Pauschaloption ohne zusätzlichen Zähler möglich
Bei der Pauschaloption muss kein zusätzlicher Zähler am Speicher installiert werden. Ein Zähler mit einer Auflösung von 15 Minuten am Hausanschluss reicht aus. Der Verzicht auf den Zähler spart nicht nur zusätzliche jährliche Gebühren, sondern in vielen Fällen wohl auch den teuren Umbau eines Hausanschlusses. Die Autoindustrie hatte befürchtet, dass bei PV-Anlagen ohne Speicher diese Option für bidirektionales Laden nicht möglich sei. Doch die Bundesnetzagentur lenkte schließlich ein.
Der ins Netz eingespeiste Strom wird pauschal bis zu einer Menge von 500 kWh pro kW-Peakleistung als förderfähig eingestuft. Bei einer PV-Anlage mit 10 kW-Peakleistung entspricht dies 5.000 kWh pro Jahr. Bei negativen Strompreisen am Markt sollen die Umlageprivilegien und Förderzahlungen entfallen. Das soll Fehlanreize verhindern.
Bei noch höherer Netzeinspeisung könne jedoch nicht pauschal davon ausgegangen werden, dass es sich tatsächlich um die Rückspeisung von "zwischengespeichertem" Netzstrom handele, für die die Umlagen und Netzentgelte reduziert werden könnten. Die Bundesnetzagentur habe daher einen "Indifferenzbereich" eingeführt, "um zu verhindern, dass Solarstrom über das EEG hinaus ohne sachlichen Grund zusätzlich aus den Zahlungen der Verbraucher für Netzentgelte und Umlagen gefördert wird".
Individuelle Berechnung von Indifferenzbereich
In diesem Bereich gibt es weder EEG-Förderung noch Umlageerleichterungen. Die Größe des Bereichs hängt vom Verhältnis von Peakleistung zu Speicherkapazität ab. Je größer der Speicher, desto niedriger der Wert. Bei PV-Anlagen ohne stationären Speicher und mit bidirektionalem Laden war zunächst ein fester Faktor von 0,5 vorgesehen. Auf Druck der Autoindustrie(öffnet im neuen Fenster) reduzierte die Bundesnetzagentur den Faktor zur Berechnung des Indifferenzbereichs von 0,5 auf 0,2.
Bei einer PV-Anlage mit 10 kW-Peakleistung ohne Batteriespeicher entspricht dieser Bereich künftig 1.000 kWh pro Jahr. Die Autoindustrie hatte argumentiert, dass bei dem früheren Faktor "80-90 Prozent der über V2G zurückspeisbaren Mengen ohne jegliche regulatorische Anerkennung eingespeist werden müssen, bevor die gewünschte Entlastungswirkung eintritt". Laut The Mobility House(öffnet im neuen Fenster) reduzierte sich der wirtschaftliche Vorteil damit von 500 bis 700 Euro im Jahr auf 50 bis 70 Euro. Nun dürfte dieser Wert entsprechend steigen. Bei einer Kombination von Speicher und E-Auto gilt künftig der kleinere der beiden Indifferenzbereiche.
In einer Übergangszeit zum 30. September 2027 ist laut Bundesnetzagentur das Einverständnis des Netzbetreibers und des Messstellenbetreibers erforderlich, um die beiden Mispel-Optionen bereits nutzen zu können. Das soll den Anbietern genügend Zeit geben, um die erforderlichen IT- und Abrechnungsprozesse für das Massengeschäft zu etablieren. Für die Pauschaloption müsse zudem die beihilferechtliche Genehmigung der gesetzlichen Grundlage abgewartet werden.
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