Mietwohnungen: SPD-Fraktion unterstützt Anspruch auf Einbau von Klimaanlagen
Nach den Hitzewellen des vergangenen Sommers machen sich die SPD-Fraktion im Bundestag und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) für besseren Hitzeschutz in Mietwohnungen stark. "Eine kühle Wohnung sollte bei immer heißeren Temperaturen im Sommer kein mietrechtlicher Luxus sein", sagte der zuständige Fraktionsexperte für Miet- und Wohnrecht, Hakan Demir, auf Anfrage von Golem. Da Hitzeschutz nicht zu drastischen Mieterhöhungen führen dürfe, müsse das Thema auf der Klausur der Bundesregierung eine Rolle spielen.
Das Bundesjustizministerium teilte bereits Anfang August mit, einen gesetzlichen Anspruch von Mietern auf die Installation einer Klimaanlage prüfen zu wollen. Ressortleiterin Hubig bekräftigte inzwischen entsprechende Pläne. "Wenn Hitzeschutz mit baulichen Veränderungen an der Wohnung verbunden ist, ist das bislang gar nicht so einfach. Hier braucht es für beide Seiten klare und praktikable Regelungen", sagte Hubig der Rheinischen Post(öffnet im neuen Fenster). Sie könne sich vorstellen, "dass wir es Mieterinnen und Mietern erleichtern, ihre Wohnungen mit Klimaanlagen oder Sonnenblenden auszustatten".
Mieterbund fordert gesetzliche Höchsttemperatur
Die SPD greift damit Forderungen des Deutschen Mieterbundes für einen besseren Hitzeschutz auf. Dieser schlägt unter anderem vor, eine gesetzliche Höchsttemperatur von 26 Grad Celsius für Wohnräume festzulegen. "Ähnlich zur Arbeitsstättenverordnung ist ein gesetzlicher Grenzwert einzuführen. Bei einer dauerhaften Überschreitung liegt ein Mietmangel vor", heißt es in einem Thesenpapier(öffnet im neuen Fenster) (PDF).
Darüber hinaus sollten Mieter das Recht erhalten, wirksame Maßnahmen wie den Anbau von Markisen ohne bürokratische Hürden umzusetzen. Dazu könne Hitzeschutz als privilegierte Baumaßnahme in Paragraf 554 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) verankert werden. Zudem sollte in Gebäuden, die vor Inkrafttreten der Wärmeschutzverordnung von 1977 erbaut und in denen keine weiteren Maßnahmen zur Reduktion der Hitzebelastung ergriffen wurden, von "unzumutbaren Innenraumtemperaturen" ausgegangen werden. Damit entfielen "aufwendige Temperaturdokumentationen" für Mieter.
Eigentümer gegen Erleichterungen für Mieter
Auf mehrfache Anfrage von Golem, ob entsprechende Pläne unterstützt würden, antwortete die Unionsfraktion bislang nicht. Kritik an den Überlegungen kam hingegen vom Eigentümerverband Haus und Grund. "Mehr Hitzeschutz in Wohnungen ist angesichts heißerer Sommer ein nachvollziehbares Anliegen. Doch Hitzeschutz darf nicht zum Einfallstor werden, um Eigentümerrechte Stück für Stück auszuhöhlen", sagte Verbandspräsident Kai Warnecke der Rheinischen Post(öffnet im neuen Fenster).
Unklar ist, ob sich die SPD-Ministerin auf der Kabinettsklausur der Bundesregierung im Schloss Neuhardenberg(öffnet im neuen Fenster) mit ihrer Forderung durchsetzen kann. Laut Regierungssprecher Stefan Kornelius steht das Thema Klimawandel in der für Mittwoch geplanten Kabinettssitzung auf der Tagesordnung. "In dieser regulären Kabinettssitzung werden das Thema des Hitze- und Klimaschutzes sowie die Erfahrungen dieses Sommers in einem Austausch verschiedener Häuser eine wichtige Rolle spielen. Es geht um den Erfahrungsaustausch, die Bestandsaufnahme und den Anstoß zu einer Auseinandersetzung darüber, wie die Hitzeschutzmaßnahmen verbessert werden können", sagte Kornelius am 24. August 2026 vor Journalisten in Berlin.
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