wirklich 13 ist, fordert die Missbrauchsbeauftragte. Auch Filter sollen eingeführt werden.

Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung sieht Betreiber von Kinder- und Jugend-Chats in der Verantwortung, das Alter ihrer Nutzer richtig zu prüfen. "Die Betreiber müssen sicherstellen, dass das Kind wirklich erst 13 Jahre alt ist und nicht doch 43, sie müssen also einen Nachweis für die Identifikation der Person fordern, bevor jemand dort chatten darf", sagte Kerstin Claus den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Claus fordert Filter, die "bemerken, welche privaten Daten Kinder hochladen - wie beispielsweise eine Telefonnummer". "Auf Vermittlungsplattformen für Ferienwohnungen gibt es solche technisch gestützten Einschränkungen, damit Vermieter und Mieter sich nicht am Vermittler vorbei verständigen können. Wenn wir solche Algorithmen für wirtschaftliche Interessen verwenden, müssen wir das doch erst recht tun, um unsere Kinder vor solch privaten Kontakten zu schützen."
Claus sagte zu den Vorschlägen der EU-Kommission, dass Internetunternehmen verpflichtet werden können, die privaten Nachrichten all ihrer Nutzer nach illegalen Missbrauchsdarstellungen zu durchleuchten: "Ich finde, es muss ein gestuftes Verfahren bei der Chatkontrolle geben - wie weitgehend, da sind wir noch in der Diskussion. Klar ist aber: Wir müssen im Netz Kinder und Jugendliche besser schützen. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, daher brauchen wir auch dort Regeln und Grenzen, die ja in der analogen Welt auch selbstverständlich sind."
Täternetzwerke sind sichtbar geworden
Bereits zu ihrem Amtsantritt forderte Claus verlässliche Zahlen zum Thema Kindesmissbrauch. Bisher gebe es nur Zahlen zum polizeilichen Hellfeld, also die angezeigten Fälle, nicht aber zum Dunkelfeld. Entsprechend ist unklar, ob die Zahlen im Hellfeld steigen, weil es mehr Sensibilisierung und mehr Aufklärung gibt oder mehr Missbrauchsfälle.
Hier könne man nur spekulieren, erklärte Claus. "Dadurch, dass Täter heute vor allem das Internet nutzen, um Missbrauchsdarstellungen zu verbreiten und zu tauschen, sind Täternetzwerke sichtbar geworden, von denen man noch vor Kurzem gedacht hätte, es gibt sie gar nicht. Doch die Wahrheit ist, es gab sie schon immer, nur konnten dies Betroffene oft nicht beweisen."
Jetzt seien es immer wieder die Fotos und Videos, die im Netz ermittelt werden, die die Aufdeckung ermöglichen. Jedoch seien früher auch schon analog Bilder und Videos getauscht, aber viel seltener ermittelt. Die wenigsten Fälle sexueller Gewalt gegen Kinder dürften jedoch aufgenommen werden und damit unter den Straftatbestand der Kinderpornografie fallen.
Wichtig sei, dass jeder verstehe, dass sexualisierte Gewalt in der eigenen Umgebung passieren kann und sich mit dieser Möglichkeit gedanklich beschäftige, betonte Claus. Damit man dann, wenn ein Verdacht aufkomme, handeln könne.
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Überhaupt den Artikel gelesen? Deine speziellen Apps und Filter nützen gar nichts, wenn...
Das ist unseren Innenministern seit Jahrzehnten schon ein Dorn im Auge. Wenn es nach...
, trotzdem bilden sich viele etwas drauf ein. 60 ist nicht alt, sondern älter. Aber...
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