Millionen für Orderbird: Gäste ordern per iPhone, das iPad dient als Kasse
Das Startup Orderbird erhält rund 2,7 Millionen Euro Risikokapital. Das Berliner Unternehmen entwickelt eine Kassensoftware für Gastronomiebetriebe, die auf dem iPad läuft, was deutlich billiger ist als herkömmliche Kassensysteme.

Orderbird will gastronomische Abrechnungssoftware durch die Integration relevanter Prozesse und die Verwendung von Apples iOS Devices attraktiver machen und an die Bedürfnisse moderner Gastronomie anpassen, so stellt sich das Unternehmen selbst dar. Mit dieser Idee hat das Orderbird-Team Ende 2010 zwei Gründerwettbewerbe gewonnen und ist bis heute auf 22 Mitarbeiter und rund 200 Kunden gewachsen.
Die Berliner setzen auf ein offenes System, das mit Buchhaltung, Steuerberater, Lieferant und vor allem dem Gast kommunizieren kann. So sollen sich Gäste künftig mit ihrem Smartphone informieren, selbst Bestellungen aufgeben und bezahlen können.
Orderbird erstellt auch einen Z-Bericht der GdPDU- und IDEA-konform exportiert werden kann. Über das Dashboard erhält der Chef auch von unterwegs Einblick ins aktuelle Geschehen im Restaurant.
Um das eigene Wachstum zu beschleunigen, hat Orderbird in einer zweiten Finanzierungsrunde rund 2,7 Millionen Euro Risikokapital eingesammelt. Allein rund 2,4 Millionen Euro kommen laut Financial Times Deutschland von Alternative Strategic Investments (Alstin), eine Beteiligungsfirma von AWD-Gründer Carsten Maschmeyer, die mit 30 Prozent Anteil an Orderbird zum größten Anteilsinhaber wird.
Das Starterpaket von Orderbird samt Software, WLAN-Drucker, Router und der kompletten Einrichtung kostet 999 Euro. Das Starterpaket ohne Hardware kostet 149 Euro. Hinzu kommen jeweils monatliche Lizenzgebühren von 39 Euro.
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Mit einigen Jahren verspätung kann man jedoch sagen, dass sich Kassensysteme wie...
Im. Playstore von Google gefunden: KassePro bzw. Kasse feines kleines Prog für...
Ich als nicht-Gastronom habe da nur bedingt Einblick, und vielleicht bin ich da ja auch...
Ist sowieso Schwachfug.Wetten wir dass sich das nicht durchsetzt???
Ne du bzw. der Laden muss nachweisen das er es nicht war, denn als Anschlussinhaber ist...