Microsoft-Cloud: Neue Niederlage für US-Regierung im Streit um Auslandsserver
Microsoft hat sich ein weiteres Mal vor Gericht gegen die Ansprüche von US-Ermittlern durchgesetzt. Die Entscheidung fiel aber denkbar knapp aus.

Im Streit über die Herausgabe von Daten, die auf einem Server in Irland gespeichert sind, hat sich der IT-Konzern Microsoft ein weiteres Mal gerichtlich gegen US-Behörden durchgesetzt. Das US-Justizministerium scheiterte am Dienstag mit einem Antrag, mit dem es eine neuerliche Anhörung eines Berufungsgerichts in New York zu einer Entscheidung vom Juli 2016 zum sogenannten warrant case erzwingen wollte. Damals hatte der Second U.S. Circuit Court of Appeals in Manhattan entschieden, dass US-Recht nicht bei Durchsuchungen außerhalb der USA angewendet werden kann.
Die Staatsanwaltschaft strebte nun eine Revision innerhalb desselben Gerichts an. Sollte diese gewährt werden, was in besonderen Fällen möglich ist, müssen alle Richter über den Fall entscheiden (En banc), während im vergangenen Juli nur drei Richter an dem Urteil beteiligt waren. Von den acht stimmberechtigten Richtern des Gerichts stimmten nun vier für und vier gegen eine neuerliche Anhörung. Mit dem Patt ist das Gesuch gescheitert.
Entscheidung des Supreme Court möglich
Beobachter schließen nicht aus, dass die neue US-Regierung um Präsident Donald Trump eine Gesetzesverschärfung durchsetzen könnte, um künftig US-Konzerne zur Herausgabe aller Daten unabhängig vom Speicherort zwingen zu können. Zudem könnte die US-Regierung das oberste US-Gericht, den Supreme Court, anrufen.
Im konkreten Fall ging es um Daten eines mutmaßlichen Drogendealers. Microsoft war 2013 aufgefordert worden, sämtliche E-Mails des Verdächtigen an die US-Behörden herauszugeben. Microsoft gewährte den Strafverfolgern allerdings nur Einsicht in die Daten, die in den USA gespeichert waren. Den Zugriff auf ein E-Mail-Konto in Irland verweigerte Microsoft.
Sorge um ausländisches Cloudgeschäft
Die US-Ermittler wollten sich damit nicht zufrieden geben und argumentierten, der vom Gericht unterzeichnete Durchsuchungsbeschluss betreffe sämtliche Speicherorte, auch die im Ausland, da Microsoft ein amerikanisches Unternehmen sei. In einem ersten Verfahren setzte sich die Staatsanwaltschaft mit ihrer Rechtsauffassung durch. Microsoft zog dagegen vor ein Berufungsgericht - und das kippte die Entscheidung der vorherigen Instanz. Diese Entscheidung bleibt nun stehen.
Hinter dem juristischen Kampf des Unternehmens steht die Sorge vor einem schweren Schaden für das eigene Cloud-Computing-Geschäft. Unterstützung in dem Verfahren erhielt Microsoft von Apple, AT&T, Cisco und Verizon. Apple und Cisco beteiligen sich inzwischen als Amici Curiae an dem Verfahren, also als verfahrensbeteiligte Organisation, die nicht selbst Partei ist. Ein Recht auf Durchsuchung von Auslandsservern würde US-Firmen große Probleme bereiten.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Das wäre - je nach Analyst - immer noch besser, als einen Großteil der nicht-US-Kunden...