Mindestversorgung: Bundesnetzagentur ordnet 10 MBit/s an

Erstmals hat die Bundesnetzagentur eine Mindestversorgung zu einem bestimmten Preis angeordnet. Die Werte "werden derzeit kritisch überprüft".

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Der Hauptsitz der Bundesnetzagentur
Der Hauptsitz der Bundesnetzagentur (Bild: Bundesnetzagentur)

Die Bundesnetzagentur hat erstmals einen Anbieter verurteilt, einem Haushalt eine Internet-Mindestversorgung zu einem bestimmten Preis anzubieten. Das gab die Regulierungsbehörde am 11. März 2024 bekannt. Ein Haushalt in Niedersachsen bekommt nun im Download 10 MBit/s, im Upload 1,7 MBit/s und eine Latenz, die für 30 Euro pro Monat 150 Millisekunden nicht überschreiten darf.

Der Anspruch auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten gilt seit Dezember 2021. "Jeder hat das Recht auf eine angemessene Versorgung. Dieses Recht setzen wir im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher jetzt in einem Pilotverfahren durch", sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. "Die in der Verordnung definierten Werte werden derzeit kritisch überprüft und gegebenenfalls im Einvernehmen mit dem Digitalministerium und dem Digitalausschuss des Bundestages angepasst."

Das verpflichtete Unternehmen habe die Möglichkeit, die Entscheidung gerichtlich prüfen zu lassen; der Name werde nicht veröffentlicht, sagte Bundesnetzagentur-Sprecherin Ulrike Platz Golem.de auf Anfrage. "Der Bundesnetzagentur wurde in anderen Fällen eine Nennung des betroffenen Unternehmens gerichtlich untersagt." Laut unbestätigten Informationen soll es sich um Starlink handeln.

Wer ist der Netzbetreiber?

Auslöser für die Entscheidung war die Beschwerde eines Verbrauchers, dessen Wohnort nur eine Internetverbindung zu einem "zu hohen Verbraucherpreis erhalten" konnte. Die Bundesnetzagentur stellte eine Unterversorgung fest und gab allen am Markt tätigen Telco-Anbietern einen Monat Zeit, eine Mindestversorgung anzubieten. Da sich kein Unternehmen zu einem freiwilligen verbesserten Angebot bereiterklärte, führte die Bundesnetzagentur ein Verpflichtungsverfahren durch.

Betroffen waren mehrere Unternehmen, die an dem Ort bereits Infrastruktur für Festnetz, Mobilfunk oder Satellit anbieten. Es handelt sich laut Aussagen der Netzbetreiber weder um die Deutsche Telekom noch um Ewe, erfuhr Golem.de auf Anfrage.

Derzeit befinden sich laut Bundesnetzagentur rund 130 weitere Beschwerdeverfahren in der Prüfung. Caroline Winter, Sprecherin des Verbands der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM), erklärte Golem.de: "Wir begrüßen aber, dass die Bundesnetzagentur den sehr niedrig festgelegten 'erschwinglichen Preis' beim Recht auf Versorgung derzeit prüft, wie in der Pressemitteilung bestätigt wird." Die Festlegung auf 30 Euro erschwere oft die Versorgung mit "leistungsstarken" Technologien.

Sven Knapp, Leiter des Hauptstadtbüros des Bundesverbands Breitbandkommunikation (Breko), sagte: "Das Recht auf eine Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten ist die Ultima Ratio und darf nur dann zur Anwendung kommen, wenn keine andere Möglichkeit zur Bereitstellung einer Internet-Grundversorgung besteht." Denn dieser Weg sei deutlich aufwendiger als eine Erschließung über die Gigabitförderung des Bundes – und im Vergleich zum eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau, der aber nicht erfolgte.

Die Gigabitförderung müsse auf die wirklich bedürftigen Gebiete fokussieren, damit dort möglichst bald flächendeckende Glasfasernetze gebaut werden, anstatt Unternehmen zur Erschließung einzelner Haushalte zu verpflichten.

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Inori-Senpai 12. Mär 2024 / Themenstart

Denke ich schon, dass sie Starlink dazu zwingen können. Ansonsten verliert Starlink...

nille02 12. Mär 2024 / Themenstart

Man hat darauf nun mal keinen rechtlichen Anspruch. Wenn er 4K mit einer ganzen Familie...

Sea 12. Mär 2024 / Themenstart

Ich glaube irgendwie nicht das Starlink da überhaupt dabei beachtet wurde. Sollte...

masel99 11. Mär 2024 / Themenstart

Oder Freenet o2 Mobile Unlimited Smart + Code FREENET24 Unbegrenzte LTE Internet-Flat...

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