Zum Hauptinhalt Zur Navigation Zur Suche

Microsoft: Fehlende Browserwahl war "technischer Fehler"

Microsoft hat zum neuen Kartellverfahren der EU wegen der fehlenden Browserwahl in Windows 7 umfassend Stellung genommen. Das Unternehmen spricht dabei von einem bereits behobenen Fehler seinerseits und bietet an, die Frist für die Browserwahl zu verlängern.
/ Nico Ernst
80 Kommentare Auf Google folgen (öffnet im neuen Fenster)
Der umstrittene BCS (Bild: Screenshot Golem.de)
Der umstrittene BCS Bild: Screenshot Golem.de

Das ging schnell: Innerhalb einer Stunde nach der Bekanntgabe eines neuen Kartellverfahrens der EU hat Microsoft eine ausführliche Stellungnahme(öffnet im neuen Fenster) abgegeben. Demnach hat das Unternehmen erst "kürzlich bemerkt", dass es den "Browser Choice Screen" (BCS) bei Windows 7 mit Service Pack 1 nicht mehr gibt. Das SP1 für die noch aktuelle Windowsversion wurde im Februar 2011 veröffentlicht.

Am 2. Juli 2012 habe Microsoft den BCS, der nur auf manchen PCs nicht dargestellt worden sein soll, dann über einen Patch nachgereicht, schreibt das Unternehmen. Auf rund 28 Millionen PCs soll die Funktion gefehlt haben. "Wir bedauern zutiefst, dass dieser Fehler geschehen ist und bitten dafür um Entschuldigung", schreibt Microsoft.

Seit der BCS Anfang 2010 ausgeliefert wurde, soll das System zuverlässig funktioniert haben. Es arbeitet laut Microsoft mit einer Überprüfung darauf, ob der Internet Explorer der Standardbrowser ist. Wenn das der Fall ist, erscheint der Bildschirm BCS zur Auswahl eines Browsers. Dieser Mechanismus soll aber seit der Veröffentlichung des Service Pack 1 nicht mehr funktioniert haben, was das zuständige Entwicklungsteam bei Microsoft übersehen haben soll. Seitdem sollen neue PCs, die mit Windows 7 SP1 ausgeliefert wurden, den BCS nicht mehr angezeigt haben.

Die Europäische Kommission hatte in ihrer Ankündigung des förmlichen Kartellverfahrens darauf hingewiesen, dass die Berichte von Microsoft zur Browserwahl fehlerhaft gewesen seien. Laut Microsoft war das Unternehmen bis zum Dezember 2011, als der letzte Bericht vorgelegt wurde der Meinung, die Unterlagen seien korrekt gewesen.

Bereits im Vorfeld des Kartellverfahrens hat Microsoft seinen Angaben nach mit der EU-Kommission zusammengearbeitet. Dabei hat das Unternehmen auch angeboten, die Frist für das Vorhandensein der Browserwahl um 15 Monate zu verlängern. Bisher galt sie bis zum Jahr 2014, fünf Jahre nach der Einigung mit der EU.

Außerdem hat Microsoft bereits externe Berater beauftragt, um den Vorgang zu untersuchen. Diese sollen bereits Mitarbeiter befragt haben und arbeiten derzeit an einer Auswertung von Unterlagen. Wenn die Untersuchung abgeschlossen ist, sollen die Ergebnisse der EU-Kommission zur Verfügung gestellt werden.


Relevante Themen