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Ministerpräsident von Thüringen: FAZ löscht KI-generierten Beitrag von Mario Voigt

Der thüringische Ministerpräsident ließ einen Gastbeitrag für die FAZ offenbar zu 100 Prozent von einer KI schreiben. Kenntlich machte er es nicht.
/ Friedhelm Greis
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Die Staatskanzlei von Ministerpräsident Mario Voigt hat es sich sehr einfach gemacht. (Bild: Jens Schlüter/AFP/Getty Images)
Die Staatskanzlei von Ministerpräsident Mario Voigt hat es sich sehr einfach gemacht. Bild: Jens Schlüter/AFP/Getty Images

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) hat vorläufig einen Gastbeitrag von Mario Voigt von ihrer Webseite entfernt. Der thüringische Ministerpräsident habe mit dem Beitrag vom 13. August 2025 gegen den Grundsatz der Zeitung verstoßen, wonach "heute und auch künftig keine Originalbeiträge mit von KI generiertem Text" veröffentlicht würden. Da der CDU-Politiker entsprechende Vorwürfe nicht entkräftet habe, werde der Beitrag depubliziert und aus dem Archiv entfernt, schrieb die FAZ am 10. Juni 2026(öffnet im neuen Fenster).

In dem Beitrag mit der Überschrift "Smartphone 14, Social Media 16" ging es um ein mögliches Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche. Das Portal Frag den Staat ließ Reden und Gastbeiträge Voigts daraufhin untersuchen(öffnet im neuen Fenster), ob diese von einem Chatbot verfasst wurden. Bei dieser Auswertung durch das Analysetool Pangram(öffnet im neuen Fenster) stellte sich heraus, dass der genannte Beitrag in der FAZ auf einen KI-Anteil von 100 Prozent kam.

Zitate offenbar halluziniert

Was noch gravierender ist: Der Text enthält Zitate des Psychologen Jonathan Haidt, des Neurobiologen Gerald Hüther und des Neurowissenschaftlers Manfred Spitzer, die Frag den Staat weder in deren Büchern noch in deren Onlinebeiträgen verifizieren konnte. Die Thüringer Staatskanzlei habe nicht auf die Frage geantwortet, woher die zitierten Passagen stammten.

Auf Anfrage der FAZ schrieb die Staatskanzlei, dass sie KI-Anwendungen "als unterstützendes Werkzeug" nutze. "Die Systeme werden unterstützend bei der Erstellung von Reden, Texten und Beiträgen eingesetzt. Vor diesem Hintergrund bewerten wir KI nicht als Ersatz menschlicher Arbeit, sondern als zeitgemäßes Werkzeug – wie auch bei diesem Gastbeitrag", hieß es weiter. Die Anwendung von KI erfolge "auf Grundlage einer Dienstanweisung der Thüringer Staatskanzlei zur Nutzung generativer KI-Systeme". Die Staatskanzlei verwies zudem darauf, dass es keine "generelle Kennzeichnungspflicht" für KI-generierte Texte gebe.


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