Lokalisierungsfunktion offenbart Irreführung
So soll die Funktion "Über diesen Account" inzwischen anzeigen, wo die jeweiligen Konten geografisch angesiedelt sind. Das machte unter anderem deutlich, dass der inzwischen gesperrte Account MAGANationX mit fast 400.000 Followern aus Osteuropa und nicht aus den USA postete(öffnet im neuen Fenster) . Das betraf auch andere Accounts aus der Maga-Bewegung von Donald Trump, wobei sich allerdings herausstellte, dass die Lokalisierungsfunktion häufig falsche Ergebnisse lieferte(öffnet im neuen Fenster) .
Wenn es darum geht, verdeckte Einflussnahmen auf Wahlkämpfe aufzuzeigen oder betrügerische Accounts von echten zu unterscheiden, sind die Transparenzvorgaben der EU hilfreich. So können leichter Werbekampagnen ausländischer Akteure oder Botnetz-Aktionen identifiziert werden. Inwieweit damit die Meinungsfreiheit eingeschränkt ist, erschließt sich nicht.
Bußgeld nicht gegen Musk gerichtet
Allerdings erschließt sich auch nicht ganz, wie die Kommission die Höhe des Bußgelds berechnet hat. Musk schrieb dazu: " Die EU hat diese absurde Geldstrafe nicht nur gegen X verhängt, sondern auch gegen mich persönlich, was noch verrückter ist!" Kommissionssprecher Thomas Regnier wies dies am Montag ausdrücklich zurück(öffnet im neuen Fenster) : "Wir verhängen keine Geldstrafen gegen Einzelpersonen. Das wäre unsinnig und entspricht nicht der Vorgehensweise der Kommission."
Allerdings räumte der Sprecher ein, dass Musk als Teil der Unternehmensstruktur identifiziert worden sei. Dazu gehöre neben der irischen XIUC (X Internet Unlimited Company) als Firmentochter der X Holdings Corp auch Musks KI-Firma xAI, die X im März 2025 übernommen hat . Laut Regnier bemisst sich die Höhe des Bußgeldes an vier Kriterien: Art, Dauer, Wiederholung und Schwere des Verstoßes. Abschließend werde geprüft, ob das Limit von 6 Prozent des Jahresumsatzes nicht überschritten werde.
Rechtsweg bleibt noch offen
Auf die Frage, wie die EU durchsetzen wolle, dass X das Bußgeld bezahlt, sagte der Sprecher: "X muss diese Strafe zahlen. Die 120 Millionen Euro müssen gezahlt werden. Wir werden dafür sorgen, dass wir dieses Geld bekommen." Sicher ist das jedoch nicht. Denn X kann gegen den Bescheid Widerspruch vor dem Gericht der EU einlegen. Abschließend könnte der Europäische Gerichtshof (EuGH) über den Fall entscheiden.
Noch einfacher wäre es, wenn X die Auflagen der EU erfüllen würde. Das wäre für einen US-Konzern nicht das erste Mal. Bislang ist es sogar die Regel. So einigte sich die Kommission zuletzt mit Meta darüber, dass Nutzer in der EU künftig entscheiden können , ob mehr oder weniger Daten weitergegeben und diese somit für mehr oder weniger personalisierte Werbung genutzt werden dürfen. Vorausgegangen war ein Bußgeld von 200 Millionen Euro .
Doch im Falle von X wird aus dem Bußgeld ein Grundsatzstreit über die Einschränkung der Meinungsfreiheit stilisiert.